Laden Diebstahl als Diebstahl mit Waffe, womit muss ich rechnen?

9 Antworten

das Diebstahl mit Waffe würde ich bestreiten, wenn das Messer nur in deiner Tasche war.

und ich würde mich genau informieren ab welcher Klingenlänge das überhaupt als Waffe gilt. (ich hatte mal als Schlüsselanhänger ein Taschenmesser in der Größe einer 2Euro-Münze, mit ausklappbarer, etwas 2cm langer Klinge - viel Spaß, wenn du sowas als Waffe einsetzen willst!)

Allesklar2021 
Fragesteller
 07.03.2022, 23:36

ich hatte keine Absichten jemanden mit dem Messer zu verletzen, auf garkein Fall. Sollte dienen wenn man mal was abschneiden will. Ich denke du weißt was ich meine

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superseegers  08.03.2022, 13:29
@Allesklar2021

Eine Einsatzabsicht muss nicht vorhanden sein. Es reicht mitführen. Lies den Gesetzestext!

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ES1956  08.03.2022, 00:19

Es muss keine Waffe sein und wo es mitgeführt wurde ist egal.

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Räuberischer Diebstahl...

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__252.html

Der letzte Satzteil ist entscheidend. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass wer eine Waffe bei sich trägt, diese auch womöglich zum Einsatz bringt. Selbst wenn man diese Waffe nicht genutzt hat.

Vielfach vor Gericht erlebt. Strafe zielt auf Raub. https://dejure.org/gesetze/StGB/249.html

Allesklar2021 
Fragesteller
 09.03.2022, 10:55

Das ist Ladendiebstahl als Diebstahl mit Waffe stand auf dem Zettel

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Allesklar2021 
Fragesteller
 09.03.2022, 10:56

Womit müßte ich den jetzt rechnen

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Idiealot  09.03.2022, 11:48
@Allesklar2021

Was auf der Strafanzeige steht, erklärt nur den Sachverhalt. Fakt ist, was der Staatsanwalt sagt.

Da du minderjährig bist, wirst du nach Jugendstrafrecht beurteilt. Wenn es sich bei dem gefundenen Messer um eine Waffe handelt, dann käme noch illegaler Waffenbesitz hinzu.

Und § 263 ist Diebstahl. §252 betrifft alles, wenn eine Waffe ins Spiel kommt, respektive zum Einsatz als Waffe taugt.

Beispiel: Jemand stiehlt, erstmal ein normaler Diebstahl. Dabei kommt es aber auch auf den Warenwert an! Ein Diebstahl von 50,-€ Warenwert ist etwas völlig anderes, als ein Diebstahl im Wert von 1000,-€. Hat diese Person nun noch einen Schraubenzieher dabei, hat diesen noch nicht mal herausgenommen, geschweige denn genutzt, muss man sich fragen lassen, "warum hatten sie einen Schraubenzieher dabei?". Sicherlich kann man hier nun "lügen". Es bleibt aber zweifelhaft als Aussage. Ebenso wäre zu klären wieviel Geld oder Kreditkarte der Beschuldigte dabei hat?

Übertrifft der Warenwert dessen, was der Beschuldigte an Bargeld dabei hat, oder er keine Kreditkarte mit entsprechendem Vermögen hat, geht der Staatsanwalt von einer "vorsätzlichen" Handlung aus. Der Beschuldigte wollte also stehlen, unabhängig davon, was er aussagt. Fazit: Es gibt eine drauf!

Die Frage ist, hat der Beschuldigte Vorstrafen oder keine? Als Ersttäter erhält man im Grunde immer Bewährung. Inwiefern nun dabei eine Straftat zu bewerten ist, und was am Ende herauskommt, kann sich von Verwarnung über Bewährung mit Geldstrafe erstrecken. Geldstrafe wäre alles über 90 Tagessätzen a soundsoviel Euro.

Klauen ist also nicht klauen! Diebstahl mit Werkzeugen, die als Waffe dienen können, oder zum Aufbrechen eines verschlossenen Behältnis dienen können, (§243, besonders schwerer Fall des Diebstahls), oder aber dem Beisichtragen einer Waffe, oder gemeinschaftlicher Diebstahl in Form einer Mittäterschaft, kommen unter Umständen mehrere Strafen zusammen, die dann in einer Gesamtstrafe behandelt werden.

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Soweit ich das weiss, muss ein Messer auch einsatzbereit bei der Tatausführung mitgeführt werden. Im Portemonnaie und dazu noch eher als Werkzeug denn als Messer, dürfte die Kuh vom Eis sein.

ES1956  08.03.2022, 09:39

244StGB:

a)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt
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superseegers  08.03.2022, 13:27

Nein, mitführen reicht

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Derart Messer dürfte nicht unter das Waffengesetz fallen, bei der Größe der Klinge die du hier angegeben hast. Also wird sich die Anzeige lediglich auf "Diebstahl" beziehen. Und dadurch das der Wert der gestohlenen Ware bei 40,-€ liegt und du nicht vorbestraft bist, hast du höchstens Arbeitsstunden als Strafe zu erwarten.

Woher ich das weiß:Recherche
Allesklar2021 
Fragesteller
 07.03.2022, 23:31

Was würdest du schätzen wie viele ich bekommen würde?

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TheObservator  07.03.2022, 23:33
@Allesklar2021

Kommt auf die Laune vom Richter an, ob er dich leiden kann oder nicht. Aber geh mal davon aus, daß hierbei so um die 50-80 Stunden schon dabei rausspringen können, möglicherweise, wenn der Richter so richtig angepisst ist, kannst du mit 100+ an Stunden rechnen.

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Allesklar2021 
Fragesteller
 07.03.2022, 23:37
@TheObservator

Also ich wäre mit denn sozialstundne Höchst zufrieden, Freiheitsstrafen oder Bewährung wäre halt unschön

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Allesklar2021 
Fragesteller
 07.03.2022, 23:41
@TheObservator

Gut das beruhigt mich erstmal. Sozialstunden sind auch nicht toll aber die bekomme ich zurecht.

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Wahrscheinlich was von den folgenden Dingen erwartet dich:

  • Bußgeld
  • Sozialstunden
  • viel Stress mit deinen Eltern
  • Eintrag ins Strafregister
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Allesklar2021 
Fragesteller
 07.03.2022, 23:33

Stress mit den Eltern hatte ich schon. Wie viele sozialstunden und wie viel müßte ich zahlen, was schätzt du

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Wissensschmied  07.03.2022, 23:35
@Allesklar2021

Ich kenne mich mit dem Strafrecht nicht aus und würde deshalb mal pauschale Annahmen tätigen.

100-250€ Bußgeld, ~30 Sozialstunden

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