Habe eine Anzeige erstattet gegen meinen Bruder?
Und zwar hat mein Bruder (Autist und schon Erwachsen) meine Mutter vor einpaar Tagen geschlagen und gestern meinen Vater (handelt sich um leichte Körperverletzung). Er war dabei angeblich betrunken. Ich bin kein Zeuge, aber meine Mutter hat mir das geschrieben und die Polizei hat auch ein Foto vom Chat. Dann gestern hat mich mein älterer Bruder angerufen dass mein Bruder (der Autist) meinen Vater geschlagen hat. Dann bin ich heute zur Polizei gegangen und hab das angezeigt. Meine Frage: Was passiert wenn alle nicht aussagen oder es abstreiten? Mein Vater war voll fertig weil ich das gemacht habe weil er Mitleid mit meinem Bruder hat und streitet das mit dem Schlagen ab, aber ich finde Gewalt geht überhaupt nicht! Könnte ich belangt werden wenn alle sagen das stimmt nicht? Immerhin hat die Polizei ein Beweisfoto vom Chat meiner Mutter.
4 Antworten
Leichte Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Wird verfolgt, wenn das Opfer es anzeigt. Wahrscheinlich passiert einfach gar nichts, wenn dein Vater nichts sagt.
Dir passiert sehr sicher auch nichts. Du hast schließlich nachweislich im guten Glauben gehandelt.
Etwas anzeigen, was ein volljähriges, mündiges Opfer nicht angezeigt haben will, gibt schnell Ärger mit besagtem Opfer. Ja, du hast recht, Gewalt geht gar nicht, aber dein Vater ist alt genug, selbst zu wissen, was er tut.
Versuch beim Gesundheitsamt eine Einweisung wegen Fremdgefährdung zu erwirken. Immerhin ist er vorerkrankt. Und wer weiß, was er außer Alkohol noch konsumiert hat -> checken die gleich routinemäßig mit ab
Die Autismus-Spektrum-Störung ist eine anerkannte psychische Krankheit. Hier geht es offensichtlich um Fremdgefährdung und spätestens da sollte man intervenieren
In der realen Welt heißt es ASS (Autismus-Spektrum-Störung) und nicht ASD (Autismus-Spektrum-Divergenz). Es handelt sich immer noch um eine Entwicklungsstörung. Der "Krankheitswert" ist bei jedem valide positiven Betroffenen unterschiedlich. Das kann bis zu schwersten Behinderungen reichen.
Anmerkung: ASS und ASD im Deutschen. Im Englischen steht das D in ASD für "Disorder".
Hey,
du hast auf jeden Fall nicht falsch gehandelt.
Nicht daran ist schlimm das du ihn angezeigt hast.
Eigentlich ist es sehr gut, so kann allen geholfen werden.
Viel Glück!
Wenn das Opfer die Tat abstreitet, kann der Täter nicht verhaftet werden. Das ist leider die Realität.
Autismus ist keine Erkrankung, sondern eine Neurodivergenz und wegen Autismus und einmal jemanden (angeblich) schlagen, kriegst du auch keine Einweisung durch, du spinnst jas wohl n bisschen.
Und selbst WENN, macht man das bei Gericht und nicht beim Gesundheitsamt.