Strafbefehl und Gerichtsverhandlung wegen angeblicher Körperverletzung?
Hallo, mein Lebensgefährte hat vor einigen Monaten einen Brief bekommen, in dem ihm vorgeworfen wird, jemanden angegriffen en und dabei körperlich verletzt zu haben. Das stimmt so allerdings nicht. Wir haben jetzt Einspruch gegen diesen Strafbefehl erhoben, da er unschuldig ist. Es war Notwehr bzw. Nothilfe. Mein Bruder versuchte, mir mein Eigentum zu entwenden und hat mich in der Vergangenheit mehrmals so geschlagen, dass ich Platzwunden sowie Prellungen im Gesicht hatte und blutete. Mein Lebensgefährte wollte ihn also nur von mir und meinem Eigentum fern halten, um den versuchten Diebstahl oder erneute Körperverletzung zu vermeiden, hat ihn allerdings trotzdem nicht geschlagen, sondern nur "fixiert", bis die Polizei eintraf.
Da wir noch nie in so einer Situation waren, fragen wir uns jetzt, wie es weiter geht.
Haben wir gute Chancen, die Hauptverhandlung zu gewinnen? Wir haben keinen Anwalt, da wir uns keinen leisten können und wir bekommen auch keinen gestellt (ich habe mich beim zuständigen Gericht schon darüber informiert).
Der Gerichtstermin ist schon Ende April und ich mache mir echt sorgen, was dabei raus kommt.
Im Grunde genommen hat mein Mann nämlich nichts falsch gemacht, sondern eher mein Bruder.
Kann man das ganze vor Gericht so wenden, dass mein Bruder am Ende die Strafe bekommt und nicht mein Freund?
Als Zeuge ist auch einer der Polizisten geladen, der an dem Tag dort hin kam. Er hat die "Wunden" meines Bruders dokumentiert.
6 Antworten
Ach, da passiert nix.
Auch wenn dein Freund schuldig gesprochen wird, das ist eine Lappalie eher.
Kleine Geldstrafe und fertig.
Tolle Familie, in der Strafanzeigen gestellt werden!
Da wird der Richter hoffentlich auf "Frieden" entscheiden.
Einen Anwalt, Strafverteidiger könnt ihr auch in Raten bezahlen und ohne den schafft ihr das nicht, da glimpflich raus zu kommen. Diese Anwälte für Strafrecht stehen im Telefonbuch bzw. in den gelben Seiten.
Es könnte sein, dass dein Mann straffrei ausgeht, weil der Richter tatsächlich die Nothilfe anerkennt. Das bedeutet aber nicht, dass dein Bruder dann verurteilt wird. Das wäre dann nämlich ein neues Verfahren, vielleicht wegen Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen.
Zwischen Tat und Gerichtsverhandlung liegt i.d.R. noch die polizeiliche Vernehmung. Wart ihr dort bzw. was habt ihr ausgesagt?
Wir sind einen Tag, nachdem das alles passiert ist, von zuhause abgehauen wegen Drohungen seitens meines Bruders und Vaters. Wir haben danach 2 mal den Wohnort geändert und die Post von der Polizei ging an die alte Adresse. Ich habe mich umgehend bei der zuständigen Polizei gemeldet und man sagte mir nur, man melde sich zurück. Das ist aber nicht passiert und somit konnten wir nicht aussagen.
M.E. ist die ganze Sache zum Scheitern verurteilt. Wenn man euch kein rechtliches Gehör gewährt hat, darf euch kein Strafbefehl zugehen. Das hätte aber schon das den Strafbefehl erlassende Gericht erkennen müssen.
Mif ist schon klar wie das abgelaufen ist. Der Angreifer hat eucb angezeigt, die Polizei hat euch eine Vorladung geschickt, die euch nicht erreicht hat, so dass die Aussage des Angreifers stand. Der StA hat den Strafbefehl beantragt, das Gericht hat ihn erlassen.
In der Hauptverhandlung könnt ihr darauf hinweisen dass man euch kein rechtliches Gehör gewährt hat. Macht dann eure Aussage.
Ich denke, dass nichts weiter passiert.
Er hat aber nichts falsches getan, das wäre unfair