Diebstahl Anspruch Ladenbesitzer?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, er kann nicht den Kauf der geklauten Sache verlangen. Wohl aber eine Aufwandsentschädigung. 50 Euro sehen die Gerichte da durchaus als angemessen an.

Der Vermögensschaden ist nicht eingetreten.

Der Aufwand, den das Geschäft durch den Diebstahl hatte, kann selbstverständlich eingefordert werden. Dieser dürfte um ein Vielfaches höher sein als der Warenwert der Schokolade.

Lebensmittel die gestohlen wurden, dürfen gar nicht mehr in den Verkauf gelangen. Die könnten ja auch kontaminiert worden sein.