Hallo,
wie ihr eventuell schon mitbekommen habt, sind unangekündigte Tests an Schulen in RLP laut Pressemitteilung "nicht mehr zulässig"
https://bm.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/keine-unangekuendigten-tests-fuer-gerechteres-lernen-und-weniger-druck-550400-schuelerinnen-und-schueler-starten-in-das-schuljahr-2025-2026
Anscheinend ist heute Morgen ein Schreiben an die Schulen rausgegangen in dem so etwas wie " ... sollen [nicht mehr durchgeführt werden]" formuliert wird.
Dadurch bin ich auf die "Muss-, Soll- und Kann-Vorschriften" gestoßen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Muss-,_Soll-_und_Kann-Vorschrift#cite_note-5
Die Schulleitung vermittelt den Lehrer/-innen an Schulen jetzt, sie können weiterhin unangekündigte Tests schreiben, da sie sich ja "nicht an die Vorschrift halten müssen".
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besagt jedoch, "dass ‚Soll‘-Vorschriften im Regelfall für die mit ihrer Durchführung betraute Behörde rechtlich zwingend sind und sie verpflichten, so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt ist. Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden ...".
Was meint ihr dazu? Hat jemand Ahnung im Bereich Jura, der weiß, was hier jetzt konkret gilt?