Diebstahl-anzeige...was passiert nun?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Juristische Folgen:

  1. Das Verfahren wird vermutlich, wenn keine einschlägige Vorbelastung vorliegt eingestellt werden.
  2. Möglicherweise gegen eine kleine Arbeitsauflage (Sozialstunden).
  3. Ein Eintrag ins Erziehungsregister erfolgt in diesem Falle nicht.

Zivilrechtliche Folgen:

Zeitlich befristetes Hausverbot in dem betroffenen Geschäft/Ladenkette

Das kann ich dir sogar ganz genau erzählen.Du wirst eine anzeige bekommen.Entweder bekommst du dann arbeitsstunden oder ne geldstrafe.Wenn du minderjährig bist,werden es deine Eltern auf jedenfall erfahren.Also führ die Zukunft,wenn dich einer bittet was für ihn ein zu stecken dann ist dieser jemand nicht dein Freund.

wenn du noch nicht vorbestraft bist wirste wohl nur eine geldstrafe bekommen... im höchsten falle ein paar sozialstunden... wie alt bist du denn das du dich zu so einem blödsinn erst hast überreden lassen??

lilly0001 
Fragesteller
 25.07.2011, 09:45

ich bin 16

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naddelmaus  25.07.2011, 09:47
@lilly0001

ja dann vll sozialstunden... aber mach dir da keine panik so schlimm wird es nicht werden... warte es einfach ab was da kommt... und ich hoffe ja mal das hast du bereut und wirst so nen mist in zukunft bleiben lassen... sowas sollte wohl ne lehre sein :) ja und hausverbot in dem laden wirste wohl bekommen...

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Ein Vermerk in der Akte und ne Geldstrafe. Viel mehr dürfte nicht passieren, da es dein erstes Vergehen ist. Du musst dir keine Gedanken um eine ruinierte Zukunft machen, du zählst noch nicht zu den Verbrechern und ich glaube nicht, dass bei dir gleich ein Vorstrafenregister angelegt wird. Einfach zur Tat stehen, sich beim Ladenbesitzer entschuldigen und es in Zukunft sein lassen, dann sollte es kein großes Tohuwabohu geben.

JotEs  25.07.2011, 11:12

ne Geldstrafe

Die Täterin ist jugendlich, daher ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) anzuwenden. Das JGG aber kennt keine Geldstrafen.

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Wenn du unter 18 bist, wird dir nicht viel bleibendes passierne. Sollte dir aber hoffentlich eine Leere sein.

Vermutlich wird das Verfahren wegen Geringfügigkeit ohnehin eingestellt und du musst "nur" Strafe zahlen und bekommst einige Zeit Hausverbot für den Laden. Es ist auch immer hilfreich, wenn du dich aufrichtig beim Ladenbesitzer entschuldigst. Der Ärger, den du von deinen Eltern kriegst ist vermutlich auch nicht außer Acht zu lassen..

Du wirst jetzt keinen Bundeszentralregistereintrag kriegen.

Guck mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/M%C3%B6glichkeiten-der-Einstellung-bei-Ladendiebstahl-Folgen-__f121628.html

JotEs  25.07.2011, 11:10

Du wirst jetzt keinen Bundeszentralregistereintrag kriegen.

Doch, das wird sie, und zwar im Erziehungsregister, das ein Teil des Bundeszentralregisters ist.

Gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 7 des Bundeszentralregistergesetzes ist auch "das Absehen von der Verfolgung nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes und die Einstellung des Verfahrens nach § 47 des Jugendgerichtsgesetzes" in das Erziehungsregister einzutragen.

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