Arbeitgeber verletzt Briefgeheimnis und unterschlägt hoch sensible Post, scannt diese sogar ein. Hat das Amtsgericht mit schuld? Fristlose Kündigung?

7 Antworten

Du solltest dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, bzw wenn du in einer Gewerkschaft bist kann diese dir helfen.

Ich glaube nicht, dass deine Kündigung rechtens ist, ein Anwalt soll die Kündigung auf Rechmäßigkeit prüfen.

Das Amtsgericht hat deinem Arbeitgeber vermutlich die Aufforderung zur Lohnpfändung geschickt. Und wenn du deinem Arbeitgeber solche Dinge bei der Einstellung verschweigst, kann er im Fall einer Lohnpfändung dich fristlos kündigen.

TexelGianni 
Fragesteller
 16.12.2020, 11:34

Es steht keine Lohnpfändung im Raum..

Das Gericht schickte die Briefe fälschlicherweise an meinen AG.

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TexelGianni 
Fragesteller
 16.12.2020, 11:52

Und zudem ist es nichts worüber ich meinen AG informieren müsste.

Wurde mir vom Gericht auch bestätigt.

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Aufgrund der Verletzung des Briefgeheimnisses könnte ich mir §823 I BGB vorstellen als sonstiges Recht(sgut) könnte das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I iVm. Art. 1 GG in Betracht kommen. Es könnte die informationelle Selbstbestimmung einschlägig sein. Da hier ja nur ein immaterieller Schaden entstanden sein könnte, (Schadensersatz in §§249 ff BGB geregelt) wird dieser eher schwer zu bemessen sein.

In §202 StGB ist die Verletzung des Briefgeheimnisses srafrechtlich normiert.

Du hast auf den ersten Brief nicht reagiert; das Amtsgericht versucht , eine Lohnpfändung bei Deinem Arbeitgeber durchzusetzen. Lohnpfändungen machen Arbeit und sind überhaupt nicht gern gesehen, vor allem, wenn sie verschwiegen werden sollen.

TexelGianni 
Fragesteller
 16.12.2020, 11:45

Doch ich habe auf den ersten Brief reagiert , jedoch nicht auf den zweiten, da ich diesen nie erhalten hatte und somit nicht reagieren konnte.

Eine Lohnpfändung steht hier nicht im Raum.

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Berate dich mal mit deinem anwalt, er weiß es am besten!

Ich denke aber eher schon!

Alles gute!