Ladendiebstahl folgen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

eins mal gleich vorneweg: Beruhig dich, das wird alles nicht so schlimm, wie du vielleicht meinst.

Zunächst mal - berufsbedingt - der moralische Zeigefinger: "Diebstahl ist eine Straftat, mach das nicht noch einmal." So, fertig, jetzt zu deinem Problem:

Es gibt eine "Geringwertigkeitsgrenze", die sich von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterscheidet. Bei uns in Bayern z.B. gilt (je nach Staatsanwaltschaft) ein Betrag von 35-40 € als "geringwertig". "Geringwertig" bedeutet eben, dass das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Ersttäter eingestellt wird.

Wie läuft das Verfahren nach einem Ladendiebstahl ab:

1. Du musst die gestohlene Ware zurückgeben. Hast du ja vermutlich bereits gemacht.

2. Normalerweise musst du die Bearbeitungsgebühr zahlen (landläufig als "Fangprämie" bezeichnet). Dazu schreibst du nichts, ggf. wurden dir diese auch erlassen oder kommen noch postalisch.

3. Normalerweise erhältst du ein Hausverbot für mindestens 1 Jahr. Dieses UNBEDINGT einhalten. Gehst du trotz Hausverbot in den Laden, begehst du eine Straftat, namentlich einen Hausfriedensbruch.

4. Wegen der Anzeige: Je nachdem, ob du vor Ort den Diebstahl zugegeben hast, brauchst du normalerweise nicht mal mehr zu den Kollegen zur Vernehmung kommen, da diese einfach eine "Kurzanzeige bei Ladendiebstahl" erstellen und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

5. Wenn das Verfahren NICHT eingestellt wird, drohen dir einige wenige Sozialstunden. Eine Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht (außer der Anordnung einer Geldzahlung, aber das führt an dieser Stelle zu weit), eine Freiheitsstrafe wird es für einen einfachen Diebstahl beim Ersttäter wohl niemals geben - zu Recht. Ich würde auf "Einstellung des Verfahrens" wetten.

6. Es wird ein Abdruck der Anzeige an das Jugendamt geschickt. Die Mitarbeiter dort können - werden sie aber wohl bei der ersten Mitteilung nicht machen - deinen Eltern anbieten, eins "Hilfsgespräch" zu führen. Mehr passiert beim Ersttäter aber auch schon nicht.

Für die Zukunft: In deinem Führungszeugnis steht nichts drin, wohl aber in deinem Bundeszentralregister. Wenn du also einen Beruf ergreifen willst, bei dem letzteres leer sein muss, könnte das Probleme nach sich ziehen. Für die meisten Berufe wirst du aber nur ein Führungszeugnis brauchen. Näheres zu diesen beiden "Datenbanken" kannst du dir leicht ergooglen.

Aber wie gesagt, mach dir keinen Kopf, es steht nichts in deinem Führungszeugnis, die Strafe - wenn überhaupt - fällt sehr niedrig aus und keiner reißt dir den Kopf ab. Aber vorkommen sollte das Ganze nicht mehr, denn dann bist nicht mehr "Ersttäter"

Alles Gute:)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Wird nichts passieren du bist erstäter und Jugendlich. Das Jugendstrafrecht ist auf den Erziehungsgedanke ausgelegt nicht so wie das Erwachsenstrafrecht. Ganz wichtig falls noch mal was ist geh niemals! Zur Polizei und lass dich vernehmen. Schalte einen Anwalt ein und wenn du dir keinen leisten kannst warte ab. Du kannst dich auch noch nach Anklagerrhebung bei der Staatsanwaltschaft einlassen. Jeder beschuldigte hat das Recht zuschweigen das darf nicht als Nachteil ausgelegt werden. Uns las dir keine Angst von der Polizei machen das machen die gerne mal um einen zum reden zu bewegen. Auch tut der eine auf Bad cop und der andere Kumpelhaft dann ist Vorsicht geboten ! Das sind nicht deine Freunde und schweigen ist Gold aber wie gesagt nur falls noch mal was passiert. Hier würde ich dir raten lass dich auf jeden Fall ein zeig Reue und die Sache dürfte ohne sozialstunden über die Bühne gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
KittyCat2909  23.01.2022, 14:51

"Ganz wichtig falls noch mal was ist geh niemals! Zur Polizei und lass dich vernehmen. "

Gerade Das wäre eher ein denkbar schlechter Tipp, der je nach schwere der Tat durchaus Nachteile für den Straftäter mit sich bringen könnte.

Gerade die freiwillige Zusammenarbeit und die Bereitschaft sich als Straftäter zu öffnen wird durchaus bei Gericht bzw einem Urteil Positiv bewertet und fliesst mit ins Urteil ein.

Diese 'Tipps' die wohl eher zu Mördern geäussert in Filmen geäussert werden haben nichts mit der Realität zu tun.

Wer die Ansicht hat, dass Straftäter lieber nie dazu zu stehen, was man getan hat- sondern lieber schweigen sollte, kann das selbstverständlich machen. Jedoch bei minder schweren Delikten wäre dies absolut unnötig und alles andere als hilfreich. Wahre Einsicht wird immmer 'belohnt'- auch bei Gericht durchaus mit einfliessend in ein Urteil gewertet.

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Dabei gilt Diebstahl ist Diebstahl. Der Wert der Ware ist eher belanglos. Wenn du das erste Mal erwischt wurdest, bleibt es beim Hausverbot und Sozialstunden.

Verfahren wird vermutlich eingestellt

Kommt normalerweise auf deinen Lohn an. Strafen sind immer so hoch das sie auch weh tun.

Warum machst du sowas? Das ist es nicht Wert.