Merkzeichen H oder B?

3 Antworten

Als erstes werden Merkzeichen nach entsprechender Überprüfung durch das Versorgungsamt vergeben. Sind also kein Wunskonzert.

Das "B" berechtigt eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen. Aber es verpflichtet nicht dazu. Alleinunternehmungen sind also immer problemlos möglich wenn die Einschränkungen die das "H" begründen dem nicht entgegenstehen.

Habt Ihr Sorge, dass ein H dazu führt, dass sie nicht allein irgendwo hindarf?

Das wäre diskriminierend und kann mit einem B genauso passieren.

Unter 18 würde ich persönlich das H anstreben, danach ist die Frage ob B notwendig ist.

LG


Aramia1 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 12:04

Genau das ist das Problem, weil es uns schon passiert ist. Im Legoland wurde sie mit 13 Jahren Jahren beim Kinderfreifallturm vor aller Augen mit einem extra Gurt gesichert, damit sie nicht rausfällt....??? Auch unsere Ansage, dass sie ganz sicher nicht rausspringt, nutzte nix. Sie will nie wieder dahin. Toll.

Wir hatten auf Arbeit selber schon das Problem und keiner wusste Bescheid. Zwei Gäste mit B, die sich gegenseitig helfen. Dürfen wir sie reinlassen oder nicht. Wir haben dann entschieden, dass die zwei durchaus auf sich aufpassen können, aber ob das so rechtens war, wissen wir bis heute nicht.

Schwimmakademie  16.07.2025, 13:16
@Aramia1

Ein B ist ja keine Pflicht, jemanden dabei zu haben. Nur ein Recht darauf.

Das H ist vor dem Hintergrund der Begleitung dem B ebenbürtig.

Ein "sich gegenseitigiges Begleiten" gibt es eigentlich nicht, zumindest im Sinne der Eintrittspreisumgehung,

Nun stellt sich uns die Frage, welches Merkzeichen, H oder B, für sie die bessere Wahl ist.

Da B nur zusätzlich vergeben wird stellt sich imho die Frage so nicht.

Sie braucht also ein Merkzeichen, das es ihr nicht verbietet, alleine was zu machen, das ihr aber auch die Freiheit gewährt, eine Begleitperson zu bestimmen, wenn nötig.

Meines wissens verbietet kein Merkzeichen Alleinunternehmungen.