Bei ladendiebstahl erwischt minderjährig?
Meine Schwester wurde vor fünf Monaten bei einem Laden Diebstahl in Rewe erwischt in Höhe von zwei Euro die Polizei hat mit Ihrer Einwilligung ihre Tasche durchsucht und dort eine Wimperntusche Die noch ungeöffnet warund zwei Ohrringe gefunden diese gehörten jeweils zwei verschiedenen Läden da sie kein Kassenbon für die Ohrringe und die Wimpern Tusche hatte Worten ihr diese weggenommen nun steht auf dem Brief dass sie von der Polizei erhalten hat dass sie einen Diebstahl in drei verschiedenen Läden begangen hätte allerdings wurde sie nur Bei Rewe erwischt und die zwei anderen Sachen gehörten ihr nun meine Frage was sollte sie am besten tun und sagen bei der Vorladung und dürfen die Polizisten die Wimpern Tusche und die Ohrringe einfach beschlagnahmen
6 Antworten
sicherlich dürfen die Polizisten die beschlagnahmen , da sie für die die Teile keinen Beleg hatte und bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde . Ab Vollendung des 14 Lebensjahres ist sie strafmündig.
Sicherlich dürfen die es beschlagnahmen. Immerhin ist es Diebesgut.
Deine Schwester sollte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Sie möchte es vermeiden vor Gericht zu kommen deswegen möchte sie den Diebstahl bei Rewe zu geben aber die anderen zwei Sachen gehörten ihr deswegen weiß sie nicht ganz was sie sagen soll
Oh wie schlimm... war echt Teuer? das ist doch komplett egal. Sollte sie etwas damit zutun haben und es gestohlen haben, dann wird es nunmal konsequenzen haben.
was sollte sie am besten tun und sagen bei der Vorladung
Nichts !
Sie sollte gar nicht erst hingehen.
Ob sie hingeht oder nicht hat darauf dass es einen Gerichtstermin geben könnte keinen Einfluss.
Es besteht allerdings die gefahr dass sie sich, wenn sie zur Vernehmung geht, erst richtig reinreitet. Da wäre sie nicht die erste Kandidatin die sich hinterher wundert.
Es wird sehr wahrscheinlich ohnehin keinen Termin geben. Im ungünstigsten Fall ein paar Sozialstunden und im günststigsten Fall ein "intensives" Gespräch mit dem zuständigen Jugendrichter. Nach dem Gespräch kann sie mit Stelzen und Zylinder unter einem Teppich spazieren gehen. Na ja, ganz so schlimm wird es nicht, aber die Sache ist dann gelaufen.
Die weiteren beschlagnahmten Gegenstände wird sie irgendwann zurückbekommen, wenn sie nicht einem anderen Dibstahl zugeordnet werden können.
Ja die Polizei darf die Gegenstände beschlagnahmen.
Sie hat Angst dass wenn sie nicht hingeht es dann zu einem Gerichtstermin kommen und das möchte sie vermeiden