Zeugenaussage, Schwarzarbeit?

4 Antworten

Er muss einer Vorladung der Polizei nicht nachkommen. Würde ich in dem Fall auch nicht empfehlen.

Einer staatsanwaltlichen oder gericvhtlicher Vorladung müsste er nachkommen.

Dort darf er die Aussage verweigern, aber:

Staatsanwalt: Sie dürfen die Aussage nur verweigern, wenn Sie sich oder nahe Angehörige belasten müssten.

Schwarzarbeiter: ja, das ist der Fall.

Dann würde natürlich auch ermittelt werden. Es kann also schon zu Problemen kommen.

sonic44 
Fragesteller
 12.08.2019, 19:57

Also würdest du ihn empfehlen gar nicht zum Termin erscheinen? Und was wenn er dann wieder eins kriegt wegen Staatsanwaltschaft... muss er dann wohl gehen weil das wird bestimmt vor Gericht kommen

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Nein, er bekommt keine Probleme und die Sicherheitsfirma auch nicht wenn angegeben wird das er an diesem einen Tag Probe arbeitete. Ob ein Arbeitsverhältnis zu Stande kam ist irrelevant.

Selbst ausprobiert, funktioniert.

sonic44 
Fragesteller
 12.08.2019, 18:02

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

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Ja, das wird wohl Probleme geben.

Aber auch, wenn er sich nicht äußern möchte, wird er überprüft werden.

Klar wird er Probleme haben auch die Firma wird Ärger bekommen das doch logisch.

sonic44 
Fragesteller
 12.08.2019, 17:19

Aber es geht ja nicht um Schwarzarbeit sondern als Zeuge das er gegen jemand aussagen soll wegen Sachbeschädigung

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Zanderfreund  12.08.2019, 18:12
@sonic44

Das wird die Polizei schon ermitteln ob er angemeldet war oder nicht mach dir mal da keine Sorgen.

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