Strafbefehl Brief?

4 Antworten

Wenn keine weitere Vernehmung erforderlich ist, deine Daten stimmen usw., dann bekommst du als Anzeigeerstatter, auch wenn du das online gemacht hast, nur dann eine weitere Vorladung, wenn Fragen offen sind.

Du hörst spätestens wieder davon, wenn das Verfahren eingestellt und auf den Privatweg verwiesen wird. Bis dahin kann viel Wasser den Rhein hinunter fließen.


cafibone  21.09.2024, 14:08

Wenn die Aussage stimmt - ist es außerdem keine Verleummung

Du wirst erst angehört, bevor es weiter geht. Bis dahin kann es Wochen oder Monate dauern. Die Behörden sind teils überlastet

In einem solchen Fall solltest du aber immer einen Anwalt dazuholen. So ist auch deine Aussage kein Eigentor


Dropbox72aa 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 08:48

Ne ich bin hier der Opfer

verreisterNutzer  31.08.2024, 08:50
@Dropbox72aa

Achso ups sorry

Ja normalerweise wirst du dann im Rahmen der Ermittlungen nochmal angehört. Antworte möglichst ausführlich und detailliert. Beantworte alle Fragen der Beamten und bleib bei der Wahrheit

Still  31.08.2024, 09:11
@verreisterNutzer

Die Anzeige ist gleichzeitig auch seine Aussage. Da gibt es grundsätzlich keine 2. Anhörung.

Beide Seiten werden gehört und wenn der täter/Opfer Ausgleich beide zustimmen könnte ihr das mit einem mediator lösen oder wenn ihr nicht mehr miteinander reden könnt dann wird eine Hauptverhandlung vor dem strafgericht nach StGB eröffnet und dann wird die Staatsanwaltschaft und ein Richter da sein und es wird dann verhandelt. Viel Erfolg. 😉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich solltest Du vor einer Bestrafung angehört werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..