Wie hoch ist die Strafe bei Anzeige wegen Beleidigung/Verleumdung?
Wie hoch fällt die Strafe bei Beleidigung/Verleumdung aus?
Wenn jemand wegen Verleumdung/Beleidigung angezeigt wird und Hartz IV Empfänger/in ist, wie hoch fällt dann seine Strafe aus?
Und kann er die in Raten zahlen?
Und wie lange dauert es nach so einer Anzeige, bis die Person Post von der Staatsanwaltschaft bekommt? Ist das normal, dass eine Person, die vor fast drei Monaten wegen Beleidigung/Verleumdung angezeigt wurde, noch keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hat?
Und die Polizei sagte, die Anzeige geht an die Staatsanwaltschaft, ist das normal, gehen da alle Anzeigen hin?
Und muss die beschuldigte Person dann in einen Strafprozess, bekommt also eine postalische Vorladung, oder bekommt sie gleich einen Brief mit der Höhe der Geldstrafe?
2 Antworten
Moin,
wende dich an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren gegen dich.
Bitte um Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit, gemäß StPO 153 oder gegen Auflagen und Weisungen gemäß StPO 153a, wenn Du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst.
Vergehen sind generell einstellbar. Sofern du also Post bekommst, solltest Du die Staatsanwaltschaft kontaktieren, und um Einstellung gemäß 153 oder 153a bitten. Telefonisch oder schriftlich.
Du solltest der Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung anbieten. Dass Du es nicht nochmal tun wirst, und den ggf. enstandenen finanziellen Schaden ausgleichen wirst, bei StPO 153a.
Wegen einer einfachen Beleidigung wird kein Gerichtsverfahren eröffnet. Das ist doch kein Schwerverbrechen, das wird wegen Geringfügigkeit at Akta gelegt.
War wegen Mittelfinger im Gericht obwohl der jennige mich angebrüllt hat und provoziert 40 Tagesätze 15 = 600€
kommt das ins Führungszeugnis ?
Nein. Die Polizei darf nichts einstellen. Das darf nur die Sta.
Die Polizei sagte aber "Das geht zur Staatsanwaltschaft" gehen da nicht nur die Sachen hin, die vor Gericht kommen?
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