Laden Diebstahl als Diebstahl mit Waffe, womit muss ich rechnen?
Hallo, habe was sehr dummes mit meinen Kollegen gemacht und zwar haben bei Saturn was geklaut im Wert von 40€, Ja ich weiß dumm.
wir wurden erwischt und bei mir wurde ein Taschen Messer gefunden.
es war ein Taschenmesser in Kartenform im Portmonee mit einer sehr kleinen Klinge.
Ich habe bekommen:
Ladendiebstahl als Diebstahl mit Waffe
und weil das ein verstecktes Taschenmesser war
Verstoß gegen das Waffengesetz
ich bin 16 Jahre alt und nie was mit der Polizei zu tun gehabt also nicht vorbestraft
womit muss ich rechnen denn ich habe ehrlich gesagt Angst
9 Antworten
Räuberischer Diebstahl...
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__252.html
Der letzte Satzteil ist entscheidend. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass wer eine Waffe bei sich trägt, diese auch womöglich zum Einsatz bringt. Selbst wenn man diese Waffe nicht genutzt hat.
Vielfach vor Gericht erlebt. Strafe zielt auf Raub. https://dejure.org/gesetze/StGB/249.html
Was auf der Strafanzeige steht, erklärt nur den Sachverhalt. Fakt ist, was der Staatsanwalt sagt.
Da du minderjährig bist, wirst du nach Jugendstrafrecht beurteilt. Wenn es sich bei dem gefundenen Messer um eine Waffe handelt, dann käme noch illegaler Waffenbesitz hinzu.
Und § 263 ist Diebstahl. §252 betrifft alles, wenn eine Waffe ins Spiel kommt, respektive zum Einsatz als Waffe taugt.
Beispiel: Jemand stiehlt, erstmal ein normaler Diebstahl. Dabei kommt es aber auch auf den Warenwert an! Ein Diebstahl von 50,-€ Warenwert ist etwas völlig anderes, als ein Diebstahl im Wert von 1000,-€. Hat diese Person nun noch einen Schraubenzieher dabei, hat diesen noch nicht mal herausgenommen, geschweige denn genutzt, muss man sich fragen lassen, "warum hatten sie einen Schraubenzieher dabei?". Sicherlich kann man hier nun "lügen". Es bleibt aber zweifelhaft als Aussage. Ebenso wäre zu klären wieviel Geld oder Kreditkarte der Beschuldigte dabei hat?
Übertrifft der Warenwert dessen, was der Beschuldigte an Bargeld dabei hat, oder er keine Kreditkarte mit entsprechendem Vermögen hat, geht der Staatsanwalt von einer "vorsätzlichen" Handlung aus. Der Beschuldigte wollte also stehlen, unabhängig davon, was er aussagt. Fazit: Es gibt eine drauf!
Die Frage ist, hat der Beschuldigte Vorstrafen oder keine? Als Ersttäter erhält man im Grunde immer Bewährung. Inwiefern nun dabei eine Straftat zu bewerten ist, und was am Ende herauskommt, kann sich von Verwarnung über Bewährung mit Geldstrafe erstrecken. Geldstrafe wäre alles über 90 Tagessätzen a soundsoviel Euro.
Klauen ist also nicht klauen! Diebstahl mit Werkzeugen, die als Waffe dienen können, oder zum Aufbrechen eines verschlossenen Behältnis dienen können, (§243, besonders schwerer Fall des Diebstahls), oder aber dem Beisichtragen einer Waffe, oder gemeinschaftlicher Diebstahl in Form einer Mittäterschaft, kommen unter Umständen mehrere Strafen zusammen, die dann in einer Gesamtstrafe behandelt werden.
Das ist Ladendiebstahl als Diebstahl mit Waffe stand auf dem Zettel
Soweit ich das weiss, muss ein Messer auch einsatzbereit bei der Tatausführung mitgeführt werden. Im Portemonnaie und dazu noch eher als Werkzeug denn als Messer, dürfte die Kuh vom Eis sein.
244StGB:
a)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt
Derart Messer dürfte nicht unter das Waffengesetz fallen, bei der Größe der Klinge die du hier angegeben hast. Also wird sich die Anzeige lediglich auf "Diebstahl" beziehen. Und dadurch das der Wert der gestohlenen Ware bei 40,-€ liegt und du nicht vorbestraft bist, hast du höchstens Arbeitsstunden als Strafe zu erwarten.
Waffe oder nicht spielt keine Rolle.
Was würdest du schätzen wie viele ich bekommen würde?
Kommt auf die Laune vom Richter an, ob er dich leiden kann oder nicht. Aber geh mal davon aus, daß hierbei so um die 50-80 Stunden schon dabei rausspringen können, möglicherweise, wenn der Richter so richtig angepisst ist, kannst du mit 100+ an Stunden rechnen.
Also ich wäre mit denn sozialstundne Höchst zufrieden, Freiheitsstrafen oder Bewährung wäre halt unschön
Freiheitsstrafe kannst du in dieser Sache komplett vergessen.
Gut das beruhigt mich erstmal. Sozialstunden sind auch nicht toll aber die bekomme ich zurecht.
Wahrscheinlich was von den folgenden Dingen erwartet dich:
- Bußgeld
- Sozialstunden
- viel Stress mit deinen Eltern
- Eintrag ins Strafregister
Stress mit den Eltern hatte ich schon. Wie viele sozialstunden und wie viel müßte ich zahlen, was schätzt du
Ich kenne mich mit dem Strafrecht nicht aus und würde deshalb mal pauschale Annahmen tätigen.
100-250€ Bußgeld, ~30 Sozialstunden
Das wird auf Sozialstunden hinauslaufen. Und vorbestraft dürftest du nun auch sein/werden.
Womit müßte ich den jetzt rechnen