Wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, bleibt die Anzeige erhalten?

4 Antworten

Was soll das heißen, dass die Anzeige „erhalten bleibt“? Etwas Anzeigen bedeutet, einen etwaigen strafbaren Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Wird darauf ein Verfahren gegen eine Person eingeleitet und dieses eingestellt, dann bleibt die Anzeige des Sachverhalts natürlich „erhalten“ und verschwindet nicht. Das Verfahren ist jedoch beendet.

Wenn das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, wird die Strafanzeige nicht automatisch gelöscht. Denn für die Einstellung kann es viele Gründe geben: Es war eine Bagatelle (z.B. kein Schaden entstanden), der Beschuldigte wurde entlastet, die zu erwartende Strafe ist wesentlich geringer als die, die er in einem anderen Verfahren zu befürchten hat (dann lohnt der Aufwand nicht), etc. Und weil die Angelegenheit deshalb später noch einmal relevant werden könnte, bleibt der Vorgang erst einmal gespeichert. Und natürlich gibt es auch eine Akte zu dem Ermittlungsverfahren. Die wird archiviert. Kann ja sein, dass dich jemand zu Unrecht verzinkt hat und deshalb jetzt gegen ihn ermittelt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist

Wenn nach der Bestimmung des 170 II StPO eingestellt wurde, bleibt die natürlich erhalten, weil jederzeit die Ermittlungen wieder aufgenommen werden können, etwa wenn sich neue Hinweise ergeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, wird das Strafverfahren im "Staatsanwaltlichen Verfahrensregister" registriert. Nichts ist für immer weg.