Ladendiebstahl Strafe?

4 Antworten

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Du wirst den Schaden ersetzen müssen, also die Ware zurückbringen müssen.

Da du unter 14 bist hast du strafrechtlich nichts zu befürchten.

Aber die Polizei wird dich trotzdem deutlich ermahnen. Wenn soetwas öfter passiert, kann es sein, das man deinen Eltern nahelegt das Jugendamt mit zu involvieren.

Wenn du dich einsichtig zeigst und soetwas nicht wieder vorkommt, wirst du dieses Mal noch recht glimpflich davon kommen. Aber es sollte sich nicht wiederholen!


Inkognito-Nutzer   18.11.2024, 19:52

Es wird bei diesem Mal bleiben

Es wird seitens der Polizei nichts passieren, da du noch nicht strafmündig bist...aber versuch doch mal so zu denken....stell dir vor, du hättest ein Geschäft für richtig coole Klamotten und zwei Typen kommen rein und klauen Klamotten für 400 Euro...wie würdest du das finden? Ich schätze mal ganz schön assi...oder? Hör am besten auf mit dem Sch...! Denn ab 14 wird es dann echt ungemütlich...save!


Inkognito-Nutzer   18.11.2024, 19:51

Ja ich bereue es schon und weiß auch nicht mehr genau, warum ich es getan hab

Derzahlemann  18.11.2024, 20:03
@Inkognito-Beitragsersteller

Schon o.k. war auch mal jung...aber hör auf mit dem Mist...du versaust dir echt so einiges wenn du so weiter machst...ich spreche da aus Erfahrung!!!

Inkognito-Nutzer   18.11.2024, 20:05
@Derzahlemann

Ja ich höre sicher auf. Aber kann es sein, dass meine Eltern jetzt eine Geldstrafe bekommen?

Derzahlemann  19.11.2024, 05:09
@Inkognito-Beitragsersteller

Nein, das wird nicht passieren...aber es kann sein, daß sich irgendwann das Jugendamt einschaltet...und das ist für deine Eltern bestimmt stressig....

Dadurch das du noch nicht 14 bist, Glück gehabt?

Aber jetzt kommt es erst einmal zur Aufnahme der Straftat/deiner Vernehmung, dann zu weiteren bürokratischen Hürden & vllt bist du da ja dann schon 14, bis du endlich bei Gericht an die Reihe kommst.

Abgesehen davon hast du ja anscheinend mehrmals geklaut, wodurch du denke ich auch unter 14 Probleme bekommen könntest.

Das wird nur die Zeit zeigen.


Derzahlemann  19.11.2024, 08:36

Das Alter bei Begehung der Tat ist maßgeblich...allerdings fangen schon jetzt die Mühlen der Bürokratie an zu mahlen....(Jugendamt)

Inkognito-Nutzer   18.11.2024, 19:53

Naja soweit ich weiß, geht es darum, in welchem Alter die Tat begangen wurde und nicht wann es dann wirklich vor Gericht kommt. Aber das was bis jetzt passiert ist reicht mir auch schon als Lehre.

Ich glaube von der Polizei nicht viel aber von deinen Eltern vielleicht einziges. Bist ja unter 14