Bei ladendiebstahl erwischt minderjährig?

6 Antworten

sicherlich dürfen die Polizisten die beschlagnahmen , da sie für die die Teile keinen Beleg hatte und bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde . Ab Vollendung des 14 Lebensjahres ist sie strafmündig.

Sicherlich dürfen die es beschlagnahmen. Immerhin ist es Diebesgut.

Deine Schwester sollte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Sie möchte es vermeiden vor Gericht zu kommen deswegen möchte sie den Diebstahl bei Rewe zu geben aber die anderen zwei Sachen gehörten ihr deswegen weiß sie nicht ganz was sie sagen soll

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Oh wie schlimm... war echt Teuer? das ist doch komplett egal. Sollte sie etwas damit zutun haben und es gestohlen haben, dann wird es nunmal konsequenzen haben.

was sollte sie am besten tun und sagen bei der Vorladung

Nichts !

Sie sollte gar nicht erst hingehen.

Sie hat Angst dass wenn sie nicht hingeht es dann zu einem Gerichtstermin kommen und das möchte sie vermeiden

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@Bilina1005

Ob sie hingeht oder nicht hat darauf dass es einen Gerichtstermin geben könnte keinen Einfluss.

Es besteht allerdings die gefahr dass sie sich, wenn sie zur Vernehmung geht, erst richtig reinreitet. Da wäre sie nicht die erste Kandidatin die sich hinterher wundert.

Es wird sehr wahrscheinlich ohnehin keinen Termin geben. Im ungünstigsten Fall ein paar Sozialstunden und im günststigsten Fall ein "intensives" Gespräch mit dem zuständigen Jugendrichter. Nach dem Gespräch kann sie mit Stelzen und Zylinder unter einem Teppich spazieren gehen. Na ja, ganz so schlimm wird es nicht, aber die Sache ist dann gelaufen.

Die weiteren beschlagnahmten Gegenstände wird sie irgendwann zurückbekommen, wenn sie nicht einem anderen Dibstahl zugeordnet werden können.

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Ja die Polizei darf die Gegenstände beschlagnahmen.