Anzeige wegen Körperverletzung?

3 Antworten

die ganze Geschichte kommt jetzt vor Gericht 

Und angeklagt sind in dem Verfahren beide, also A und B ???

Bei Gericht solltest Du in jedem Fall die Wahrheit sagen (wozu Du als Zeuge prinzipiell auch verpflichtet bist, mit Ausnahme von §§ 52, 55 StPO)

Selbst wenn man Dir dann aus der Aussage bei der Polizei eine "falsche Verdächtigung" basteln könnte (wofür es auf den zieml. exacten Wortlaut Deiner Aussage dort ankommt), kämst Du damit immer noch günstiger weg, als bei einer Falschaussage bei Gericht.

Erstmal: Dein Text ist eine Zumutung, die ohne Punkt und Komma aneinandergereihten Worte zu sinnvollen Sätzen zusammenssetzen zu müssen. Ich schenke dir ein paar Satzzeichen

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ich habe jetzt aber nochmal überlegt

Das kannst du vor Gericht auch sagen. Du hast, so wie du den Fall geschildert hast, nicht wissentlich etwas Falsches gesagt. Von daher wird dir Niemand einen Vorwurf machen, wenn du den Tathergang vor Gericht anders darstellen wirst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Gericht ist wie ein Glückskeks, egal ob du lügst oder die Wahrheit sagst.