Strafbefehl und Gerichtsverhandlung wegen angeblicher Körperverletzung?

6 Antworten

Ach, da passiert nix.

Auch wenn dein Freund schuldig gesprochen wird, das ist eine Lappalie eher.

Kleine Geldstrafe und fertig.

tina0303 
Fragesteller
 03.04.2021, 17:01

Er hat aber nichts falsches getan, das wäre unfair

0

Tolle Familie, in der Strafanzeigen gestellt werden!

Da wird der Richter hoffentlich auf "Frieden" entscheiden.

tina0303 
Fragesteller
 06.04.2021, 19:30

Ja, mein Bruder ist krank
Das hoffen wir auch

0

Einen Anwalt, Strafverteidiger könnt ihr auch in Raten bezahlen und ohne den schafft ihr das nicht, da glimpflich raus zu kommen. Diese Anwälte für Strafrecht stehen im Telefonbuch bzw. in den gelben Seiten.

Es könnte sein, dass dein Mann straffrei ausgeht, weil der Richter tatsächlich die Nothilfe anerkennt. Das bedeutet aber nicht, dass dein Bruder dann verurteilt wird. Das wäre dann nämlich ein neues Verfahren, vielleicht wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.

Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen.

wilees  03.04.2021, 17:04

Aber nicht bei Anschuldigungen wie Körperverletzung .

0
skyfly71  03.04.2021, 17:13
@wilees
Aber nicht bei Anschuldigungen wie Körperverletzung

Doch, für eine Erstberatung gibt's auch im Strafrecht Beratungshilfe.

0
Bergfex49  03.04.2021, 17:14
@wilees

Genau, in Strafsachen gibt's nur eine anwaltliche Beratung

0

Zwischen Tat und Gerichtsverhandlung liegt i.d.R. noch die polizeiliche Vernehmung. Wart ihr dort bzw. was habt ihr ausgesagt?

tina0303 
Fragesteller
 03.04.2021, 17:10

Wir sind einen Tag, nachdem das alles passiert ist, von zuhause abgehauen wegen Drohungen seitens meines Bruders und Vaters. Wir haben danach 2 mal den Wohnort geändert und die Post von der Polizei ging an die alte Adresse. Ich habe mich umgehend bei der zuständigen Polizei gemeldet und man sagte mir nur, man melde sich zurück. Das ist aber nicht passiert und somit konnten wir nicht aussagen.

0
furbo  03.04.2021, 18:01
@tina0303

Und 7hr habt einen Strafbefehl bekommen?

0
furbo  03.04.2021, 18:15
@furbo

M.E. ist die ganze Sache zum Scheitern verurteilt. Wenn man euch kein rechtliches Gehör gewährt hat, darf euch kein Strafbefehl zugehen. Das hätte aber schon das den Strafbefehl erlassende Gericht erkennen müssen.

Mif ist schon klar wie das abgelaufen ist. Der Angreifer hat eucb angezeigt, die Polizei hat euch eine Vorladung geschickt, die euch nicht erreicht hat, so dass die Aussage des Angreifers stand. Der StA hat den Strafbefehl beantragt, das Gericht hat ihn erlassen.

In der Hauptverhandlung könnt ihr darauf hinweisen dass man euch kein rechtliches Gehör gewährt hat. Macht dann eure Aussage.

Ich denke, dass nichts weiter passiert.

0