Diebstahl Anspruch Ladenbesitzer?
Angenommen Person X klaut eine Tafel Schokolade für 5 Euro und wird erwischt. Kann der Ladenbesitzer verlangen, dass X 5 Euro bezahlt, obwohl der Ladenbesitzer die Tafel Schokolade einzieht. Damit ist nicht die Fangprämie gemeint. Falls das rechtens ist, fällt das unter Schadensersatz oder wo ist das festgelegt?
Ich würde mich über Antworten freuen
LG
3 Antworten
Nein, er kann nicht den Kauf der geklauten Sache verlangen. Wohl aber eine Aufwandsentschädigung. 50 Euro sehen die Gerichte da durchaus als angemessen an.
Der Vermögensschaden ist nicht eingetreten.
Der Aufwand, den das Geschäft durch den Diebstahl hatte, kann selbstverständlich eingefordert werden. Dieser dürfte um ein Vielfaches höher sein als der Warenwert der Schokolade.
Lebensmittel die gestohlen wurden, dürfen gar nicht mehr in den Verkauf gelangen. Die könnten ja auch kontaminiert worden sein.