Karriere im öffentlichen Dienst trotz polizeilichen Ermittlungen?
Bei mir wurde vor ungefähr einem Jahr eine Hausdurchsuchung durchgeführt aufgrund des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie, zum angeblichen Tatzeitpunkt war ich 15 Jahre alt.
Der Punkt ist dass ich wie in einer anderen Frage beschrieben nudes meiner damals 13jährigen Ex Freundin auf dem Handy hatte. Daraufhin folgte aufgrund des Zufallsfundes eine weitere Anzeige wegen Verletzung von Lebensbereichen oder sowas da ich in der Schule gefilmt habe wie sich jemand aufs Maul gelegt hat. Habe bei der Vernehmung erfahren dass der Fall zur Staatsanwaltschaft Halle geht. Allerdings wurde mir einen Monat später per Post mittgeteilt dass beide Verfahren mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.
Meine Frage ist, ob ich trotz dieser Vorgeschichte eine Chance bei Bundeswehr oder Polizei habe (Polizei da ich mit der Impfpflicht in der Bundeswehr nicht wirklich im Einvernehmen bin). Eine Freundin von mir ist bei der Bundesbereitschaftspolizei und meinte dass es grundsätzlich kein Problem sei, da es reicht nicht vorbestraft zu sein. Bin mir trotzdem nicht sicher und zögere noch mit meiner Bewerbung. Diese staatsanwaltschaftliche Ermittlung steht doch trotzdem im Führungszeugniss.
Was meint ihr? Hätte ich eine Möglichkeit auf eine Karriere im öffentlichen Dienst? Bitte nur Leute die Wissen wovon sie reden. Danke im voraus, schönen Abend noch.
2 Antworten
WasDürfte bis zu vollendeten 24. Lebensjahr im Erziehungsregister stehen, da stehen sogar eingestellte Verfahren drin..p
https://dejure.org/gesetze/BZRG/60.html
Und natürlich sehr da staatliche Stellen nach, schon weil du Zugang zu Waffen haben und Zugang zu sensiblen Daten haben wirst!
https://dejure.org/gesetze/BZRG/61.html
...den für waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse sowie den für luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungen zuständigen Behörden...
..den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst für die diesen Behörden übertragenen Sicherheitsaufgaben...
Charakterlich nicht geeignet, aber bewerben kannst du dich immer...
...Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist...
Diese staatsanwaltschaftliche Ermittlung steht doch trotzdem im Führungszeugniss.
Nein, auch nicht im Erweiterten. Ins Führungszeugnis kommen nur Verurteilungen ab 90 Tagen Geld- oder Freiheitsstrafe. Allerdings prüft die Polizei andere Quellen, die erheblich tiefer gehen. In der polizeilichen Datenbank ist das für zehn Jahre gespeichert und könnte ein Problem werden, denn eingestellt heißt nicht unschuldig und zeigt ein gewisses Bild von Dir.
Man müsste aber auch genau wissen, warum es eingestellt wurde.
Aber Du kannst die Löschung beantragen, ein Link zu dem Formular gibt es auf der Homepage des BKA.