Strafbefehl erhalten, wo kann ich bezahlen?
Hallo habe einen Strafbefehl erhalten. Im Brief steht das es nur eine Geldstrafe von insgesamt 300€ ist. Dazu kommen noch anscheinend Verfahrenskosten.
Meine Fragen wären:
Wo kann ich dieses Geld jetzt bezahlen? Soll ich persönlich zum Amtsgericht gehen oder muss ich die erst schriftlich anschreiben ?
Kriege ich einen Eintrag in irgendwelche Akten für den Strafbefehl und wenn ja ,wie lange bleibt er ?
Ich bedanke mich im Vorraus über die hilfreichen Antworten
3 Antworten
Hallo,
ein Strafbefehl kommt an sich nur von der Staatsanwaltschaft. Vom Gericht gibt es ein Urteil.
Wenn Du den Strafbefehl akzeptierst, gibt es keine Verhandlung, Du kannst also auch nicht verurteilt, aber auch nicht freigesprochen werden.
Gegen einen Strafbefehl kannst Du Widerspruch einlegen, dann wird verhandelt. Wenn der für Dich ok ist (das kannst Du nur wissen), dann würde ich einfach mal anrufen und nachfragen, wohin die Zahlung soll. Eine Auskunft bekommst Du sicherlich.
ein Strafbefehl kommt an sich nur von der Staatsanwaltschaft.
Nein, er kommt vom Gericht, auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Strafbefehl ist im Grunde ein vereinfachtes Strafverfahren das mit einer Verurteilung endet. Urteile gibt es in Deutschland nur von Gerichten.
Du wirst eine Zahlungsaufforderung von der Justizkasse erhalten, dort steht drauf was Du zur Zahlung wissen musst.
Wieviel Tagessätze sind auf dem Strafbefehl vermerkt? Ich denke mal 30 Tage zu je 10 €. Dann wird das Ganze im Bundeszentralregister gespeichert und nach 5 Jahren gelöscht. In ein Führungszeugnis findet diese Strafe keine Aufnahme, Du kannst Dich also weiterhin als nicht Vorbestraft bezeichen.
Sollte aber nochmals gegen Dich ein Strafverfahren mit anschliessender Verurteilung abgeschlossen werden, so wird der Staatsanwaltschaft, die das Bundeszentralregister routinemässig abfragt, dieser Eintrag mitgeteilt.
Du wirst eine Zahlungsaufforderung bekommen, gezahlt wird an die zuständige Justizkasse.
Kommt schriftlich. Nach der Einspruchsfrist. Du kannst aber auch in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts nachfragen und dich vergewissern.
Kommt das nochmal schriftlich in Kürze? Oder muss ich mich bei den melden ?
Danke