Auskunft Ermittlungen?

2 Antworten

Polizei ermittelt. Dafür befragt sie mögliche Verdächtige oder läd sie vor.

Zu dem Zeitpunkt ist es ausgeschlossen, dass Du als (vermeindlich) Geschädigter Auskunft über die Ermittlungen erhälst.

Wie oft willst Du noch fragen?

Hast doch für die gleiche Antwort in einem anderen Portal Geld für eine anwaltliche Stellungsnahme ausgegeben.

Dein Anwalt hat recht.

Erst nach Abschluss der Ermittlungen der Polizei bekommt die Staatsanwaltschaft die Akte, und nur sie entscheidet über Akteneinsicht.

Han4045 
Fragesteller
 13.12.2021, 20:49

Also bevor ich überhaupt erfahre wer der Beschuldigte ist oder irgendwas weiß der Beschuldigte auch schon Bescheid, weil er vorgeladen wurde ?

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Han4045 
Fragesteller
 13.12.2021, 20:50

Lädt die Polizei bei den Ermittlungen selbst vor wenn sie einen Beschuldigten gefunden hat bevor sie die Akten an die Staatsanwaltschaft gibt ?

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superseegers  13.12.2021, 22:40
@Han4045

Es reicht, der wie vielte neue Account zum selben Thema ist das jetzt? Das ist jetzt bereits mehrfach beantwortet worden.

Es gibt keine 100%-Aussage zum Verlauf eines Verfahrens. Der eine Ermittler schickt das Ding zur Staatsanwaltschaft zur Entscheidung über die weiteren Ermittlungen (Einstellung, Vernehmung, Durchsuchung, usw.), der andere lädt erstmal vor und schaut. Sind Tatort und Wohnort der Geschädigten grob verschieden wird es noch langwieriger, da der Vorgang entweder zur Tatortdienststelle der Polizei gesandt wird oder (bundeslandübergreifend) zur StA in Tatortzuständigkeit.

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