Strafbefehl Brief?
Hallo, wenn mich jemand wegen Verleumdung anzeigt, habe ich ja das 100%ige Recht, mich dazu zu äußern. Man bekommt dann ja erst einen Brief von der Polizei und nicht direkt einen Strafbefehl, also eine Geldstrafe etc., oder
4 Antworten
Wenn keine weitere Vernehmung erforderlich ist, deine Daten stimmen usw., dann bekommst du als Anzeigeerstatter, auch wenn du das online gemacht hast, nur dann eine weitere Vorladung, wenn Fragen offen sind.
Du hörst spätestens wieder davon, wenn das Verfahren eingestellt und auf den Privatweg verwiesen wird. Bis dahin kann viel Wasser den Rhein hinunter fließen.
Du wirst erst angehört, bevor es weiter geht. Bis dahin kann es Wochen oder Monate dauern. Die Behörden sind teils überlastet
In einem solchen Fall solltest du aber immer einen Anwalt dazuholen. So ist auch deine Aussage kein Eigentor
Achso ups sorry
Ja normalerweise wirst du dann im Rahmen der Ermittlungen nochmal angehört. Antworte möglichst ausführlich und detailliert. Beantworte alle Fragen der Beamten und bleib bei der Wahrheit
Die Anzeige ist gleichzeitig auch seine Aussage. Da gibt es grundsätzlich keine 2. Anhörung.
Beide Seiten werden gehört und wenn der täter/Opfer Ausgleich beide zustimmen könnte ihr das mit einem mediator lösen oder wenn ihr nicht mehr miteinander reden könnt dann wird eine Hauptverhandlung vor dem strafgericht nach StGB eröffnet und dann wird die Staatsanwaltschaft und ein Richter da sein und es wird dann verhandelt. Viel Erfolg. 😉
Grundsätzlich solltest Du vor einer Bestrafung angehört werden.
Wenn die Aussage stimmt - ist es außerdem keine Verleummung