Muss ich zur Lichtbildvorzeigedatei?

4 Antworten

Auch wenn du deiner Meinung nach "nichts" gesehen hast, so ist die Aussage dennoch notwendig. Zumindest kann man dich als Tatzeugen ausschließen.

Eine zwangsweise (und kostenpflichtige) Vorführung bei Weigerung der Vorladung zu folgen, wäre durchaus möglich.

Ein grundloser Bezug auf 55 StPO könnte nach hinten losgehen. Beziehst du dich darauf, ist doch klar dass du oder jemand aus deinem familiären Umfeld Dreck am Stecken hast. Jedes Ding hat zwei Seiten.

Im Übrigen: solltest du Opfer einer Straftat sein, bist du über jeden Zeugen dankbar, der sich nicht aus Ignoranz hinter dem 55 StPO versteckt, sondern hilft, die Tat aufzuklären

mirhat123 
Fragesteller
 21.03.2021, 13:48

Danke

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Was ist dein Problem? Geh dahin und beantworte die Fragen soweit du dir sicher bist. Alles andere ist nicht dein Problem. Wenn du nicht gehst, könnte man vermuten, dass du was damit zu tun hast. Eine Vorladung mit Pflichttermin bekommst du dann auch.

mirhat123 
Fragesteller
 21.03.2021, 00:02

Alles klar mache ich. Aber die Gesichter habe ich nicht gesehen, soll ich das genauso sagen

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Harry512  21.03.2021, 00:05
@mirhat123

Ja klar. Aber vielleicht hast du eine Brille erkannt, oder eine Jacke, besondere Schuhe usw. Das alles kann helfen. Sagen solltest du nur, womit du dir sicher bist.

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Als Zeuge hast du nicht die gleichen Rechte wie ein Beschuldigter. Du wirst irgendwann eine Aussage machen müssen.

Wenn du nicht hingehst, werden die Beamten dir eine staatsanwaltschaftliche Vorladung zukommen lassen, der musst du Folge leisten oder wirst abgeholt.

Einen Termin kann man ändern wenn es nicht passt, einfach anrufen.

mirhat123 
Fragesteller
 20.03.2021, 23:36

Ich könnte aber gebrauch von Paragraph 55 Stpo machen in meinem fall und ich habe die gesichter garnicht gesehen

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Eckengucker  20.03.2021, 23:40
@mirhat123

Das ist falsch. 55 StPO, das Aussageverweigerungsrecht, gilt nur für dich selbst, und zwar nur dann wenn du dich selbst oder nahe Angehörige mit der Aussage belasten würdest. Das ist hier nicht der Fall. Einer Zeugenaussage kann man so nicht ausweichen.

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Nein.

Als Zeuge musst du Aussagen.

Die Einschätzung welchen Wert deine Aussage für die Verhandlung hat, wird das Gericht selber vornehmen.