Strafe versuchter Diebstahl?

3 Antworten

Zunächst einmal wäre fraglich, ob es sich überhaupt um einen versuchten Diebstahl handelt. Auch wenn der Junge erwischt wurde, kann der Diebstahl als beendet gelten.

Wenn der Junge sonst noch keine Probleme mit der Polizei hatte, ist es durchaus denkbar, dass er mit einem blauen Auge aus der Sache rausgeht und das Verfahren wg. Geringfügigkeit eingestellt wird oder es "nur" eine Ermahnung durch das Gericht gibt. Aber auch eine Weisung nach § 10 JGG zur Erbringung von Sozialstunden oder vergleichbare Weisungen wären denkbar.

Mit 14 ist man strafmündig.

In diesen Fällen gibt es meist Auflagen und Sozialstunden.


XXAAKXX 
Beitragsersteller
 12.01.2021, 12:35

was meinst du mit Auflagen?

Sozialstunden wäre angebracht.


XXAAKXX 
Beitragsersteller
 12.01.2021, 12:32

wie viele