Unbekannt Anzeige?

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Man kann anonym keine Strafanzeige erstatten

Wenn eine Strafanzeige erstattet wird, müssen grundsätzlich die Personalien angegeben werden, damit die Identität der oder des Anzeigenden zweifelsfrei feststeht. Auch die Glaubwürdigkeit der Aussage kann so besser bewertet werden. Wenn Anzeigende sich scheuen, ihre persönlichen Daten bei der Polizei anzugeben, etwa weil sie sich bedroht fühlen, sollten sie das der Polizei frühestmöglich mitteilen.

Natürlich kann man die Polizei auch ohne Nennung der Personalien als „anonyme Hinweisgeberin“ oder als „anonymer Hinweisgeber“ über einen Sachverhalt informieren. Aber der Beweiswert solcher Hinweise ist geringer, weil die Angabe der Personalien insbesondere in Bezug auf die Bewertung der Glaubhaftigkeit einer Aussage sehr wichtig ist. Im Falle von anonymen Hinweisen kann die Polizei keine Nachfragen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts stellen. Wenn anonym mitgeteilte Hinweise nicht ausreichend konkret sind, kann es deshalb passieren, dass die von der Polizei einzubindende Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines Anfangsverdachts ablehnt und deshalb kein Ermittlungsverfahren einleitet.

https://www.hilfe-info.de/WebS/hilfeinfo/DE/EigeneRechteKennen/Strafverfahren/Anzeige/AnonymAnzeigen/AnonymAnzeigen_node.html