Fangprämie und Anzeige?
Ich habe vor 3 Monate einen Ladendiebstahl begangen, bis jetzt habe ich keine Vorladung von Polizei und keinen Brief von Staatsanwaltschaft bekommen.
als ich durch Ladendetecktiv erwicht geworden, er hat mir nichts zu Unterschreiben gegeben, aber meine Ausweisen bekommen, davon eine Kopie gemacht und noch mir gesagt, dass ich morgen nochmals vorbeigehen muss und die Fangprämie in Höhe 100€ bezahlen. Ich hatte viel Angst, deswegen bin ich zu ihm nicht gegangen.
Jetzt nach 3 Monaten einen Brief von Anwalt für Fangprämie in Höhe 148 € ist angekommen mit 2 Wochen Frist zur Zahlung.
1- Was muss ich jetzt machen? Muss ich das bezahlen? obwohl vorher nur mündlich mir angefordert wurde, Nach der Zahlung wird gegen mir eine Anzeige eingestellen oder nicht??
2- Das ist ganz normal, dass ich nach drei Monaten nichts bekommen außer Vertragsstrafe??
3- ich würde gerne noch wissen, ob Fangprämie mit dem strafrechtlichen ermittlungsverfahren hat zutun ?
ob Nach Fangprämie eine Anzeige kommt oder Vorder??
4 Antworten
Schwierig!
Die Zahlung der "Fangprämie" wäre ein Schuldeingeständnis.
Darüber hinaus hat sie mit einem strafrechtlichen Verfahren gegen dich nichts zu tun.
Eine Frage zum Verständnis. Wurde seinerzeit die Polizei geholt und eine Anzeige gemacht.
Ich denke es wäre gut, wenn du dich anwaltlich beraten lässt.
Aber denken Sie, wenn ich Fangprämie bezahle, die kein Zutun mit Anzeige hat?
Ich habe noch 1 Woche Zeit zur Zahlung.
Außerdem ein Anwalt kostet viel für mich, bin eine Studentin und wegen Corona hatte ich 5 Monate Keine Arbeit
Die Frage ist, ob bereits eine Anzeige gemacht wurde oder nicht.
Schau mal hier rein.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ladendiebstahl-Fangpraemie-zahlen--f108875.html
Die sog. Fangprämie ist zivilrechtlich begründet und hat mit Schuldeingeständnis nix zu tun. Und unterschreiben muss man im Laden auch nichts.
Möglicherweise macht der Laden aber die Erstattung einer Anzeige abhängig davon, ob Du zahlst oder nicht. Also: Vor einer Entscheidung genau nachdenken.
Die Anzeige von der Zahlung abhängig zu machen, ist strafbar.
Ausserdem glaube ich kaum, dass nach 3 Monaten erst Anzeige erstattet wird.
Selbstverständlich sagt der Laden das nicht offiziell, aber ich denke, dass es eine häufig geübte Praxis ist, um so Druck auf den Erwischten auszuüben.
Und wann und ob jemand Anzeige erstattet ist jedem selbst überlassen.
Das darf schon seit Jahren nicht als Fangprämie o.ä. bezeichnet werden, sonder als Bearbeitungsgebühr. Soweit ich das weiß, wird das nicht Zivilrechtlich eingelegt, da die Geschäfte Angst haben, dass ihnen das gerichtlich um die Ohren gehauen wird und dann Grundsatzurteile in dieser Praxis erfolgen.
Andererseits ist die Strafanzeige immer noch als Faustpfand in der Hand des Geschäftes!
Insofern mußt DU entscheiden, ob du mit Sicherheit 148 Euro verlieren möchtest oder eine Strafanzeige riskierst.
Bist Du zum Anwalt gegangen und wie ist das aus gegangen?
Die Fangprämie hat mit der Strafsache nichts zu tun
das eine ist Zivilrecht (Vertragsstrafe) das andere Strafrecht
Strafanzeige kann trotzdem erstattet werden oder wurde auch schon erstattet
Danke für Ihre Antwort, aber könnte nach 3 Monaten eine Stafanzeige kommen? Wie ich weiß, die muss nach 2 bis 6 Woche als Brief zu mir ankommen
die Anzeige kannn solange erstattet werden, solange die Tat nicht verjährt ist
das liegt ganz in der Hand und der Entscheidung des Geschädigten
Wo steht denn das die Anzeige in 2 bis 6 Wochen bei dir sein muss ?!
Deswegen ja... alleine die Ermittlungen können ja Jahre dauern 🤷♂️
Nein, polizei nicht gekommen. Nur meinen Ausweis bekommen und er hat mir zum Unterschreiben nichts gegeben