Genau genommen ist es bereits Diebstahl, wenn unbezahlte Ware in einem nicht mehr einsehbaren Beutel, Rucksack, Tasche, Trolley usw. verstaut wird!

Sehr viele packen leider nicht immer die gesamte Ware auf das Kassenband und heulen dann herum, dass sie es vergesen haben es auf das Band zu legen!

Ich gebe aber zu, dass ich immer mit einem mitgebrachten Stoffbeutel einkaufen gehe.

Ich lege aber immer diesen Beutel am Ende mit auf das Kassenband, um eben den Kassierern zu zeigen, dass keine Ware mehr in dem Beutel ist!

Leider zeigen sehr viele gar nicht ihre Taschen vor und somit hat an immer den Verdacht, dass sie nicht alle Ware auf das Band legen!

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Ich kann so wie du es hier schreibst, keinen Diebstahl erkennen!

Der Grund dafür ist, dass du zwar mit dem Bezahlen fertig gewesen bist, aber du hast die Kassenzone noch nicht verlassen!

Der Detektiv weiß ja nicht, ob du die Backwaren für eine andere Person mitbringen solltest und diese Person einen eigenen Kassenzettel von dir verlangt ;-) .

Der Detektiv darf dich nach deinem Ausweis fragen, jedoch musst du ihm diesen nicht herausgeben!

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Was genau bedeutet aus deinem Schriftsatz; ich habe den Laden noch nicht verlassen?

Ich gehe davon aus, daß du keine Bezahlabsicht hattest und die Kassenzone bereits mit der unbezahlten Ware verlassen hast!

Wenn dem so ist, dann sprechen wir hier von einem abgeschlossenen Diebstahl!

Ich rate jedem Dieb, die Vertragsstrafe erst zu bezahlen, wenn ihr Post nach Hause bekommen habt.

Minderjährige bezahlen keine Vertragsstrafe!

Bist du volljährig, dann einfach auf die Post warten und alles genau lesen und notfalls einen Anwalt hinzuziehen.

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Da passt etwas nicht!

Der Detektiv benötigt auf jeden Fall den Ausweis der Freundin!

Auch wenn die Freundin diese 50 € bezahlen würde, benötigt er den Personalauweis, weil die Geschäftsleitung von Penny diese 50 € verbuchen muss!

Der Detektiv darf nach deinem Ausweis fragen, jedoch muss sie diesen nicht herausgeben!

Sie hat ein Recht die Polizei zu verlangen, wo sie sich ausweist!

Interessant wäre für mich zu erfahren, ob der Detektiv mit der Freundin alleine war, oder ob er einen Zeugen von Penny dabei hatte!

Wenn er keine Zeugen dabei hatte, könnte man es auch so verstehen, dass die 50 € in die eigene Tsche wandern könnten, denn wie eben erwähnt, muss auch eine Vertragsstrafe ordnungsgemäß verbucht werden und das geht nur mit einem gültigen Datensatz des Beschuldigten!

Unter 18 Jährige bezahlen keine Vertragsstrafe!

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Selber Schuld, wenn du 100 Euro ohne eine schriftliche Aufforderung in bar bezahlst.

Man könnte es aber auch als Erpressung oder Nötigung sehen, wenn sie dir gesagt haben, entweder bezahlen sie die 100 Euro oder es gibt eine Anzeige.

Und auch dieses Vorgehen ist eine Straftat.

Wo genau würdest du von dem Detektiv angesprochen?

Noch in diesem Scann & Go Bereich oder nach Verlassen des Scan &Go Bereichs?

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Lade es einfach erst mal zu 100% voll!

Dann probierst du es nochmal zu starten.

In der Regel sollte es dann wieder funktionieren.

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Könnte ein Familienmitglied mein gesetzlicher Betreuer sein, ohne dass ich davon was weiß?

Zum Kontext:

Ich bin über 25 Jahre alt, hatte in meiner Kindheit eine starke Entwicklungsverzögerung, musste eine Förderschule für geistig behinderte besuchen, habe in einer WfbM gearbeitet, habe mein Quali nachgeholt, fange bald eine Ausbildung an und lebe im Elternhaus, weil ich mir vom Lohn keine Wohnung leisten kann und ich nicht in einem Wohnheim oder betreuten Wohnen leben möchte.

Mein Hausarzt hat ein Attest augestellt, dass ich wegen meiner Behinderung dauerhaft auf Betreuung angewiesen wäre. Ich war nicht dabei, als der Attest ausgestellt wurde.

Mein Bruder verwaltet mein Bankkonto und macht meinen Papierkram, weil er mir das nicht zutraut. Allerdings würde ich gerne selber Überblick über meinen Finanzen haben und selber meinen Papierkram erledigen, da ich selbstständig ohne Betreuung leben möchte.

Könnte es möglich sein, dass mein Bruder mit diesem Attest zum Betreuungsgericht gegangen und ohne mein Wissen mein gesetzlicher Betreuer geworden ist?

Ich musste bisher nicht zum Betreuungsgericht und bisher hat niemand die Betreuung kontrolliert, falls mein Bruder mein gesetzlicher Betreuer ist.

Ich möchte keinen gesetzlichen Betreuer, da ich selber auf eigenen Beinen stehen möchte und ich der Meinung bin, dass eine gesetzliche Betreeung mein Leben sehr stark einschränkt.

Mache mir auch Sorgen, dass ich offiziell beim Betreuungsgericht als geschäftsunfähig gelte :/

Leider macht er das ganze nach seinem eigenen Kopf und spricht das ganze nicht mit mir ab. Wenn ich ihn auf dieses Thema oder auf ähnliche Themen anspreche, lässt er nicht mit sich reden und wird schnell laut...

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Hast du einen richterlichen Beschluss über diese Betreuung persönlich in Augenschein genommen?

Bis jemand einen Betreuer zur Seite gestellt bekommt, muss erst einmal ein Gutachter bestellt werden, welcher dich in Augenschein nimmt und mit dir ein ordentliches Gespräch führt!

Erst dann wird entschieden, ob du einen Betreuer benötigst und wenn ja, für welche Bereiche!

Frage doch mal dem Betreuungsgericht nach, ob es einen amtlichen Beschluss über deine vermeintliche Betreuung gibt!

Wenn dein Angehöriger deine Betreuung übernommen hat, dann muss er laut Gesetz, dein Geld getrennt von seinem Konto führen!

Denn nur so ist es dem Gericht möglich, zu prüfen, wie die Ein- und Ausgaben von deinem Konto sind!

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Mit der nötigen Unterstützung sollte ein selbstständiges Wohnen möglich sein!

Natürlich muss man schauen, in welchen Bereichen du am meisten Unterstützung benötigst!

Du solltest dich aber vorher genau bei deiner Krankenkasse informieren, wie es mit der finanziellen Unterstützung aussieht!

Wie viel geben sie dir dazu und was musst du Eigenanteil mäßig dazu geben!?

Wenn du einen passenden Wohnraum gefunden hast, dann steht die nächste Frage an, nämlich wie sieht es mit der Finanzierung eines möglichen Umbaus aus?

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Nach Zeugenaussage vor Gericht werden wir bedroht und beschimpft - was tun?

Hallo

Wir wurden letzte Woche vor Gericht als Zeugen in einem vermeintlichen Mordfall unserer Nachbarin vorgeladen.

Nun ist es so, daß wir befragt wurden, ob die die getötete junge Frau regelmäßig Drogen konsumiert hat. Wir haben unabhängig von einander erzählt, daß wir aufgrund ihres Verhaltens und Ausrastern denken, das sie tatsächlich konsumiert hat.

Mein Lebensgefährte hat seit dem verschwinden der jungen Frau öfters Kontakt zu ihrem ehemaligen besten Freund. Er hat mit ihm zusammen nach der jungen Frau gesucht, weil sie plötzlich von der Bildfläche verschwunden war. Dieser hat uns zuletzt (vor unserer Aussage) gebeten, in keinster Weise ihren "vermeintlichen" Drogenkonsum zu erwähnen. Er möchte nicht das man schlecht über sie spricht.

Zu 100%iger Sicherheit können wir ihren Konsum nicht bestätigen, da wir uns nur flüchtig kennen - wir können nur mutmaßen.

Da man bekanntermaßen vor Gericht die Wahrheit sagen sollen, haben wir dies auch getan. Jetzt kam heute der Bericht mit unseren Aussagen heraus. Dies wurde durch unseren "lokalen" Nachrichten Portal auf Facebook gepostet.

Mein Lebensgefährte erhielt daraufhin einen Anruf des ehemals besten Freund der getöteten Frau. Er wurde wahnsinnig beschimpft, was ihm einfallen würde ihren "Drogenkonsum" zu erwähnen - er hätte explizit darum gebeten. Desweiteren hat er uns bedroht, er würde nun irgendwelche Rockermitglieder (Name ist mir entfallen) auf uns hetzen, die uns erledigen sollen. Mein Lebensgefährte hat daraufhin klar und deutlich zu verstehen gegeben, daß er sich mega daneben benimmt und ist dann auch etwas aufmüpfig geworden, weil er sich das nicht gefallen lassen wollte.

Ich bin der Überzeugung, daß wir absolut nichts falsches getan haben und kann seine Reaktion überhaupt nicht nachvollziehen. Nichtsdestotrotz habe ich jetzt wirklich Angst, daß er seinen Worten Taten folgen lässt. Ich habe Kinder die ich in keinsterweise gefährden möchte.

Wäre es sinnvoll dagegen vorzugehen?

Wenn ja, wie?

Kann es nachteilig auf meinen Partner wirken, weil er gegengesteuert hat und ihm ein paar böse Worte aus dem Mund gerutscht sind?

Dankeschön:-)

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Den Vorfall sofort der Polizei melden.

Das geht auch online!

Wichtg ist, dass es aufgenommen wird!

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Eine „Löschung“ erfolgt nach 3 Jahren, bei:

Bewährungsstrafen, die bis zu 1 Jahr dauern, wenn im BZR nicht noch weitere Freiheitsstrafen eingetragen sind, Verurteilungen zu einer Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.

*Internet macht schlau*

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Ein Ladendiebstahl ist ein Antragsdelikt!

Das heißt, der Laden muss Anzeige erstatten, wenn er deinen Diebstahl tatsächlich verfolgen möchte!Da du ja selber schreibst, dass der Laden auf eine Anzeige verzichtet, wird dies auch nicht zur Anzeige gebracht!Anders sieht es aus, wenn die Polizei hinzugezogen wurde. Dann nimmt die Polizei deinen Fall auf und bearbeiten es auf dem Revier!

Dennoch wirst du im System von diesem Laden eingepflegt, denn die 100 € müssen ja verbucht werden. Und dein Hausverbot wird auch dort vermerkt! Solltest du schon wegen einem anderen Diebstahl in weniger als einem Jahr in diesem System eingepflegt worden sein, dann kommt auch noch Hausfriedensbruch hinzu und dann wird garantiert eine Anzeige gefertigt!

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Nicht soviel nachdenken, sondern machen.

Informiere dich im Netz über alles was du Wissen möchtest.

Das aller wichtigste zu Wissen ist, dass du nicht nur gewinnst, sondern auch Geld verlierst.

Ich kann dir bei Youtube die Dokus von der leider bereits Verstorbenen Beate Sanders sehr empfehlen.

Ihr Sohn macht ebenfalls sehr interessante Dokus auf Youtube.

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Bei so etwas darfst du gerne jeden Mitarbeiter des Ladens ansprechen und denen deine Beobachtungen mitteilen!

Die packen sich dann dieses Früchtchen!

Es kann sein, dass sie dich als Zeuge auf der Anzeige später vermerken, aber nur wenn du dem zustimmst!

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Wenn der Detektiv dir dasmit der Vertragsstrafe genauso gesagt hat, dann ist das schon sehr nahe an einer Nötigung dran.

Klar, musst du diese Strafe beahlen, aber warte bis du von dem Konzern zur Zahlung aufgefordert wirst.

Dann weißt du genau, was sie dir vorwerfen und du hast etwas schriftliches in der Hand!

Von der Polizei und dem Gericht wirst du auf jeden Fall hören!

Es kann sein, dass es eingestellt wird, aber es kann auch sein, dass du etwas Geld bezahlen musst, dass diese Sache eingestellt wird.

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Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Tat als schwere Körperverletzung werten könnte!

Dafür gibt es empfindliche Strafen.

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Ein Foto von deinem Ausweis zu machen ist nicht zulässig!

Du kannst damit rechnen, dass du 100 € Vertragsstrafe bezahlen musst, sofern du an dem Tag wo du geklaut hast volljährig gewesen bist!

Wenn du Glück hast, dann wird keine Anzeige gemacht!

Vertragsstrafe und eine Anzeige sind zwei unterschiedliche Dinge.

Die Vertragsstrafe fordert der Laden unabhängig von der Polizei ein!

Zu dem Diebstahl kann ich nichts sagen, weil ich ncht weiß, wiedas da an der Kasse abgelaufen ist!

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