Datenschutz Beschuldigter?

2 Antworten

Der Geschädigte kann einen Antrag stellen, mit dem er über den Ausgang des Verfahrens informiert wird. Er hat auch ein Recht auf Akteneinsicht, sprich er kann sehen was /wer ermittelt wurde. Und nur weil es zunächst Anzeige gegen Unbekannt war wird das nicht weiter so genannt, denn der Beschuldigte ist ja nun bekannt.

Er kann und darf diese Daten z.B. zur Forderung von Schadenersatz nutzen.

FeliXX95 
Fragesteller
 06.12.2021, 18:56

Kann er das erst nach Abschluss der Ermittlungen machen oder schon währenddessen ?

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superseegers  06.12.2021, 18:57
@FeliXX95

Die Entscheidung über die Herausgabe von Daten und den Zeitpunkt dessen trifft die Staatsanwaltschaft.

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geheim007b  07.12.2021, 07:19
@FeliXX95

wärend des verfahrens, wenn aber offensichtlich ist dass der Grund für die herausgabe vorgeschoben ist kann die Staatsanwaltsachaft das verweigern. Im zweifelsfall entscheidet auch dort wieder ein Richter.

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FeliXX95 
Fragesteller
 07.12.2021, 07:30
@geheim007b

Ja aber auch bevor der Beschuldigte selbst überhaupt weiß das er beschuldigt ist. Die Polizei hat mich ja erst ermittelt, da ist ja dann noch keine schuld oder irgendwas bewiesen. Kann das Opfer dann bei der Polizei nachfragen wie der Ermittlungststand ist und fragen , ob schon ein Beschuldigter gefunden wurde ? Da kann die Polizei doch nicht sagen ja er heißt so und kommt von da und da. Also bitte richtig verstehen, der Beschuldigte weiß selbst noch nichts davon , hat noch keine Vorladung usw bekommen.

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geheim007b  07.12.2021, 07:38
@FeliXX95

Wenn er Akteneinsicht beantragt hat bekommt er deinen namen um paralell zum Strafverfahren ein zivilrechtliches verfahren einleiten zu können. Das ist ein Standardverfahren das z.B. in Filesharingbörsen der Regel entspricht. Er braucht diese Daten um sein Recht durchsetzen zu können.... das Problem für ihn ist dass wenn die Staatsanwaltschaft nicht weiter ermittelt es schwer für ihn sein dürfte die Straftat zu beweisen, denn er hat deutlich weniger Möglichkeiten dazu. Es wird also vermutlich im sande verlaufen.

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FeliXX95 
Fragesteller
 07.12.2021, 07:48
@geheim007b

Aber kann er meinen Namen da schon bekommen wenn ich noch garnicht weiß das ich Beschuldigter bin ? Also wenn noch ermittelt wird ?

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geheim007b  07.12.2021, 09:38
@FeliXX95

er kann Akteneinsicht beantragen, und in dieser Akte steht dann dass IP X zu Anschluss Y zurückverfolgt wurde.

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FeliXX95 
Fragesteller
 06.12.2021, 18:57

Also kann er schon vor mir gewusst haben das ich Beschuldigter bin bevor ich selbst das erfahren habe ?

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FeliXX95 
Fragesteller
 06.12.2021, 19:03

also Klar akteneinsicht aber darf zb die Polizei Name … aus … ist der Beschuldigte ohne das der Beschuldigte weiß das er beschuldigt ist

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1000psEcoBoost  07.12.2021, 06:58
. zur Forderung von Schadenersatz nutzen.

Du hast Blutrache falsch geschrieben,.

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Er bekommt deine Daten, wenn er dir gegenüber zivilrechtliche Ansprüche hat.