Viele kritisieren, dass Kindesmissbrauch zu lasch bestraft wird,haben dann Täter aber nicht auch das Recht auf in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten?

11 Antworten

haben dann Täter aber nicht auch das Recht auf in dubio pro reo

Doch, das Recht haben sie. Gerade weil sie dieses Recht haben, bleiben ja viele Taten ungesühnt.

Ist es nicht so, dass häufig einfach zu viele Zweifel bestehen durch die solche Taten nicht nicht einwandfrei beurteilt werden können?

Ein Zweifel an der Schuld hat keinen Einfluss auf die Höhe der Strafe. Kein Richter in DE begründet sein Urteil mit den Worten "Ich habe Zweifel dass der Angeklagte schuldig ist, deswegen brumme ich ihm keine 5 Jahre Haftstrafe sondern nur 1Jahr auf Bewährung auf."

Und das dann eben dazu führt, dass ein Richter dann auf in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten geht.

Ja, das ist möglich.

Und daraus dann eher niedrige Strafen resultieren.

Nein, das ist unmöglich. Entweder es bestehen begründete Zweifel daran, dass der Angeklagte Schuld trägt - dann wird er freigesprochen. Oder es bestehen keine Zweifel an seiner Schuld - dann wird er verurteilt.

Auf die Höhe der Strafe haben zahlreiche Begleitumstände einen Einfluss. Zweifel an der Schuld des Angeklagten beeinträchtigen das Strafmaß aber nicht.

Alex

Du verwechselt hier nur leider ein paar Sachen.

Im Zweifel für den ANGEKLAGTEN bedeutet eben, VOR der Verurteilung und hat nichts mit dem Strafmaß zu tun.

Wenn Zweifel bestehen, dann kommt es zum Freispruch, nicht zu einem "Laschen Urteil".

Wenn jemand verurteilt wird, ist er kein angeklagter mehr und Zweifel Bestehen nicht.

thomi624  19.07.2023, 17:29

Hier kann doch jeder machen was er will ich finde die Strafen alle zu lasch das ist gegenüber den Opfern und Familien eine Frechheit.

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Handyfrage234  19.07.2023, 17:58
@thomi624

Bitte lies meine Antwort noch Mal, ich gehe klar auf die unterschiede zwischen einem "Laschen Urteil" und einem "in dubio pro reo" ein ;)

Es mag einen nicht passen, aber das ist einer der wichtigsten grundsätze eines funktionierenden Rechtsstaates und eine Abschaffung des ganzen würde nicht die Situation des Opfers verbessern.

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thomi624  20.07.2023, 12:32
@Handyfrage234

Schärfere Gesetze könnten Menschen Schützen ich bleibe bei der Meinung.

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Handyfrage234  20.07.2023, 12:39
@thomi624

Schärfere Gesetze greifen aber eben nicht, wenn es Zweifel an der Schuld gibt ;)

Bei Zweifeln an der Schule gibt es keinen Schuldspruch und daher ist es unerheblich wie stark ein vergehen bestraft würde, da es nicht zur Strafe kommt :)

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Handyfrage234  21.07.2023, 13:28
@thomi624

Und deswegen ist es eben auch am Thema vorbei :)

Die Frage war eben nicht nur nach härteren strafen, sondern vor allem nach dem in dubio pro reo Teil :)

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peterqwer  14.08.2023, 10:28
@thomi624

Die Strafen sind so hoch wie noch nie, meißt viel zu hoch.

1 Jahr Haft Mindesstrafe für 1 Bild ist grotesk.

Die Strafen wurden zuletzt ganz klar gegen die Empfehlungen der Strafrichter, Staatsanwälte und Kriminologen verschärft.

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Wenn das der Fall ist, okay. Das Problem ist aber, das selbst wenn es bewiesen ist, die Täter lächerlich lasch bestraft werden. Oder, wie im Falle der Kirche, selbst entscheiden dürfen ob es Ermittlungen und eine Strafe geben wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈
Oponn  22.06.2023, 12:17

Dürfen sie nicht.

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Loka95  22.06.2023, 12:51
@Oponn

Ach ja? Wie kommt es dann das es so läuft?

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Oponn  22.06.2023, 13:03
@Loka95

Das liegt an der Verschwiegenheit der Kirche. Trotzdem gibt es da kein Sonderrecht.

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Loka95  22.06.2023, 13:08
@Oponn

Man toleriert was bei anderen Tätern nicht mal ansatzweise in Frage käme.

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Loka95  22.06.2023, 13:13
@Oponn

Wie du meinst. Ich habe kein Imteresse an kindischen Streitereien.

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Loka95  12.08.2023, 14:51
@peterqwer

In Einzelfällen gibt es richtige Bestrafungen. Aber eben nur selten. Die Kirche vertuscht es idR einfach, der Täter wird versetzt, die Opfer bekommen eine winzige Schweigegeld-Summe und fertig.

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peterqwer  12.08.2023, 17:21
@Loka95

Wie ist die ungefähre Strafe, wenn ein Mann einem anderen Mann eine Ohrfeige gibt?

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peterqwer  12.08.2023, 17:23
@Loka95

Selbst wenn ein Mann einem anderen Mann die Nase bricht, gibts dann Geldstrafe odet 6 Monate auf Bewährung?

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peterqwer  12.08.2023, 17:25
@Loka95

Es gibt natürlich wenige Delikte wie Mord und Totschlag, die höher bestraft werden als Kinderschänder.

Das menschliche Leben ist das höchste Rechtsgut.

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Loka95  12.08.2023, 17:36
@peterqwer

Was haben Ohrfeigen oder Nase brechen mit dem Thema zu tun? Und das andere Taten gesetzlich anders bestraft werden ist auch überhaupt nicht das wovon ich rede.

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peterqwer  12.08.2023, 21:00
@Loka95

Ich will dir nur verdeutlichen, dass die Kinderschänder vieeeel höher als die Durchschnittsstraftäter bestraft werden. Und m.E. mittlerweile oft viel zu hoch.

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Loka95  12.08.2023, 21:02
@peterqwer

WENN sie denn bestraft werden. Und darum geht es mir ja.

Eher wird das meiste viel zu lasch bestraft.

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peterqwer  12.08.2023, 21:06
@Loka95

Unschuldige, die Opfer von Falschbeschuldigungen sind, sollen natürlich NICHT verurteilt werden.

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peterqwer  12.08.2023, 21:08
@Loka95

Der unschuldige Andreas Türck und der ebenfalls unschuldige Kachelmann wurde zum Glück nicht verurteilt. Aber die Karriere des unschuldigen Andreas Türck ist vorbei. Und Kachelmann saß zu Unrecht in U-Haft.

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Loka95  12.08.2023, 21:10
@peterqwer

Aha. Und jetzt? Strafen abschaffen und jede Straftat legalisieren? Geniale Idee 👌 (Achtung, das war Sarkasmus)

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peterqwer  12.08.2023, 21:36
@Loka95

Strafen kann man nicht abschaffen: Wir leben ja nicht im Schlaraffenland. Dann würde ja keiner mehr arbeiten.

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dass Kindesmissbrauch zu lasch bestraft wird,haben dann Täter aber nicht auch das Recht auf in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten?

Du vermengst hier zwei Dinge, die absolut nichts miteinander zu tun haben.

Punkt 1: Überführte, verurteilte Täter erhalten mehrheitlich vergleichsweise lasche Strafen. Das sehe ich durchaus auch so.

Punkt 2: Bevor ein Urteil ergeht, gilt selbstverständlich für alle "in dubio pro reo" und die Unschuldsvermutung.

Aber WENN sie verurteilt werden, also NACHDEM diese Prinzipien angewendet wurden, ist das Strafmaß doch unabhängig von den Prinzipien -- und in den Augen der Bevölkerung eben oftmals zu gering.

nur wenige Jahre Freiheitsstrafe erhalten und diese auch häufig zur Bewährung ausgesetzt werden. Ist das in den meisten Fällen nicht aber auch begründet?

Begründet im Sinne von üblichen Vorgehensweisen und Strafen ist das natürlich schon.

Es widerspricht aber teilweise krass dem Rechtsempfinden der Bevölkerung.

Ist es nicht so, dass häufig einfach zu viele Zweifel bestehen durch die solche Taten nicht nicht einwandfrei beurteilt werden können?

Nein, das ist definitiv KEIN Grund.

Wenn Zweifel bestehen, dann wäre auch eine milde Strafe falsch.

Wenn ein Urteil ergeht und der Richter von der Tat überzeugt ist, dann wäre auch eine härtere Strafe in Ordnung.

Und das dann eben dazu führt, dass ein Richter dann auf in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten geht. Und daraus dann eher niedrige Strafen resultieren. Weil der Richter dann den Fall einfach nicht ausreichend bewerten kann.

Nein, das ist nicht so. Milde Strafen sind keine Option für berechtigte Zweifel. Dann müsste ein Freispruch erfolgen.

camotes  17.07.2023, 21:01

In der Praxis sieht es so aus, dass Richter und Pflichtverteidiger ( nicht die guten teuren Anwälte) wenig Skrupel haben und einen von Polizisten z.B. nach einem Verhör nach Meinung eines Polizisten "überführten" Täter auch bei Zweifeln aburteilen. Ein Richter stützt sich immer auf einen Polizisten, kann aber eine Verurteilung auch ohne Beweise sprechen, wenn er nach Erzählungen von Zeugen glaubt, dass jemand schuldig ist. Und das tun Richter gern bei jeder Anklage von Kindesmissbrauch aus 2 Gründen : 1) Richter glauben, sie haben die Stimme des Volkes hinter sich, was einen psychologschen Druck auf die Verteidigung bedeutet 2) Kaum ein Strafprozess lässt sich schneller erledigen als Kindesmissbrauch. Ein Zweifel der Unschuld führt in der Regel zur Verurteilung, da gibt es fast nie "in dubio pro res" , Richter machen Karriere nach Quoten der Urteile, nicht nach guten oder schlechten Urteilen. Die meisten normalen Richter an Amtsgerichten sind da knallhart mehr an der eigenen Karriere interessiert. Wer das Geld hat, kann ja in die höhere Instanz gehen.

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  1. Das Prinzip „in dubio pro reo“ gilt für jeden Angeklagten und ist nicht abhängig vom angeklagten Straftatbestand.
  2. Wie bei fast allen Straftatbeständen existiert auch für Dein angeführtes Beispiel ein Mindest- & Höchststrafmass. Das zuständige Gericht entscheidet am Ende der Verhandlung aufgrund aller vorliegenden Fakten, Zeugenaussagen, etc über das Strafmass, welches dann irgendwo innerhalb des gesetzlich möglichen Rahmen liegen wird - oder der Angeklagte wird freigesprochen; entweder aufgrund des Grundsatzes „in dubio pro“ oder wegen erwiesener Unschuld.
  3. gerade sowohl betroffene Kinder als auch Kinder, die als Zeugen aussagen nicht die Wahrheit erzählen, von Eltern manipuliert werden Opfer von Sexualstraftaten im Kindesalter werden im geschützten Rahmen befragt. Dies geschieht idR durch einen speziell ausgebildeten Kinderpsychologen und einen psych. ausgebildeten Polizisten. Das Ganze wird gefilmt und auf diese Weise in die Gerichtsverhandlung eingebracht, damit diese Kinder vor etwaigen möglichen Beeinflussungen geschützt sind und vorallem dem Angeklagten nicht begegnen müssen. Während dieser geschützten Befragung des Kindes obliegt es den anwesenden Spezialisten, das wirkliche Geschehen herauszufinden - selbstverständlich ohne das Kind zu bedrängen oder gar unter Druck zu setzen.
  4. Im Übrigen verläuft das Ermittlungsverfahren bei solchen Fällen genau gleich, wie bei anderen Straftatbeständen auch. Es wird also nicht nur alles ermittelt, was gegen den Putativtäter, sondern auch alles, was für diesen spricht.
  5. Egal, um welche Straftat es auch gehen mag; es ist nunmal nicht immer zweifelsfrei nachweisbar, ob die angeklagte Person schuldig ist oder nicht und deshalb muss der Staat stets dem Angeklagten die Schuld beweisen können, ansonsten heisst es in dubio pro (= Freispruch) und das ist auch gut so.
  6. Dass vielen Menschen die in solchen Fällen ausgesprochenen Strafmasse nicht gefallen, ist verständlich. Der Staat/das Gericht spricht RECHT, der Bürger hingegen spricht von GERECHTIGKEIT. Da letzteres jedoch ein subjektives Gefühl ist und von jedem etwas anders interpretiert wird, wird es auch niemals ein Urteil geben, welches von allen als gerecht empfunden würde.

(Standard CH)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung
camotes  17.07.2023, 21:08

Ein Student der Jura studiert, lernt das erstmal so. Die Praxis sieht ganz anders aus. Speziell das Kapitel "in dubio pro res" sieht in Deutschland, speziell in Bayern, schlecht aus.

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WARRIOREAGLE  17.07.2023, 22:11
@camotes

Dazu kann/will/werde ich mich nicht äussern; mein Arbeitgeber/Dienstherr ist der schweizer Staat.

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camotes  18.07.2023, 23:13
@WARRIOREAGLE

Das ist der Grund, warum Du die Pflichten des Gerichts so beschreibst, wie sie eigentlich sein sollten. Wenn sie in Deinem Kanton und Deinem Ort so ausgeführt werden, dann ist es sicher ein gutes Gefühl für Dich. In der Schweiz ist wahrscheinlich die Vorsortierung über die Ansprüche eines Beklagten schon vom Advokaten gemacht. Je kleiner ein Ambiente zahlenmässig ist, desto mehr versucht ein Anwalt die Interessen des Staates /Kantons/ Ortes zu schützen in dem er lebt. Gerade in der Schweiz ist die Zulassung zum Anwalt wahrscheinlich Kantonssache und daher eng mit den Interessen der relativ wenigen Menschen dort verbunden. Je grösser die Bevölkerung wie in Deutschland, desto eher achten (Justiz)Beamte auf ihre eigene Karriere und nicht auf eine 100%-ige Gesetzmässigkeit.

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WARRIOREAGLE  19.07.2023, 11:24
@camotes
  1. Da mein Korps die BKP/fedpol ist, arbeite ich inter-/national, somit sind meine zu bearbeitenden Fälle weder kommunal, noch kantonal.
  2. Die von mir beschriebene Vorgehensweise gilt schweizweit, u.A. auch deshalb, weil wir seit einigen Jahren über eine einheitliche StPO verfügen und der Opferschutz auf nationaler Ebene geregelt ist.
  3. Wären die Anwälte hierzulande nur in einem Kanton zugelassen, würden die meisten von ihnen bankrott gehen.
  4. ist es sicher ein gutes Gefühl für Dich Meine Gefühle sind hier absolut nicht relevant. Ich übe meinen Beruf nach bestem Wissen & Gewissen auf, nehme meinen Eid äusserst ernst und dies seit ü 27 Jahren.
  5. desto eher achten (Justiz)Beamte auf ihre eigene Karriere und nicht auf eine 100%-ige Gesetzmässigkeit. Dies zu beurteilen, obliegt mir nicht. Auch hier kann ich nur für mein Korps, meine Leute & mich sprechen. Aufgrund unserer komplexen Arbeit, unterstehen wir einer sehr engmaschigen Kontrolle und dies ist meines Erachtens auch wichtig & richtig. Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Korps sehe ich immer nur „Momentaufnahmen“ und kann mir deshalb diesbezüglich keine „saubere“ Meinung bilden.
  6. Schwarze Schafe gibt es in jeder Berufsgattung und somit auch in meiner.
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