Anzeige zurückziehen was passiert dann?

4 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt
Anzeige zurückziehen was passiert dann?

Nichts, weil man Strafanzeigen niemals gar nie nicht zurückziehen kann.

Es handelt sich um ein Offizialdelikt, dabei ist kein Strafantrag erforderlich.

Es gibt nur 2 Fälle, in denen bei Betrug ein Strafantrag notwendig ist;

  1. Strafantrag bei Betrug von nahen Angehörigen
  2. bei Betrug mit geringem Schaden
Von Experte tinalisatina bestätigt

Eine Strafanzeige kann man nie zurückziehen. Nur einen Strafantrag. Da das angezeigte Delikt aber ein Offizialdelikt ist, wird unabhängig von der Lust und Laune des Anzeigers ermittelt.

Stellt sich Unschuld heraus, gibt's Freispruch.

Stellt sich Schuld heraus, gibt's Strafe.

Stellt sich heraus, dass die Anzeige leichtfertig und wider besseren Wissens gemacht wurde, wird's ein Bumerang für den Anzeiger.

Gruß S.

Lienne456 
Fragesteller
 08.12.2021, 14:41

Diese Person hat eine Strafanzeige gestellt und sagte sie würde die zurück ziehen. Also geht das garnicht das sie diese zurück zieht? Lg

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Sirius66  08.12.2021, 14:44
@Lienne456

Kannst du nicht lesen? Oder den Sinn nicht erfassen?

Sie kann ihren eigenen Strafantrag gern zurückziehen. Nützt aber nichts, weil die Staatsanwaltschaft einen eigenen stellt und von Amtswegen ermittelt wird!

Der Staat will keine Betrüger und geht - einmal angezeigt - gegen sie vor!

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Lienne456 
Fragesteller
 08.12.2021, 14:47
@Sirius66

Sie müssten nicht direkt so frech zu mir werden wenn sie nicht antworten wollen lassen sie es doch einfach. Sie sind gemeldet von mir. Schönen Tag noch

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Unwissender2022  08.12.2021, 14:56
@Lienne456

Strafanzeige ist das Inkenntnissetzen der Polizei. Ein Strafantrag ist ein Antrag, bei Antragsdelikten, die verfolgt werden, wenn der Antragsssteller dies möchte. Zum Beispiel bei Beleidigung StGB 185 oder Körperverletzung StGB 223. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Handelt es sich also um Falsche Verdächtigung hat der Anzeigende mit Konsequenzen zu rechnen.

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Artus01  08.12.2021, 15:05
@Sirius66

Ach lasst doch das unsinnige Unterfangen mit "Normalbürgern" über den Unterschied von Stafanträgen und Strafanzeigen zu reden, das ist müssig und führt zu nichts. Nur gut das es sich nicht auch noch um ein relatives Antragsdelikt handelt.

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Sirius66  08.12.2021, 16:06
@Artus01

Was soll's ...

Ich habe eine sachlich fundierte, richtige Antwort gegeben! Und das ist der Dank!

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Artus01  08.12.2021, 20:03
@Sirius66
Ich habe eine sachlich fundierte, richtige Antwort gegeben!

Vollkommen richtig, nur verastehen die meisten sie nicht.

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wiki01  09.12.2021, 07:23
@Artus01

Doch, bei Rechtsfragen falsche Begriffe zu verwenden, dem muss entgegnet werden. Auch wenn das ein Kampf gegen Windmühlen ist. Die Verwechslung von Strafantrag und Strafanzeige ist wie Waffenschein und Waffenbesitzkarte. Das muss man richtigstellen.

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Artus01  09.12.2021, 08:56
@wiki01
Doch, bei Rechtsfragen falsche Begriffe zu verwenden, dem muss entgegnet werden.

Das ist im Grunde richtig, nur bei dieser Frage kaum relevant. Dem Bürger ist in der Regel nur das Wort "Anzeige" ein Begriff, das es da Unterschiede gibt weiss er nicjht und er muss es auch nicht wissen. Entweder klärt ihn der Polizeibeamte darüber auf und verfasst es dann richtig, oder der Staatsanwalt tut es im Nachinein wenn die "Anzeige" direkt bei ihm landet, was in der Regel ohnehin der bessere Weg ist.

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Sirius66  09.12.2021, 09:14
@Artus01

Da es aber in Bezug auf die Rücknahme - nach der hier und auch sonst oft explizit gefragt wird - entscheiden ist, ist der Unterschied mMn wesentlich.

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Artus01  09.12.2021, 09:16
@Sirius66
Da es aber in Bezug auf die Rücknahme

Richtig, und genau deshalb wird auch gefragt, weil niemand den Unterschied kennt und die meisten es auch nicht verstehen.

Na egal, ich hab das schon aufgegeben.

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Sirius66  09.12.2021, 09:19
@Artus01

Ja, ich verstehe ja, was du meinst und du hast ja nicht Unrecht.

Ich habe den Satz "Eine Anzeige beschreibt lediglich den Umstand, dass jemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt ...." abgespeichert, weil ich ihn schon 1000x geschrieben habe.

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wiki01  09.12.2021, 10:04
@Sirius66
Ich habe den Satz .. //.. abgespeichert

Gröhl! 👍

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Ja sie bekommt trotzdem ein Strafe

DerHans  09.12.2021, 08:56

Die Staatsanwaltschaft könnte ja auch zu dem Ergebnis kommen, dass KEIN Betrug vorliegt.

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Kommt drauf an, ob es als Offizialdelikt gewertet wird. Dann geht es seinen Gang, auch wenn die Anzeige zurückgezogen wird.

Und es heißt "im Vorfeld" - da fällt nichts...

Sirius66  08.12.2021, 14:37

Betrug ist Betrug. Kein Antragsdelikt. Das Ding läuft.

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