Angeblich Diebstahl. Wer muss es beweisen oder das Gegenteil?
Ich habe in einem anderen Supermarkt eingekauft und nun soll ich es nochmal bezahlen oder man wertet es als Diebstahl.
Muss ich meine Unschuld beweisen oder muss der Supermarkt meine Schuld beweisen?
Wenn ich, reicht da der Beleg der Kartenzahlung? Da steht ja nix drauf was ich gekauft hatte.
13 Stimmen
8 Antworten
Dafür sind aufgehobene Kassenzettel erste Sahne! Ich hebe die immer auf, falls ich mal nachrechnen will oder eine Ware schlecht war und reklamiert gehört.
Sobald mein Portemonnaie aus allen Nähten platzt, ist Zeit für den Briefumschlag mit Belegen.
Wenn der Bankbeleg genau hinkommt, zeig doch den. Aber pass auf, dass nicht noch zusätzlich ein weiterer Vorwurf dazukommt, falls deine Erklärung je nicht glaubhaft sein sollte.
Der Supermarkt muss Ihnen den Diebstahl beweisen, nicht Sie Ihre Unschuld. Es gilt der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten". Ihr Kartenzahlungsbeleg vom anderen Supermarkt reicht dafür nicht aus, da er die gekauften Artikel nicht ausweist. Wenn Sie den Kassenzettel des anderen Supermarktes haben, ist das Ihr stärkster Beweis. Lassen Sie sich nicht auf eine zweite Zahlung ein und fordern Sie bei Problemen die Polizei an.
In Deutschland gilt grundsätzlich:
Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung:
Niemand muss seine Unschuld beweisen. Die Beweislast liegt bei der anklagenden Partei, also bei der Staatsanwaltschaft bzw. im Vorfeld beim Supermarkt, wenn dieser dir Diebstahl vorwirft.
der Markt muß im Normalfall beweisen das du etwas gestohlrn hast,
aber
es ist auch sehr fahrlässig von dir mit Waren aus einen anderen Markt einfach in einen Geschäft zu gehen die die gleiche Ware haben, entweder du nimmst als Beweis einen Kassenbon mit, oder du sagst am Eingang bescheid das du fremde Ware dabei hast.
in deinem Fall solltest du Nachweisen können woher du die Ware hast, ansonsten wirst du schlechte Karten haben.
Der Laden muss es dir nachweisen.
Es gibt kaum noch Läden, wo nicht über Videoanlagen verfügen.
Anhand der Videoaufzeichnung dürfte der Sachverhalt schnell geklärt sein!