Was sollte man beachten, wenn der Täter eine Gegenanzeige stellt und man selbst als erstes als Beschuldigter für eine Aussage angeschrieben wird?

4 Antworten

Du erzählst viel - aber sagst wenig!

Deine Beschreibung ist spannend und abenteuerlich, aber nicht informativ.

In der Aufregung bringt man sicher auch einiges durcheinander. Das ist verständlich und nicht schlimm.

Um den Sachverhalt verstehen und optimal bewerten zu können, wären einige Infos sehr hilfreich.

Du schreibst:

Ich wurde Opfer einer Beleidigung und einer Körperverletzung.

Leider beschreibst du die Umstände überhaupt nicht.

  • Was hat den Konflikt ausgelöst?
  • Wann kam es zu der Körperverletzung? Tagsüber beim Einkaufen oder abends beim Feiern
  • War Alkohol im Spiel?
  • Sind Täter und Opfer minderjährig oder volljährig?

Du schreibst:

Trotz Zeugen wurde ich zu meiner Verwunderung als erstes als Beschuldigter zu einer Vernehmung angeschrieben.

Da der Vorfall echt wüst war,.....

Nach einem Angriff auf Leib und Leben wird in der Regel unmittelbar die Polizei alarmiert. Erste Zeugenaussagen werden noch am Tatort aufgenommen und die Adressdaten notiert.

  • Haben die erwähnten Zeugen einfach nur zugesehen?

Da es bei einer Körperverletzung oft auch um zivilrechtliche Ansprüche (z.B. Schmerzensgeld, Schadenersatz, Verdienstausfall) gegen den Aggressor geht, sollte die Schwere der Verletzung aussagekräftig durch einen Arzt dokumentiert und fotografiert werden.

  • Warst du anschließend im Krankenhaus oder bei deinem Hausarzt?

Du schreibst:

...habe ich bedenken, dass ich mich durch eigene Aussage selbst unnötig belasten könnte.

Als Beschuldigter bist du nicht verpflichtet, die Ermittlungen gegen dich zu unterstützen.

Anwälte raten von einer Einlassung zur Sache ohne Rechtsbeistand grundsätzlich ab.

Deine Bedenken, sich selbst zu belasten sind nicht unbegründet.

Du schreibst:

Meine Freundin (Zeuge) konnte von draußen vieles sehen, aber leider nicht alles.

Demnach hat sich die Sache innerhalb abgespielt.

  • Sieht eine Freundin von außen zu, wenn ihr Freund innen verprügelt wird?
  • Handelt es sich um eine Privatwohnung kommt ggf. Hausfriedensbruch hinzu.

Du schreibst:

Den Vorwürfen nach zu urteilen hat der Typ eine krasse Lügengeschichte von sich gegeben.

Rede nicht drum herum, sondern sage einfach was was gelogen ist.

Du schreibst:

zu meiner Verwunderung als erstes als Beschuldigter zu einer Vernehmung angeschrieben.
  • Woher hast du diese Kenntnisse? Nach eigener Aussage hast du eine schriftliche Einladung bekommen. Mehr nicht. Stand das dort drin?

Du schreibst:

Den Stand meiner gestellten Strafanzeige wollte man mir nicht verraten.

Deine Aussage:

Der Vorwurf einer schweren Körperverletzung ist sehr heftig. Ich hab den Typ nie berührt.

Als dich vernehmender Beamter würde ich dich fragen, wie du Opfer einer Körperverletzung werden konntest, wenn es überhaupt keinen Körperkontakt gab. Wie geht das?

Du schreibst:

Ich habe Sorge, dass meine Notwehrreaktion .......
  • Wie muss man sich diese Notwehraktion vorstellen, wenn du den Typ angeblich nie berührt haben willst?

Du schreibst:

Wie ausführlich muss eine Aussage in meinen Falls als Beschuldigter zu schwerwiegenden Vorwürfen sein?

So ausführlich, dass man deine Behauptungen nachvollziehen kann.

Du schreibst:

Meine Freundin hat auch noch keine Einladung als Zeugin erhalten.
  • Was könnte deine Freundin überhaupt aussagen. Was hat sie von draußen tatsächlich gesehen.?

Meine persönliche Meinung ist:

Ohne etwas mehr Transparenz zum Tatgeschehen, ist mir deine Geschichte einfach zu glatt, widersprüchlich und wenig überzeugend.

Aber vielleicht ändert sich dieser Eindruck, wenn dich noch mal zu den Umständen äußerst.

RainerWinkler92 
Fragesteller
 21.02.2022, 11:21

Ich soll als körperlich Schwerstbehinderter, mit einer schweren Gehbehinderung (Arthrose Grad 4), angeblich einen 1,5 m hohen Karatetritt gegen eine Scheibe gemacht haben, die Scheibe ist ihm angeblich ins Gesicht geflogen. Ich habe einen Feuerlöscher schützend vor meinen Körper gehalten, nachdem der Typ auf mich eingeschlagen hat und mich quer durch den Laden gegen eine Wand geschleudert hat. Wäre meine Freundin nicht in den Laden gestürmt hätte er mich umgebracht. Ich wollte nur ein halbes Brot kaufen. Keine Ahnung was mit den Typ los war. Der Typ hat alles missverstanden. Hat sich in was reingesteigert.

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RainerWinkler92 
Fragesteller
 21.02.2022, 18:48

Was ist nach Beantwortung deiner Fragen jetzt dein Rat an mich?
Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten. Eine staatliche Unterstützung für einen Rechtsanwalt kann ich auch nicht in Anspruch nehmen, da ich knapp über der Einahmegrenze liege.

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RainerWinkler92 
Fragesteller
 22.02.2022, 17:37

warum wolltest du mehr Informationen haben, wenn du doch nichts förderliches dazu zu sagen hast ? Unter falschen Tatsachen hast du dir weitere Informationen erschlichen. Warum machst du so etwas ? Kannst du deine Neugier nicht anders befriedigen ?

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heurekaforyou  24.02.2022, 13:28
@RainerWinkler92

"Ohne etwas mehr Transparenz zum Tatgeschehen, ist mir deine Geschichte einfach zu glatt, widersprüchlich und wenig überzeugend."

Daran hat leider auch dein Kommentar nichts geändert. Im Gegenteil!

Du behauptest, dass erheblicher Sachschaden in einem Laden entstanden ist.

Den Ladeninhaber, der ganz sicher die Polizei gerufen hätte, erwähnst du leider nicht.

Ebenso die Polizei, die vor Ort ermittelt hat.

In deiner Frage heißt es:

Da der Vorfall echt wüst war, habe ich bedenken, dass ich mich durch eigene Aussage selbst unnötig belasten könnte.

Diese Aussage widerspricht der jetzt beschriebenen Opferrolle ganz erheblich.

warum wolltest du mehr Informationen haben, wenn du doch nichts förderliches dazu zu sagen hast ?

Du musst schon bei der Wahrheit bleiben. Ich habe mit keinem Wort nach mehr Informationen verlangt.

Unter falschen Tatsachen hast du dir weitere Informationen erschlichen.

Würdest du mir diese falschen Tatsachen einmal nennen?

Und welche Informationen kann man sich erschleichen, wenn du sie öffentlich kommentierst?

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RainerWinkler92 
Fragesteller
 24.02.2022, 13:45
@heurekaforyou

Falsch, ich, bzw. meine Freundin hat die Polizei gerufen. Möchtest du meinen Schwerbehindertenausweis sehen ? Möchtest du meine orthopädischen Befunde alle sehen ? Möchtest du eine Beglaubigung von meiner Freundin sehen? Hör auf mir solche Dinge zu unterstellen. Du hast eine Hilfe an Bedingungen hier geknüpft ("Transparenz"). Die Informationen wären für eine Beantwortung der Frage garnicht nötig gewesen. Du wollest nur deine kindliche Neugier befrieden. Anscheinend hast du dir eine andere Sachlage gewünscht. Das was du hier betreibst ist nichts anderes als Trollen. Wünsche dir hier für deine eigenen Fragen auch solch dreiste Trolle.

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Es gibt keinen einzigen beschrieben Fall, wo sich eine Aussage bei der Polizei als Beschuldigter (!) gelohnt hätte.

Als Beschuldigter kann man dabei nichts gewinnen.

Es wäre tatsächlich am besten du würdest dir einen Anwalt nehmen.

Grinzz  21.02.2022, 06:46
Es gibt keinen einzigen beschrieben Fall, wo sich eine Aussage bei der Polizei als Beschuldigter (!) gelohnt hätte.

Blödsinn! Der Beschuldigte kann teilweise mit seiner Einlassung allein ein Verfahren beenden. Woher nimmst du nur diese mutige Aussage? Hast du eine Quelle für diese tollkühne Behauptung?

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atm77  21.02.2022, 06:51
@Grinzz

Das funktioniert garantiert nicht, wenn das Opfer bei seiner Aussage bleibt. Dann geht die Sache so oder so vors Gericht.

Übrigens: wenn meine Aussage so falsch ist, dann fällt es dir ja sicherlich leicht ein Gegenbeispiel zu bringen...

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Grinzz  21.02.2022, 06:58
@atm77
Übrigens: wenn meine Aussage so falsch ist, dann fällt es dir ja sicherlich leicht ein Gegenbeispiel zu bringen...
  1. Es ist nicht an mir deinen Unsinn zu widerlegen. Es ist deine Aufgabe ihn zu belegen 😉
  2. Aber ja: Im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann ein Schweigen mehr Nachteile mit sich bringen, als eine wahrheitsgemäße Einlassung. Ich habe es schon oft gesehen, dass die Fahrer, welche den Unfall tatsächlich nicht bemerkt haben, sich aus Angst und wegen falscher "Hilfe" aus dem Netz nichts gesagt haben. Und dann plötzlich waren sie angeklagt. Dabei hätte eine zweizeilige Einlassung ("Ich habe den Unfall nicht bemerkt") das Verfahren sofort beendet.
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atm77  21.02.2022, 07:01
@Grinzz

Ich lasse das mal so stehen.

Der Fragesteller soll selbst entscheiden, ob ihn das Beispiel mit der Fahrerflucht überzeugt.

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Grinzz  21.02.2022, 08:09
@atm77

Du wolltest ein Beispiel. Ich habe geliefert.

Ich fragte nach einem Beleg für deine steile These. Du hingegen weichst aus...

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Still  21.02.2022, 08:34

Woher stammt denn diese Erkenntnis? z.B. ist es dem Staatsanwalt dann möglich, dass Verfahren einzustellen, da der Beschuldigte sich reuig gezeigt hat, oder einen Strafbefehl zu erlassen, weil der Beschuldigte die Tat eingestanden hat.

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atm77  21.02.2022, 08:39
@Still

Das stimmt.

Wenn man die Tat zugeben will, macht eine Aussage bei der Polizei natürlich absolut Sinn!

Davon bin ich bei meiner Antwort aber nicht ausgegangen.

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ich würde sagen ,wenn du ein Promi oder Politiker wärst, da hättest du gute Chancen auf Einstellung der Verfahrens...meist gegen Zahlung .

Grinzz  21.02.2022, 06:48
ich würde sagen ,wenn du ein Promi oder Politiker wärst (...)

Es gibt keinen Promi-Bonus im Strafverfahren. Oft ist eher das Gegenteil der Fall.

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Antidemokrat000  21.02.2022, 06:59
@Grinzz

soweit ich weiss ist Kohl für seine Aussagen nicht zur Verantwortung gezogen worden,was seine Schwarzgeldkonten betrafen-ich habe mein Ehrenwort gegeben...das ich nicht lache. Ebenso der Oberguru der sich als Verfechter von Anstand und Moral ausgibt...selbst in Verdacht stand...Förderung Prostitution,Drogenbesitz usw. und nicht einmal in U-haft musste....schon klar...

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RainerWinkler92 
Fragesteller
 21.02.2022, 07:06

Warum gegen Zahlung ? Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. Ich bin Opfer nicht Täter. Der Typ hat einfach einen Märchengeschichte, nachdem ich und meine Freundin die Polizei gerufen habe, erfunden und Gegenanzeige gestellt. Nicht er wurde geschlagen, sondern ich. Nicht er wurde gegen eine Wand geschleudert, sondern ich. Nicht er wurde beleidigt, sondern ich. Was würdest du an meiner Stelle als körperlich schwerstbehinderter Mensch machen, wenn ein körperlich gesunder 2 Meter Mann auf dich einschlägt, gegen eine Wand schleudert und dann nochmal mit Fäusten wieder auf dich zukommt, während du auf den Boden noch liegst? Warum soll ich für seine freche Lügengeschichte und seinen Prügel etwas zahlen? Und einen Zeugen hab ich ja auch, der einiges davon bestätigen kann.

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Antidemokrat000  21.02.2022, 16:02
@RainerWinkler92

ich verstehe das alles....aber letztlich zählt vor Gericht nicht immer die Wahrheit..sondern Fakten und Zeugen...und bei Zeugen kommt es mehr darauf an ob diese Glaubhaft sind....ein Systemvertreter Bspw.würde dies nie abgesprochen-denn warum sollte dieser lügen? Selbst wenn es nicht stimmt....würde das Gericht entscheiden...wir kommen zu der Auffassung so war es ...Also-Fazit-es geht nicht immer nach Recht haben ,sondern wer am besten Überzeugen kann....denn Guthaben als Normalbürger haben wir nicht...es sei du hast gute Beziehungen in Politik und Wirtschaft...da kann man immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit was finanziell machen...

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Keine Aussage abgeben. Anwalt einschalten.

RainerWinkler92 
Fragesteller
 21.02.2022, 06:22

Hab keine Rechtsschutzversicherung. Kann mir selbst keinen Anwalt leisten. Hilfe vom Staat kann ich nicht dafür beantragen.

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