Vertragsstrafe bei Ladendiebstahl?
Läden verlangen bei Diebstahl eine Vertragsstrafe, welche auch als Bearbeitungsgebühr oder auch in manchen Läden als Fangprämie bezeichnet wird!
Obwohl es keine Pflicht ist, diese Strafe sofort in bar zu bezahlt, tun dies leider viele Beschuldigte aus Angst!
Wie ist es bei dir gewesen?
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1 Antwort
Obwohl es keine Pflicht ist, diese Strafe sofort in bar zu bezahlt, tun dies leider viele Beschuldigte aus Angst!
Wieso "leider"? Und wieso meinst du, dass sie "aus Angst" sofort zahlen? Du hast eine fuer mich fragwuerdige Einstellung zu "meins und deins". Vielleicht schaemt sich der eine oder andere und zahlt sofort, weil ihm die Sache nur noch peinlich ist.
Leider weil es u.a auch mal schnell rechtswidrig passiert. (Vor allem im bezug auf die Höhe) AG Berlin-Spandau, Urt. v. 28.12.2015 - 6 C 444/15
"Leider", weil eine Vertragsstrafe nicht in bar bezahlt werden muss und sehr viele aus Angst bezahlen, um eine schriftliche Anzeige bei der Polizei zu vermeiden!
Eine Vertragsstrafe hat auch nichts mit der Strafanzeige zu tun!
Es sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten!
Die Polizei interessiert diese Vertragsstrafe nicht!
Bezahlt der Dieb nicht, dann muss diese von dem Laden zivilrechtlich eingefordert werden!