Soll-Vorschrift im Bezug auf unangekündigte Tests in RLP

2 Antworten

In meiner Schulzeit in den 1980er Jahren waren "Tests" auch untersagt. Darum schrieben wir nur "schriftliche Überprüfungen der Hausaufgaben". Im Endeffekt war das genau das selbe, hieß nur anders.

Was meint ihr dazu?

Wenn man es stark vereinfachen will, bedeutet eine Soll-Vorschrift nichts anderes als "muss, wenn kann".

Solange es also möglich ist, nach der Vorschrift zu verfahren, muss auch nach ihr verfahren werden.

Die Schulleitung vermittelt den Lehrer/-innen an Schulen jetzt, sie können weiterhin unangekündigte Tests schreiben, da sie sich ja "nicht an die Vorschrift halten müssen".

Die Interpretation halte ich für gewagt.

LG


Adam90011 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 15:40
Die Interpretation halte ich für gewagt.

Bei der Besprechung wie alles im neuen Schuljahr gehandhabt wird, kam die Aussage "HÜs müssen angekündigt werden" von einem Schüler. Der Lehrer antwortete darauf, dass die Lehrer eine kurze Besprechung dazu hatten in der betont wurde, dass es in der Mitteilung um ein "sollen" geht. Also hat er geschlussfolgert, dass er dann weiterhin HÜs nicht ankündigt.

Adam90011 
Beitragsersteller
 19.08.2025, 15:49
@SaniOnTheRoad

Tut mir Leid, ich hatte dich falsch verstanden ^^. Ich dachte du beziehst dich auf meine Schilderung und nicht auf die Interpretation der Vorschrift durch den Lehrer.