Anzeige gegen unbekannt?

2 Antworten

Du erhebst ja nicht Klage gegen die Person, sondern erstattest nur Anzeige, somit bist du auch nichts weiter als ein Zeuge.
Den Namen der Person bekommst du wahrscheinlich erst mit deiner Vorladung zum Gericht, wenn es überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt.

Sunn90 
Fragesteller
 03.12.2021, 18:47

Aber ich mache ja eine Anzeige weil sie mich geschädigt hat ?

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ruhrgur  03.12.2021, 18:50
@Sunn90

Spielt keine Rolle, in einem Strafverfahren bist du trotzdem nur Zeuge, solange du nicht deinen Anschluss mit der Nebenklage erklärst - und dafür müsste erst einmal ein Angeklagter vorhanden sein.

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"Unfug im Internet" ist keine Straftat.

Du als Anzeiger hast kein Recht auf Aufklärung darüber, wie der Stand der Dinge ist. Irgendwann wirst du eventuell die Nachricht bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Den Wohnort erfährst du natürlich nicht, das geht dich Nichts an. Auch nicht, ob die Person (Ob das ein Beschuldigter wird, entscheidet der Staatsanwalt!) irgendwo vorgeladen wird. Das sind alles Dinge, die dich nichts angehen.

Eventuell wirst du als Zeuge geladen, für den unwahrscheinlichen Fall, dass es vor Gericht geht.

Ich habe mal eine Anzeige wegen "Unfug im Internet" (Volksverhetzung) gegen einen Blogger gestellt, da war die Person bekannt, das hat über 6 Monate gedauert, bis ich eine Info vom Staatsanwalt bekam, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Allerdings wurde die Person vorgeladen, und hat sich bei mir mit einer seitenlangen Hasstirade "bedankt". Meinen Namen hat er natürlich nicht erfahren.