Darf der Notruf meine Handynummer weitergeben?
Hallo,
ich bin Zeuge eines Verkehrsunfall und habe auch beim Unfall direkt die Feuerwehr gerufen. Als die Feuerwehr und Polizei angekommen ist bin ich vom Unfallort weiter zur Arbeiter gegangen, hab aber keine Daten an die Polizei oder an die Unfallbeteiligten weitergegeben.
Am selben Tag am Abend hab ich ein Anruf des Sohnes von einem der Unfallbeteiligten bekommen und wollte eine Zeugenaussage. Wie oben erwähnt hab ich niemand meine Nummer gegeben. Es kann nur die Feuerwehr meine Nummer haben, da ich die schließlich angerufen habe.
Daher meine frage, darf der Notruf meine Nummer einfach so weitergeben?
10 Antworten
Hi,
es ist eher unwahrscheinlich, dass die Feuerwehr- oder integrierte Leitstelle dem Sohn deine Nummer gegeben hat.
Eine Weitergabe an Dritte ist prinzipiell nicht vorgesehen - eine Ausnahme stellt hier allenfalls die Polizei dar, welche offenbar auch die Unfallaufnahme durchgeführt hat. Vermutlich hat der Sohn die Kontaktdaten eher über die Polizei erhalten.
Umgekehrt ist allerdings die Weitergabe der Nummer nicht grundsätzlich verboten.
Stichworte Privatsphäre und Datenschutz: bei einem Notruf muss der Anrufer tatsächlich zu großen Teilen hierauf verzichten.
LG
Unglaublich! Dann überlege ich zweimal ob ich den Notruf wähle. Es kann doch nicht war sein.
Was glaubst Du wieviele Notrufe in den Leitstellen eingehen, wo eklatante Informationen fehlen und der Anrufer vor Aufregung einfach auflegt bevor man diese erfragen kann? Um Hilfeleistung sicher stellen zu können, müssen sie eine Möglichkeit haben dich zurückzurufen, das ist im Rahmen des § 34 StGB abgedeckt.
Weitergeben an Dritte dürfen sie deine Nummer ohne Erlaubnis allerdings nicht, es sei denn sie ist wowieso irgendwo öffentlich gelistet.
Unglaublich!
Nein, eigentlich nicht. Allein zur Durchführung des Auftrags ist oft schon die "Missachtung" von Datenschutzgrundsätzen notwendig (Und gerechtfertigt).
Ich verstehe nicht ganz, was hier das Problem ist - selbst wenn jemand Deine Nummer hat, bist du diesen Personen nicht zur Herausgabe von Informationen verpflichtet.
Wo das Problem ist? Ich werde seid dem Tag nur noch von der Familie belästigt mit Textnachrichten oder anrufen. Das ist das Problem!
Deutlich machen, dass Du keinen Kontakt wünschst, Nummer blockieren - gegebenenfalls kann auch eine einstweilige Verfügung erwirken.
"Dann überlege ich zweimal ob ich den Notruf wähle." Mal davon abgesehen das du dann ganz schnell im Bereich der Unterlassenen Hilfeleistung https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html bist, was ist wenn Alles so denken und du dann irgendwann mal Hilfe brauchst. Ich denke das du dem Unfallbeteiligten einfach ganz deutlich mitteilen solltest das du ihnen gegenüber keine Aussagen machst.
Hallo BigMuffin92,
die Leitstelle der Feuerwehr wird Deine Nummer definitiv nicht an den Sohn eines Unfallbeteiligten witergegeben haben.
Deine Nummer wird natürlich, selbst wenn diese unterdrückt sein sollte, bei der Leitstelle ausgelesen und gespeichert - aber die Mitarbeiter dort unterliegen ebenso der Schweigepflicht wie auch alle Polizisten, Rettungsdienstmitarbeiter und Feuerwehrleute vor Ort.
Die Kontaktdaten werden lediglich "intern", also zwischen den Behörden und Rettungsorganisationen ausgetauscht.
Spätetens in dem Moment, wo bei dem Unfall ein Personenschaden entstanden ist, muss die Polizei von Amts wegen Ermittlungen einleiten. Hier kann es dann durchaus sein, dass sich die Polizei von der Leitstelle Deine Telefonnummer geben lässt, darüber Deine Kontaktdaten ermittelt und Dich zu einer Zeugenaussage vorlädt.
Damit die Unfallopfer selbst an Deine Telefonnummer kommen, müssten sie sich einen Anwalt nehmen, der dann Akteneinsicht beantragt.
Der Sohn des Unfallopfers wird also auf andere Art und Weise an Deinen Namen und/oder Deine Telefonnummer gekommen sein. Da Du schreibst, dass Du zu Fuß weiter zur Arbeit gegangen bist gehe ich mal davon aus, dass es sich um Deinen tägöichen Arbeitsweg handelt. Da wäre es dann gar nicht mal unwahrscheinlich, dass Dich irgendwer (Anwohner, Passanten, ...) erkannt hat.
Natürlich wird die Rufnummer übertragen, egal,ob du bei der Polizei oder der Feuerwehr anrufst.
Ob diese die Nummer weitergeben dürfen... ich denke schon.
Denn Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht
Über die Feuerwehr hat die andere Partei deine Nummer nicht. Wahrscheinlich hat sie diese entweder über eine Akteneinsicht bei der Polizei. (Ist der Sohn evtl Anwalt und vertritt seinen Vater?) ansonsten gibt das Zentrale Register der Kfz Versicherer gerne mal Daten raus die sie eigentlich nicht raus geben dürfen.
Es ist eher verwunderlich, dass die sich mit sowas beschäftigen !?
Für was die alles Zeit haben - erstaunlich.
Warum? Wenn man Zeugen braucht, liegt das doch nahe, dass man die verfügbaren Informationen verwertet. Immerhin
Schon mal daran gedacht, dass auch du vielleicht froh wärst, wenn ein Zeuge auf diese Art gefunden würde, der weitere Aufklärung bringen könnte?
Mich verwundert speziell hierbei, dass der Unfallbeteiligte (bzw.der Sohn) problemlos Kontakt aufnehmen kann mit einem Zeugen!? Ist das nicht unzulässig? Beeinflussung?
Zeugen beeinflussen ist nicht erlaubt, soweit richtig. Aber wenn ein berechtigtes Interesse an den Daten des Zeugen vorliegt, müssen Daten weitergegeben werden.
Letztlich wissen wir nicht, warum der Sohn angerufen hat und was besprochen wurde. Wenn sein Vater aufgrund des Unfalles verhindert ist, wäre das eine denkbar Variante.
Mindestens die Anwälte oder die Versicherungen müssen doch Daten von Zeugen erhalten, um ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können. Auch dabei kann es prinzipiell zur Beeinflussung kommen.
Arg nein es ist nicht unzulässig kontakt zu Zeugen auf zu nehmen...
Unglaublich! Dann überlege ich zweimal ob ich den Notruf wähle. Es kann doch nicht war sein.
Ich habe überhaupt kein Problem eine Aussage zu machen, dann soll aber bitte die Polizei selbst zu mir kommen und die Nummer nicht an einen Dritten weitergeben.