Arun: zwei Aktien sind keine Großbeteiligung.

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Guten Abend, Arun,

Ja

Nein

Andere

Nein

Ja

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Das kommt sehr auf den Arbeitgeber an, die Gegend und den expliziten Bereich. Wenn ein Bedarf nachgewiesen wird, der nicht aus dem heimischen Arbeitsmarkt gedeckt werden kann, dann funktioniert das. Hat ein Bekannter von mir so gemacht, der ist allerdings Facharzt.

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Na ja, sowas gibt es ja zuhauf in der Literatur etc. Also nichts Neues. Aber auch nichts, was per se schlecht sein muss. Es kommt immer auf die Umsetzung an.

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Frag lieber vorher direkt an. Es geht da nur um das Alter, den könntest Du auch mit einem abgelaufenen Ausweis nachweisen. Aber das Casino muss das nicht akzeptieren.

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Habt ihr da bei der Übergabe nicht gemeckert?

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Nicht, dass ich die Deutsche Bahn loben wollte. Das ist ein Sauhaufen, der vor allem von oben her nichts auf die Reihe bekommt.

Aber: Dann ist der Bruder in Italien wohl nicht mit dem Zug gefahren.

Und ich hatte noch NIE einen Bahnhof, auf dem ich keinen Handy-Empfang hatte. Oder meinte er einen Empfang mit Blumen und Rotem Teppich?

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Ergänzend zu dem, was @Priti1975 schon geschrieben hat:

Der größte Bremser in dem Gedicht ist Dein Versuch zu reimen. Dadurch bist Du nicht frei in Deiner Wortwahl und Deiner Metrik.

Worte wie "realisieren" oder "es war ganz nett" würde ich nicht verwenden.

Auch die "Sage" am Ende ist mir persönlich zu flach. Wie gesagt: Wenn Du nicht reimen musst, dann hast Du hier mehr Möglichkeiten.

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Kann jeder Anwalt.

Aber: Wenn Du Geld sparen willst, dann mach doch erst mal den ersten Schritt selbst und setze den Menschen in Verzug. Papierschriftlich per Einwurfeinschreiben. Vorlagen gibt es im Netz. Wenn er dann nicht reagiert, lässt Du einen Mahnbescheid raus. Geht auch übers Netz. Und wenn sich dann nichts tut, dann kannst Du immer noch auf einen Anwalt zugreifen.

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