wenn man verurteilt wurde obwohl man unschuldig ist hat man irgendeine möglichkeit der gefängnisstrafe zu entgehen?
will das gericht mich psychisch fertig machen? muss man tatsächlich seine unschuld beweißen? wenn man wasserdichte beweiße hat das man unschuldig ist kann man dann innerhalb 25 Stunden erreichen das man nicht eingesperrt wird? ist ein urteil was sagt man hat schuld überhaupt gültig wenn man wasserdicht beweißen kann das man keine schuld hat? wenn beweise (verrückt dachte immer man muss seine unschuld nicht beweißen sondern das gericht die schuld) für die unschuld bei einem gericht in den machtbereich eingehen und die würden mich danach einsperren machen die sich dann strafbar hat das urteil dann noch gültigkeit wenn wasserdicht gesagt werden kann das man unschuldig ist??
8 Antworten
Da kommen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten in Betracht.
Als erstes natürlich die Rechtsmittel gegen das Urteil (Berufung, Revision, ggg. Nichtzulasungsbeschwerde zur Revision).
Ggf auch einenwieseaufnahme des Verfahrens falls die og Rechtsmittel nicht mehr möglich sind. Details kann dir dein Anwalt nennen
Kein Gericht will dich fertig machen. Die Gerichte in Deutschland sind objektiv und unabhängig
Anwalt nehmen und Haftverschonung beantragen
Erst einmal:
Bei GERICHT bekommt jeder sein URTEIL - aber lange nicht immer sein >Recht< !
Bedenkt man dazu, wie kompliziert du die Sache hier schilderst, würde der Richter jedoch im Falle eines Justiz-Irrtums wohl ( als das ihm gesprochenes Urteil ) verdientermaßen MILDERNDE . UMSTÄNDE zuerkannt bekommen.
Man merkt, das du erst 14 Jahre alt bist. Spiele lieber Fußball oder sonst was !
Es gibt eine ganze Reihe unschuldig Verurteilter, vor allem in solchen Verfahren, in denen nur Zeugenaussagen als Beweis zur Verfügung stehen. Dass diese Leute unschuldig verurteilt worden sind, ist keine Verschwörungstheorie, sondern deshalb bewiesen, weil sie alle in Wiederaufnahmeverfahren mit rechtskräftigen Urteilen frei gesprochen worden sind. Hier mal ein Überblick: https://www.anwalt-sexueller-missbrauch.de/justizirrtum-unschuldig-fehlurteil/
Die einzige Möglichkeit, die Du hast, eine Vollstreckung zu vermeiden und gleichzeitig im Lande zu bleiben, ist die des Wiederaufnahmeverfahrens.
Dann gäbe es vielleicht auch noch die Möglichkeit, dass ein sehr guter Strafverteidiger mit der JVA aushandelt, dass Du Deine Strafe gleich im sog. offenen Bolzug antrittst, das heißt, Du übernachtest nur im Gefängnis, gehst aber tagsüber Deinem Beruf oder Deiner Ausbildung nach.
Wenn du auf Freien fuß noch bist, das Land verlassen. In ein Land gehen wo du nicht ausgeliefert wirsr
Bin 14 Jahre alt.