An sich hat statistisch jeder Mensch mal eine Phase wo es ihm psychisch nicht so gut geht oder ein psychisches Problem.

Psychische Gesundheit ist anders als körperliche Gesundheit auch sehr subjektiv und nicht so einfach messbar.

Eine psychische Erkrankung liegt vorallem dann vor, wenn es sich auf den eigenen Alltag auswirkt und man selber merkt das man dadurch Einschränkungen im Alltag verspürt. Und das ist eben subjektiv.

Wenn das nicht auf dich zutrifft und du sagen kannst, das du keine psychische Erkrankung hast ist das doch gut und eine solche Diagnose muss auch gewiss nicht auf alle Zeiten zutreffen.

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Man betrachtet das im Einzelfall schon mit Verhältnismäßigkeit und Augenmaß.

Wenn nach dem Vorfall im ersten Jahr wirklich eine deutliche Verbesserung eintrat und in den sieben Jahren tatsächlich nur einwandfreies Verhalten gezeigt wurde, wird sich das sicherlich positiv auswirken und eine vorzeitige Entlassung wäre möglich, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

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Wenn es dir dadurch verständlicherweise momentan nicht gut geht und du dich nicht in der Lage fühlst damit zu arbeiten bzw. die Prüfung zu schreiben, ist das kein "krank machen". Auch psychische Ursachen sind Grund für eine Krankschreibung, gerade wenn dich das momentan akut belastet. Im Hinblick auf die Teilprüfung ist es sicher besser, wenn du die schreibst, wenn du einen klaren Kopf dafür hast.

Auch der Hausarzt kann übrigens aus psychischen Gründen krankschreiben.

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Ich stehe auf 1.81. Das Verhältnis ist 60:40.

Um das mathematisch ermitteln zu können, müsstest du noch dazu schreiben, aus wie vielen Noten sich die 60 % schriftliche Leistungen zusammensetzen und welche Noten du da bisher in den Klassenarbeiten hattest.

Wenn ihr bisher z.B. schon zwei Klassenarbeiten geschrieben habt, fällt die Note weniger ins Gewicht, als wenn ihr bisher nur eine Klassenarbeit geschrieben habt.

Beachte außerdem das der Lehrer die Note am Ende nicht ausschließlich mathematisch festlegen muss, sondern auch ein gewisses pädagogisches Ermessen hat. Der Durchschnitt ist somit mehr als Orientierung anzusehen.

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Als ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe, bin ich während des Studiums auch mit 450 € BAföG sehr gut ausgekommen.

Ich habe in der Zeit meinen Führerschein gemacht und konnte mir auch mal was gönnen und noch einen Teil zur Miete dazu geben.

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Selbst wenn du in der Klassenarbeit jetzt eine 5 schreiben würdest, heißt das noch lange nicht, das du deshalb eine 5 auf dem Zeignis kriegen wirst.

Die 3,55 setzt sich garantiert aus mehreren Noten zusammen und wenn diese überwiegend im 3er - 4er Berrich waren, bekommst du sehr wahrscheinlich eher eine 4 und längst keine 5.

Und selbst eine einzige 5 im Zeugnis führt meistens noch nicht zum sitzen bleiben bzw. kann relativ leicht ausgeglichen werden. Wenn du stand jetzt 3,55 stehst und bisher keine 5 hattest, ist das aber ohnehin nicht sehr wahrscheinlich.

Ich würde einfach kommen die Arbeit mitschreiben und mein bestes geben und schauen was bei rauskommt.

Fürs nächste Mal lernst du daraus.

Wenn du unentschuldigt fehlst, könnten die Lehrer die Arbeit auch mit 6 bewerten, was dann meistens auch passiert.

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Es gibt einige gute schnelle Gerichte die man für 4 € oder weniger schnell kochen kann.

Sei es Nudeln mit Pesto und Gemüse.

Oder Fischstäbchen mit Reis und Soße.

Oder einen Nudel-Gemüse-Auflauf.

Bei der Mensa bezahlt ihr vorallem dafür, das du Mittags ein warmes Essen gemacht bekommst.

Die Alternative wäre, wenn du Mittags selbst etwas für dich kochst. Jeden Tag Fast-Food für weniger als 4 € wäre langfristig auch nichts.

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Ist der Arbeitgeber haftbar?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ein Arbeitgeber stellt einen Mitarbeiter ein, der mentale Probleme hat. Hier: Depressionen und Angststörung.

Der Arbeitnehmer ist in Behandlung und nimmt Medikamente gegen die Krankheit.

Der Mitarbeiter arbeitet seit 2,5 Jahren dort. Nun werden dem Mitarbeiter Aufgaben übertragen bei denen er in einer Macht und Verantwortungsposition gegenüber Kunden ist. Die mentale Reife hierfür ist bei dem Arbeitnehmer allerdings nicht gegeben. Mehrere Kunden merken das der Arbeitnehmer oft "verwirrt" wirkt, wiederholt lügt und sich sozial unangebracht verhält.

Kann man nun dem Arbeitgeber vorwerfen das:

~ der Arbeitgeber unwissend war

~ der Arbeitnehmer Fehlverhalten zeigt, aber trotzdem weiter in einer Position eingesetzt wird in der der Arbeitnehmer Verantwortung und Macht über Kunden hat

~ der Arbeitgeber hat bei der Einstellung keine Gesundheitsfragen gestellt oder der Arbeitnehmer hat Krankheiten verschwiegen

~ der Arbeitgeber Fehlverhalten merkt/kennt, aber keine Schritte zum Schutz von Kunden trifft

Das Motiv des Arbeitsgebers ist, das es schwierig ist, für diese Arbeit, Arbeitnehmer zu finden, da die Arbeit anstrengend und unbeliebt ist.

Nun stellt sich mir die Frage ob der Arbeitgeber "fahrlässig" oder sogar "grob fahrlässig" gehandelt hat, wenn Fehlverhalten (evtl. im Zusammenhang mit einer mentalen Vorerkrankung) bekannt ist aber ignoriert wurde/nicht angesprochen wurde/keine Besserung eingetreten ist und Kunden Schaden erleiden?

Wenn sich jemand damit auskennt oder auch Gesetze kennt, Danke für euere Antwort.

Gruß, Holger.

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Das wäre in der Praxis sehr schwierig.

Allgemein ist man als Arbeitnehmer (zurecht) nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber etwas über seine Erkrankungen zu erzählen. Das soll auch vor Diskriminierung schützen. Im Vorstellungsgespräch hat man bei unzulässigen Fragen sogar ein Recht zu lügen.

Nur in sehr wenigen Bereichen sind solche Gesundheitsfragen oder psychologische Tests zulässig, z.B. als Pilot*in oder bei der Polizei.

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Am sichersten in dem du in allen Fächern mindestens eine 4 (ausreichend) hast.

Eine 5 in einem Hauptfach kannst du in den meisten Bundesländern mit einer 3 in einem anderen Hauptfach ausgleichen.

Ähnlich ist es auch in den Nebenfächern. In den meisten Bundesländern gibt es auch Regelungen das du z.B. insgesamt maximal zwei fünfen haben darfst.

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Was wäre dann?

Es würde sich letztlich schon die Wahrheit herausfinden lassen. Auch ohne Kassenbon müsste es ja in der Buchhaltung des anderen Geschäfts ersichtlich sein, das der Artikel zu dem entsprechenden Zeitpunkt dort gekauft wurde.

Ist dann aber nur komplizierter, als wenn man es direkt durch einen Kassenbon nachweisen könnte, wo man es gekauft hat.

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 Ich habe immer die Solostimmen bei Veranstaltungen in der Schule bekommen.

Wenn für eine solche Veranstaltung nur eine Person einen Solo-Auftritt bekommen kann, kann leider nur eine Person gewinnen, auch wenn es am Ende eine knappe Entscheidung war.

Ich verstehe, das es sich nicht schön anfühlt in so einem Auswahlprozess zu verlieren.

Ich habe in der 6. Klasse mal mit nur einem halben Punkt Unterschied bei einem Vorlesewettbewerb verloren und der Mitschüler durfte dann zum Schulwettstreit fahren.

Oder es ging einige Jahre später auch um einen Auftritt bei einer Veranstaltung wo ich gerne mitgemacht hätte, wo ich dann gegen zwei Mitschülerinnen knapp verloren habe.

Aber auch das gehört nunmal dazu und es ist auch eine Stärke zu lernen, auch den anderen den Erfolg zu gönnen.

Ein anderes Mal bist du diejenige wo vorne ist und es werden noch andere Gelegenheiten kommen. Vielleicht gibt es ja auch mal ein Schulauftritt wo zwei zusammen auftreten können oder mehrere Solo-Acts gespielt werden. Das war z.B. bei unserem Schulabschluss so.

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Da muss man natürlich Möglichkeiten finden.

Ich arbeite auch Vollzeit, kann aber jede Woche im Wechsel einen Nachmittag früher frei machen, wo ich solche Termine erledige.

Oder du hast ein paar Überstunden die du abbauen kannst? Aller notfalls könntest du einen Urlaubstag nehmen, wo du solche Sachen erledigst.

Im Zweifel sprich mit deinem Arbeitgeber offen darüber. Ein guter Arbeitgeber ist bereit auf seine Mitarbeiter einzugehen und eine Lösung im Interesse aller zu finden. Aufjedenfall solltest du eine Möglichkeit finden um Arztterminr auch wahrnehmen zu können.

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Wenn es ein Studiengang rein mit NC ist, dann erfolgt die Vergabe nahezu gänzlich nach der Abschlussnote. Dann bringt es auch keine Vorteile ob man sich frühzeitig oder später bewirbt. Das wird an den meisten Hochschulen so sein.

Es gibt auch einige teils private oder kirchliche Hochschulen mit eigenen Zulassungskriterien. Hier kann es auch individuelle Bewerbungsfristen geben und es kann dann auch sein, das man erst den Durchschnitt des Halbjahrezeugnises angeben soll und das Abi-Zeugnis später nachreicht. Manchmal wird dort auch ein Motivationsschreiben o.ä. verlangt.

Es gibt auch Studiengänge komplett ohne Zulassungsbeschränkung. Dort kommen dann in der Regel alle rein, die die Voraussetzungen erfüllen und sich innerhalb der Frist bewerben.

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Manchmal kommt in diesen Tools wenn du auf "weiter" klickst auch nochmal ne extra Seire wo nachdem Zeugnis gefragt wird.

Wenn das nicht kommt und du explizit nur eine Datei einfügen kannst, würde ich es machen wie es dort steht.

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