Datenschutz Beschuldigter?
Gegen mich wurde mal Ermittelt, weil jemand eine Anzeige wegen Internet Betrug gemacht hatte. Die Polizei kam durch die IP auf mich. Mein Handy, Pc und Laptop wurden beschlagnahmt. Ca. 2 Monate danach wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt da die Kosten nicht verhältnismäßig mäßig wären meine Sachen auswerten zu lassen.
Meine Frage: Ab dem Zeitpunkt wo der Geschädigte Anzeige gegen unbekannt gemacht hat , hat er dann auch Zwischenstände bekommen? Also zb das ich im Ermittlungsverfahren als Beschuldigter ermittelt wurde ? Bekommt er da meinen Namen und Wohnort und hat zb mitbekommen das bei mir eine Hausdurchsuchung statt gefunden hat ?Oder hätte er das erst wen Anklage erhoben wurde ?
Oder hat er dann einfach nur eine Info bekommen das das Strafverfahren gegen Unbekannt eingestellt wurde ?
2 Antworten
Der Geschädigte kann einen Antrag stellen, mit dem er über den Ausgang des Verfahrens informiert wird. Er hat auch ein Recht auf Akteneinsicht, sprich er kann sehen was /wer ermittelt wurde. Und nur weil es zunächst Anzeige gegen Unbekannt war wird das nicht weiter so genannt, denn der Beschuldigte ist ja nun bekannt.
Er kann und darf diese Daten z.B. zur Forderung von Schadenersatz nutzen.
Wie meinst du das mit praktisch eher nicht ?
Kann er das erst nach Abschluss der Ermittlungen machen oder schon währenddessen ?
Die Entscheidung über die Herausgabe von Daten und den Zeitpunkt dessen trifft die Staatsanwaltschaft.
wärend des verfahrens, wenn aber offensichtlich ist dass der Grund für die herausgabe vorgeschoben ist kann die Staatsanwaltsachaft das verweigern. Im zweifelsfall entscheidet auch dort wieder ein Richter.
Ja aber auch bevor der Beschuldigte selbst überhaupt weiß das er beschuldigt ist. Die Polizei hat mich ja erst ermittelt, da ist ja dann noch keine schuld oder irgendwas bewiesen. Kann das Opfer dann bei der Polizei nachfragen wie der Ermittlungststand ist und fragen , ob schon ein Beschuldigter gefunden wurde ? Da kann die Polizei doch nicht sagen ja er heißt so und kommt von da und da. Also bitte richtig verstehen, der Beschuldigte weiß selbst noch nichts davon , hat noch keine Vorladung usw bekommen.
Wenn er Akteneinsicht beantragt hat bekommt er deinen namen um paralell zum Strafverfahren ein zivilrechtliches verfahren einleiten zu können. Das ist ein Standardverfahren das z.B. in Filesharingbörsen der Regel entspricht. Er braucht diese Daten um sein Recht durchsetzen zu können.... das Problem für ihn ist dass wenn die Staatsanwaltschaft nicht weiter ermittelt es schwer für ihn sein dürfte die Straftat zu beweisen, denn er hat deutlich weniger Möglichkeiten dazu. Es wird also vermutlich im sande verlaufen.
Aber kann er meinen Namen da schon bekommen wenn ich noch garnicht weiß das ich Beschuldigter bin ? Also wenn noch ermittelt wird ?
er kann Akteneinsicht beantragen, und in dieser Akte steht dann dass IP X zu Anschluss Y zurückverfolgt wurde.
. zur Forderung von Schadenersatz nutzen.
Du hast Blutrache falsch geschrieben,.
also Klar akteneinsicht aber darf zb die Polizei Name … aus … ist der Beschuldigte ohne das der Beschuldigte weiß das er beschuldigt ist
Er bekommt deine Daten, wenn er dir gegenüber zivilrechtliche Ansprüche hat.
Also kann er schon vor mir gewusst haben das ich Beschuldigter bin bevor ich selbst das erfahren habe ?