Du brauchst als privater Verkäufer absolut nichts zurückzunehmen. Denn du bist kein Kaufmann

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Bei so vielen Büchern, die Sachbücher sind oder zum Lernen, dann ja - mit entsprechender Brgründung. Schließlich wird sie nicht denken, dass du sie alle durchgearbeitet hast.

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Sehr gut, dass du da stark und selbstbewusst warst - kannst stolz auf dich sein. Und ja, Pakete werden auch anonym versendet, weil sie einen sensiblen Inhalt haben können. Ich würde mich über den Typen beschweren

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Deine Popöchen sind geschnitten gewesen, nehme ich an? Na dann hast du ein geschnittenes Popöhen deines Vorkunden in der Tüte gehabt

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So ganz verstehe ich nicht, was da passiert ist. Kindergeld gibt es bis 25. Nachweise, dass ihr kindergeldberechtigt seid könnt ihr einreichen und das Kindergeld wird rückwirkend ausgezahlt. Was hat die Behörde beim Telefonanruf gesagt?

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Es muss nicht zwangsläufig zu 100% stimmen, was ich da jetzt von mir gebe, aber man könnte ihm folgendes schreiben (schließlich bist du ja kein Anwalt, der sich darum sorgen muss rechtlich korrekte Angaben zu machen)

Sehr geehrte [...]

Ich nehme Bezug auf Ihre Rechnung/Ihr Schreiben [.... Nr. Kundennummer, Vorgangsnummer] vom...
Sie fordern von mir, dass ich ...
Jedoch haben Sie nicht beachtet, dass Sie mir in Ihrer Mail vom ... folgendes schrieben: „Von Ihrem defekten Stuhl befreie ich Sie sobald Sie den neuen erhalten haben“ Ich durfte diese Mitteilung so verstehen, dass Sie den Stuhl sofort dann zurückfordern und auch zurücknehmen, wenn Sie einen defektfreien geliefert haben. Das Abholen/Entgegennehmen eines Vertragsgegenstandes ist eine Obliegenheit. Die Natur von Obliegenheiten ist, dass die Nichtbeachtung/Nichterfüllung dieser keinen Vertragsbruch darstellt, sich wohl aber bei Nichterfüllung zu Ihrem Nachteil auswirken kann. Ihr Nachteil besteht nun darin, dass ich keinen Platz hatte, den alten und den neuen Stuhl unterzubringen. Dadurch ist Ihr defekter Stuhl untergegangen: Ich habe ihn auf meine Kosten entsorgt. (Falls du das auch schreiben möchtest: Auf die Einforderung meines Schadensersatzes sehe ich, aufgrund Ihres unkomplizierten Zusendens des neuen Stuhls, ab.) Ich durfte davon ausgehen, dass Ihr Interesse den Stuhl zurückzunehmen nicht mehr existent war, sonst hätten Sie sich auch nicht erst nach 17 Tagen nach Erhalt des neuen Stuhles gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen

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Umkleidekabinen in der Schule sind abzuschließen. Wende dich am besten an das Sekretariat mit deinem Anliegen. Die Schule müsste bei Diebstahl dafür aufkommen, wenn der Gegenstand an einem Ort deponiert war, an dem du ihn deponieren musstest.

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Nein

Das kann schonmal im Schwimmbad passieren. An sich wäre es eine einfache Körperverletzung §223 I StGB, da du ein Hämatom davongetragen hast.

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Dass das überhaupt so lange dauert, wundert mich sehr. Will denn das Krankenhaus gar nicht sein Geld? Normalerweise geht doch alles direkt über die Krankenkasse. - vll ist es aber auch nur bei meiner gesetzlichen so. Grundsätzlich verjähren alle Ansprüche aus Verträgen nach drei Jahren. Also wenn du Juni 2021 was nicht gezahlt hast, hat dein Vertragspartner am 01.01.2024 keine Ansprüche mehr gegen dich. Das Geld gehörte dann dir. Aber bis dahin wird es Mahnungen, Inkasso und Gerichtsvollzieher geben

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Zu weinig und auch zu viel ist gefährlich. Es können insbesondere die gefürchteten Langzeitschäden auftreten. ZB psychischer Natur. Aber auch ganz konkret: Bei Übermüdung kannst du einen Unfall bauen oder einen Arbeitsunfall fahrlässig herbeiführhren.

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Probleme mit Nachbarin, dringender Ratschlag notwendig?

Hallo, ist ein sehr langer Text aber ich brauche dringend einen Rat und zwar ich wohne in einer Altbauwohnung seit ca. 2 Jahren. Ich wohne im 3ten Stock und meine Nachbarin im 2ten Stock. In der Wohnung leben mein Mann, meine Tochter 7 Monate alt und ich. Vermieter wurde informiert aber mehr als zu sagen ist halt ne Altbauwohnung man hört da eben alles, konnte er mir nichts sagen.
Es begann damit als wir in die Wohnung eingezogen sind. Und unsere Familien zu besuch kamen und sich die Wohnung anschauen wollten.

Es war 16 Uhr da kam die Nachbarin vor die Tür und meinte wir sollen nicht so trappeln. Das haben wir dann auch nicht gemacht. Ein paar Tage vergingen da saß ich am späten Nachmittag und schaute meine Serie auf der Couch da kam sie wieder und meinte der Fernseher sei laut. Muss aber auch dazu sagen das sie mich sozusagen angeschrien hat. Hab ich aber auch wieder befolgt, hab mir gedacht die Dame ist etwas älter bestimmt auch Krank.


Das ging so ziemlich bis meine Tochter zur Welt kam, am Tag als ich aus dem Krankenhaus kam so gegen 14 Uhr, ca 15 min nachdem ich meine Wohnung betreten habe stand sie schon vor meiner Tür und meinte das ihr das alles zu laut sei und wir nicht feiern sollen und das sie die Polizei rufen würde. Darauf hin bin ich explodiert und hab ihr die Polizei gerufen die Polizei kam aber ja was können die schon machen außer mahnen. Ich habe ihr sogar einmal Kekse gebracht und mich entschuldigt nur damit sie aufhört, am nächsten Tag war alles wieder wie vorher.

Seit dem die Polizei vor ihrer Tür war kommt sie nicht mehr an die Tür, wenn sie was stört, knallt sie wortwörtlich mit ihrer Balkontür dreimal hintereinander mindestens 5 mal am Tag.
Ich werde verrückt, wenn sie mit der Balkontür knallt, wackelt die Wohnung als wäre ein Erdbeben am Start unsere Kommode ist sogar einmal runter gefallen von der Wand. Gott sei dank war meine Tochter nicht in der Nähe.

Bei diesen Dingen haut sie mit der Tür:

wenn das Baby schreit.

wenn wir in der Wohnung gehen.

wenn ich in der Küche was mit dem Mixer mixe.

wenn mir was runterfällt/ oder meiner Tochte wenn sie mit ihrem Spielzeug spielt und es auf dem Boden landet.

wenn ich staubsauge

bei allen fast alltäglichen Dingen die man macht

Es kann doch nicht sein das ich auf Zehenspitzen durch die Wohnung gehen muss und Angst haben muss das meine Tochter mal hinfällt oder was fallen lässt. Oder ich kein Besuch empfangen darf natürlich alles vor 22:00 Uhr.

Meine Frage ist jetzt was kann ich tun damit sie damit aufhört, meine Tochter zuckt jedesmal bei dem Knall, sie weckt sie manchmal beim Mittagsschlaf. Kann ich sie verklagen? Was gebe ich dann an? Weil so können wir nicht mehr leben, ich bin verzweifelt. Ich kann meine alltäglichen Dinge im Leben nicht nachgehen, sie schränkt alles was ich machen möchte ein.

Danke für eure Antworten

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Sinnvoll könnte es sein, wenn du einen Tag lang die Videokamera laufen lässt und das dokumentierst. Bei einem netten Vermieter könnte man ihm diese Aufnahme oder auch nur den Ton vorspielen oder zum Beispiel ausmachen, dass er mal bei euch vorbei kommt und das live miterlebt. Man könnte auch an eine Mietminderung denken, aber das würde ja dann den Vermieter treffen und nicht eure Nachbarin

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Sehr geehrte Damen und Herren der [Ausbildungsstätte],
wie beim [gestirgen, heutigen] Vorstellungsgespräch vereinbart, melde ich mich bei Ihnen, um einen Termin für einen Probearbeitstag zu vereinbaren. Bei mir passt es/Ich könnte

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

oder:
Sehr geehrte...
das [gestrige/heutige] Vorstellungsgespräch und der anschließende Rundgang durch ihre Arbeitsräume/durch Ihre Firma haben mein Interesse verstärkt/mich neugierig auf ihren praktischen Arbeitsalltag gemacht und ich könnte mir sehr gut vorstellen Teil Ihres Teams zu werden/bei Ihnen meine Ausbildung anzufangen. Dafür melde ich mich, wie vereinbart, um einen Probearbeitstag auszumachen [....]

Wenn du magst, kannst du mir per persönliche Nachricht den fertigen Text zum Drüberlesen schicken.

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