Strafbefehl erhalten?
Hallo an alle, ich habe einen Strafbefehl erhalten, in dem ich dazu aufgefordert wurde, eine Geldstrafe zu zahlen. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt, weil die Vorwürfe gegen mich völlig falsch sind. Nun habe ich eine Frage: Der Richter hat den Strafbefehl unterschrieben, was bedeutet, dass er der Meinung ist, ich sei schuldig. Wenn der Fall jetzt vor Gericht verhandelt wird, ist dann nicht derselbe Richter, der den Strafbefehl unterschrieben hat, derjenige, der über meine Schuld oder Unschuld entscheidet? Wo bleibt da die Neutralität?" Der Richter hat ja schon die Meinung
12 Antworten
Der Strafbefehl wird nach Aktenlage erlassen. In der mündlichen Verhandlung nach dem Einspruch bekommst du die vollen Möglichkeiten, dich gegen die Anklage zu verteidigen. Grundsätzlich ist dir aber garantiert auch vor Erlass des Strafbefehls die Möglichkeit zur Verteidigung gegeben worden, mündlich vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder zumindest schriftlich.
Vom Hingehen würde ich den meisten Personen tatsächlich auch abraten, wenn es sich nicht offenkundig um eine Verwechslung handelt. Die Leute, die von so etwas typischerweise "betroffen" sind, tendieren bei so etwas dazu, sich um Kopf und Kragen zu reden. Aber seine Sichtweise -und sei es nur die Tatsache, dass man zugibt, Scheiße gebaut zu haben und das ehrlich bereut- zu Papier zu bringen und damit auch gegenüber der StA aktenkundig zu machen, kann und sollte man im Regelfall nutzen.
Gar keine Aussage zu machen, kann im Einzelfall auch mal eine geeignete Verteidigungsstrategie sein - aber bitte nicht ohne Begleitung und ausdrücklichen Rat eines mit dem Fall vertrauten Verteidigers.
Gute Ausführung. Danke.
Hier wird jedoch schon bei Ladendiebstahl und Schwarzfahren zu "Geh nicht hin, Du redest Dich um Kopf und Kragen" geraten.
Wahrscheinlich Anhörungsbogen oder Ähnliches zugeschickt bekommen und dann Ratschlägen gefolgt diesen nicht auszufüllen bis auf die persönlichen Daten.
Also nicht die Chance genutzt seine Sicht der Dinge niederzuschreiben.
Somit wurde nach Aktenlage entschieden, also nach dem was eine Seite sagt weil die Andere nichts sagen will..
Und jetzt kommt die Rechnung, also erst mal Geld ausgeben um seine Version erzählen zu können.
Muss man nicht verstehen.
Der Richter hat also nachdem entschieden was ihm vorgelegt wurde und das war - Du hast was angestellt.
Was soll er also entscheiden wenn du nicht sagst "war nicht so, hier meine Beweise"?
Und der Strafbefehl wird vom StA beantragt, der Richter prüft da in der Regel nur die Formalien, denn der kommt ja erst zur Wirkung wenn Du zustimmst und zahlst. Wird verhandelt sieht sich der Richter das erst richtig an, und es wird sicher ein anderer sein. Wenn Du die Beschuldigungen unrichtig sind, kannst Du das darlegen und im bestenfall gibt es Beweise!
Diese Ratschläge sind oftmals sinnvoll, weil die Staatsanwaltschaft oft zum Ergebnis kommt, dass es nicht zur Anklage reicht - und der Strafbefehl ist eine Form der Anklage. Einen Strafbefehl würde ich nur bestehen lassen, wenn ich billig davon komme und sonst ist jetzt hier der Moment, einen kompetenten Rechtsanwalt die Verteidigung übernehmen zu lassen.
Bei dem Brief steht Folgende beweise: sprich es gibt keine beweise
Die Möglichkeit deine Version zu erzählen hast du versäumt. Jetzt dauert es halt was länger und wird teurer. Es wird eine Verhandlung geben wo der Strafbefehl behandelt wird.
"Der Richter hat ja schon die Meinung" ...kannst diesen ja dann wegen Befangenheit ablehnen!
Nein, es wird nicht der gleiche Richter sein.
So ist es.
Hier wird ja immer von den ganzen Schlauen dazu geraten, auf keinen Fall zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei zu gehen. Das ist das Recht eines jeden Beschuldigten. Dabei kann man dort die Vorwürfe entkräften.