Polizei

Wobei die Definition „Traumberuf“ für mich & meine berufliche Tätigkeit/meinen Fachbereich nicht wirklich treffend ist, inhaltlich gibt es nichts „traumhaftes“, nur brutale Realität; Ich bin seit fast 30 Jahren Polizist (= meine Berufung), davon seit ~20 Jahren in diesem Korps & Fachbereich. Ich leite ein tollesTeam, Pädokriminalität & OK/OV gehören zu unserem FB und wir agieren internat.

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Was DU möchtest Arun, ist de facto absolut irrelevant. Mein Land (= CH) ist kein Schlaraffenland, (auch!) hier ist es irrelevant, welche (Tag)Träume, Wünsche & Traumtänzereien Du hast.

Die 3a Säule funktioniert nicht à la „Deine Träume sind uns Eidgenossen Befehl“. Um in die 3a Säule solche Beträge einzahlen zu können, benötigt man eine berufliche Tätigkeit mit entsprechender Entlöhnung - im Klartext: Du bist beruflich/lohntechnisch nicht ansatzweise in der entsprechenden Lohnklasse, um die vorhandenen Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Eine grosse Klappe & eine pathologische Hybris, interessieren (auch in CH) niemanden.

Anders formuliert: Worte sind geduldig; (auch) in CH geht es jedoch um erstehungsfähige/qualifizierte Leistungen. Lerne also erstmal, dass irgendwelche Lügengebilde keine beruflichen Qualifikationen ersetzen.

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Wer einen Suizidversuch tätigt/getätigt hat, gilt als selbstgefährdet. Aufgrund der bestehenden Eigengefährdung wird diese Person idR in eine Notaufnahme verbracht und dort dem diensthabenden Psychiater vorgestellt. Dieser wird mit der Person sprechen und die notwendigen Schritte einleiten, damit die Person die benötigte Hilfe/Unterstützung erhält und vor sich selbst geschützt wird. (Standard CH)

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Nein

Auf gar keinen Fall, da dies der Selbstjustiz Tür & Tor öffnen würde; Dies/solch geartetes hat in unseren demokratischen Rechtstaaten nichts zu suchen. Hinzu kommt die Tatsache, dass auch jeder rechtsgültig verurteilte Straftäter ein Recht auf die Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte hat.

Immer schön die Täter schützen

Solch geartete Aussagen zeigen, dass „man“ keine Ahnung hat bezüglich unserer demokratischen Rechtsysteme, geschweige denn der Menschenrechte & -Würde, der Resozialisierung uvm.

(Pädokriminalität & OK/OV sind Bestandteil meines/unseres {internat.} Fachbereichs)

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Durch Viren

Eine Erkältung entsteht durch die Infektion der oberen Atemwege mit Viren, zB Rhinoviren. Die Viren verbreiten sich durch Tröpfcheninfektion in der Luft oder direkten Kontakt mit infizierten Oberflächen & Händen. Wenn das Immunsystem geschwächt ist (bspw durch Stress oder Kälte), können die Viren leichter eindringen & sich vermehren; dies führt zu Symptomen wie Schnupfen & Halsschmerzen. 

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Sogenannte *Pädohunters* und ihre diesbezüglichen Aktivitäten, sind auf das Schärfste zu verurteilen.

  1. Pädophilie ist eine Präferenz und als solche nicht strafbar (betrifft vorpubertäre Kinder = bis ~11 Jahre).
  2. Strafbar hingegen sind pädosexuelle Handlungen; Punkt 3 zeigt auf, dass Pädophilie keinesfalls automatisch mit pädosexuellen Handlungen einhergeht
  3. Längst nicht jede pädophile Person vergeht sich an Kindern und sexueller Missbrauch wird erwiesenermassen bei weitem nicht nur/ausschliesslich von pädophilen Personen getätigt (gilt auch für den Konsum von KiPo u.a.).
  4. Es ist definitiv nicht Sache sogenannter *Pädohunters*, sich als Möchtegernpolizisten zu betätigen. Selbstjustiz ist auf das Schärfste zu verurteilen & aus guten Gründen strafbar.
  5. Solche Personen erschweren nicht selten unsere Arbeit, zerstören durch ihr laienhaftes & unqualifiziertes Gebaren manchmal auch jahrelange Ermittlungsarbeit.
  6. Diese Möchtegerne gehen oft Risiken ein, welche sie als Laien logischerweise nicht realistisch/korrekt einzuschätzen vermögen und bringen damit sich und/oder Dritte in Gefahr.
  7. Aufgrund ihres fehlendem Wissens/Könnens und den damit einhergehenden völlig unqualifizierten & selbstgerechten Handlungen, haben sie bis dato viel Leid verursacht, das Leben Unschuldiger zerstört und aufgrund ihrer „Aktionen“ sind bereits x Menschen gestorben. 

Ich kann jedem Zivilisten/Laien nur eindringlich davon abraten, sich als sogenannten *Pädohunter“ zu betätigen. Solch unqualifizierte Handlungen & Selbstjustiz sind der Sache definitiv nicht dienlich, ganz im Gegenteil! 

EDIT

In unseren demokratischen Rechtstaaten ist definitiv kein Platz für eigenmächtiges & selbstgerechtes Handeln, bzw Selbstjustiz. JEDE PERSON, die eine Straftat begeht, bzw dessen beschuldigt wird, hat das Recht auf ein sauberes Ermittlungs- & Gerichtsverfahren und bis zur rechtsgültigen Verurteilung gilt jede Person als unschuldig.

(Pädokriminalität & OK/OV sind Bestandteil meines/unseres {internat.} Fachbereichs)

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  1. Pädophilie ist eine Präferenz, als solche nicht strafbar und es geht um Kinder vor der Pubertät (= bis ~11 Jahre).
  2. Anders sieht es aus, wenn es um Pädosexualität, bzw pädosexuelle Aktivitäten geht (inkl. Konsum von KiPo) - diese sind strafbar.
  3. Tatsache ist, dass längst nicht jede pädophile Person (m&w!) pädosexuell aktiv wird/ist.
  4. Keinesfalls zu unterschätzen ist der Fakt, dass „sexueller Missbrauch von Kindern“ bei weitem nicht immer von pädophilen Personen getätigt wird. Tatsächlich wird ein Grossteil des sexuellen Kindesmissbrauchs von nicht pädophilen Personen aus dem familiären & sozialen Umfeld der Opfer vollzogen.

(Pädokriminalität & OK/OV sind Bestandteil meines/unseres {internat.} Fachbereichs)

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Ob jemand in den Massregelvollzug kommt, ist nicht Sache der Polizei, sondern des zuständigen Gerichts/Richters, aber: NIEMAND wird „einfach mal so“ nach 63 StGB in einer psych. Institution untergebracht - u.A. bedarf es für diesen Entscheid eines psych. Gutachtens mit entsprechenden Ergebnissen; wird die Person als Gefahr für Dritte/die Allgemeinheit eingestuft, kann/wird 63 StGB zur Anwendung kommen.

Wer ein Wiederholungs-, bzw Intensivtäter ist, seit x Jahren Nachstellungen, (Be)Drohungen, Beleidigungen, Körperverletzungen uvm tätigt, kann tatsächlich als fremdgefährdend betrachtet werden. Diese Person (= DU) könnte froh sein, dass es 63 StGB gibt; auf diese Weise wäre sowohl die Allgemeinheit vor dieser Person geschützt, als auch dieser Mensch/Täter (= DU) vor sich selbst und er bekäme die psych. Hilfe, welche er dringend benötigt.

EDIT

Wäre dieser Polizistin aus Karlstadt (allein und einzig) der Grund dafür würde für die Justiz dass meinem Freund diesmal für immer und ewig geschlossen untergebracht werde? Nach § 63 StGB.“

NEIN, wie ich bereits zu Anfang geschrieben habe, ist dies nicht Sache der Polizei.

Wichtig zu wissen für diesen Täter (= DU) ist noch folgende Tatsache: Bestehen ein offener Haftbefehl & ein Beschluss bezüglich der Unterbringung nach 63 StGB, werden diese umgesetzt, wenn man dieser Person habhaft wird. Auch wenn diese Person (= DU) anderer Meinung ist: Diese Unterbringung wäre/ist durchaus auch im Sinne der betroffenen Person, da sie dringend professionelle Hilfe benötigt.

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Ich versuchs mal so zu erklären (Standard CH):

  1. Ich bin Eidgenosse, der schweizer Staat ist mein Dienstherr.
  2. Der Begriff „Zuchthaus“ ist in der Schweiz (u.A.) in meiner Berufsgattung, noch bekannt.
  3. Bis 2007: Der Begriff „Zuchthaus“ war bis 2007 das Synonym für „Gefängnisstrafen ab 1 Jahr für Verbrechen; d.h., diese rechtsgültig verurteilten Täter wurden idR in ein Gefängnis verbracht, welches über eine höhere Sicherheitsstufe verfügte (zB gehörte das Gefängnis „Thorberg“ im Kt Bern dazu).
  4. Seit 2007: Heute ist der Begriff „Zuchthaus“ durch „eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr“ ersetzt. Dies ist die Höchststrafe für Vergehen. Für Verbrechen sind die Strafen bis zu 20 Jahren oder lebenslänglich.
  5. Der Begriff „Zuchthaus“ hatte in der Schweiz nichts mit „Zwangsarbeit im Knast“ o.ä. zu tun; es ging letztlich „nur“ um die Schwere der Straftat, bzw um die (Mindest)Dauer der Gefängnisstrafe & um die Sicherheitsstufe.

Das Obenstehende gilt ausschliesslich für die Schweiz.

(Pädokriminalität & OK/OV sind Bestandteil meines/unseres {internat.} Fachbereichs)

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Da „beides“ fehlt: Ich habe einen (Dienst)Hund, zudem haben wir 2 Katzen (Halbgeschwister, Kater & Kätzin).

Da die Katzenmutter totgefahren wurde, als die 2 erst knapp 9 Wochen alt waren und sie deshalb Gefahr liefen, ertränkt zu werden, haben wir die 2 Kitten spontan zu uns geholt (zuvor alles besprochen, organisiert & eingerichtet!). Mein (Dienst)Hund hatte bis dahin keinen näheren Kontakt zu Katzen, weshalb wir sehr vorsichtig agierten - und dann kam seine echt geniale Reaktion: Er schnupperte (kontrolliert!) an diesen 2 kleinen Fellknäueln und adoptierte sie per sofort:)

Aufgrunddessen haben wir seit >5 Jahren ein schlitzohriges Trio, welches es (u.A.) liebt, mit uns zu campen (der tolle „Adoptivdad“ lehrt sie übrigens unzählige „Dummheiten“) :-)

Btw: Ich bin mit x verschiedenen Tierarten aufgewachsen, reite seit >40 Jahren und bin seit >25 Jahren Diensthundeführer/-Ausbilder.

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Erstmal solltest Du lernen/wissen, was PÄDOphilie bedeutet: Dies ist eine Präferenz, welche als solche nicht strafbar ist und sich auf Kinder vor der Pubertät (= bis ~11 Jahre) bezieht. Anders sieht es aus, wenn es um pädosexuelle Handlungen geht (inkl Konsum von KiPo), da dies strafbar wäre/ist. Da Du 14 bist, fällst Du nicht ins „Raster“ pädophiler Personen (m/w); wenn, dann handelt es sich in Deinem Fall/Alter um Hebephilie.

Der nächste Punkt ist nicht weniger wichtig: „..ich habe überlegt den Gutschein 250€ zu nehmen und dann ihn zu blocken..“ Mit dieser Handlung würdest Du Dich strafbar machen (Jugendstrafrecht), weshalb ich Dir auch eindringlich davon abrate, Deine „Idee“ tatsächlich umzusetzen. Dies zu Deiner Info: In DE gilt das Schutzalter bis 14, in CH bis 16. In DE ist man ab 14 strafmündig, in CH ab 10. Es wäre/ist in Deinem eigenen Interesse, Dich nicht strafbar zu machen; bedenke, dass sich eine rechtsgültige Verurteilung durchaus negativ auf Deine berufliche Zukunft auswirken kann (zB bezüglich Ausbildung/Studium) -> lass es einfach.

Mein Rat an Dich: Blockiere diese Person (unwiderruflich!) und melde sie. Betrachte dieses Erlebnis als lehrreiche Lektion, gerade auch bezüglich der mangelnden Seriosität von tiktok.

(Pädokriminalität & OK/OV sind Bestandteil meines/unseres {internat.} Fachbereichs)

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Ob Du eine Polizistin zur Freundin haben möchtest oder diese heiraten wollen würdest; die Antwort bleibt dieselbe:

Erstmal sind auch Polizisten ganz normale Menschen mit individuellen Geschmäckern (auch bezüglich Partnerwahl).

Es gibt jedoch auch Dinge/Themen, bei denen wir Polizisten uns idR alle einig sind - hier 1 Beispiel: Kein vernunftsbegabter Polizist wird sich mit einer Person, welche zu unserer „Kundschaft“ gehört, auf eine Beziehung einlassen, da dies nicht funktionieren kann/wird. Man stelle sich nur mal folgendes vor: Ein Wiederholungs- oder Intensivtäter ist an einer Beziehung mit einer Polizistin interessiert; dieser Täter hat bspw u.A. Nachstellungen, Beleidigungen, (Be)Drohungen & KV getätigt - auch zum Nachteil von x Polizisten (m/w). KEINER von unserer Berufsfamilie wäre/ist auch nur 1 Sekunde daran interessiert, mit dieser Person privat zu verkehren, geschweige denn, eine Liebesbeziehung mit dieser Person zu führen.

Ich hoffe, Du verstehst die Antwort diesmal Ali.

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Die Polizei erstellt keine psych. Gutachten. Ein Gutachter ist ein Sachverständiger, in Deinem Fall ein (evt. forens.) Psychologe.

Die Aufgabe eines Gutachters ist es (bezüglich des § 63 StGB), ein psychiatrisches Gutachten im Rahmen eines Strafverfahrens zu erstellen. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts, ob eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird, da der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Störung als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wird. 

Die beauftragte Fachperson erstellt ein psychiatrisches Gutachten, in welchem folgende Punkte thematisiert werden: Die Beurteilung der Schuldfähigkeit, eine Gefährlichkeitsprognose, eine Kausalitätsprüfung (ob ein Zusammenhang zwischen der psych. Erkrankung/Problematik & der Straftat besteht), eine Empfehlung bezüglich Unterbringung u.w.

Der Gutachter/seine Expertise ist wichtig für das Gericht und dessen sachgerechte Entscheidung.

In unseren Ländern (u.A. CH, DE, A) wird niemand „einfach mal so“ in einem psych. Krankenhaus untergebracht. Tatsache ist doch, dass Du all dies schon längst & aus eigener Erfahrung weisst Ali.

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Du kannst Dich bewerben, aber es wird Dir definitiv & unwiderruflich versagt sein/bleiben, Polizist zu werden. Du erfüllst keine der Bedingungen/Voraussetzungen, um unseren Beruf zu erlernen/auszuüben.

Auch habe ich ständig Ärger und Stress gegen die Justiz (Richtern, Staatsanwälten , und Gutachtern.) auch gegen manche Anwälte!

Weshalb Du diesen „Ärger“ bis dato hast, weisst Du selbst; da gibt es auch nichts zu verharmlosen, schönzureden oder gar zu legitimieren.

Ich kann Dir nur ein weiteres Mal ernsthaft & eindringlich dazu raten, Dich wieder in Therapie zu begeben, keine Straftaten mehr zu begehen und Dein Leben in den Griff zu bekommen.

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NEIN

Z.b Polizeiinspektion Nürnberg-Ost und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (Beide.) zusammen Eng verwandt, Famliär? Also Identisch, gehören die zusammen?

Da Polizei & StA nicht dasselbe ist/nicht dieselben Aufgaben haben, sind sie auch nicht identisch und erst recht nicht verwandt = es besteht definitiv kein Interessenkonflikt.

Davon abgesehen, hast Du diese/solch geartete Fragen bereits wiederholt gestellt und stets dieselben Antworten erhalten - u.A. hier:

https://www.gutefrage.net/frage/ist-die-polizei-und-staatsanwaltschaft-dasselbe

https://www.gutefrage.net/frage/ist-polizei-und-justiz-eigentlich-dasselbe

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Es gibt m.W. keine zeitliche Begrenzung: Wer sich in einer Weise gebärdet, welche diese (oder eine ähnlich geartete) Handlung erforderlich macht, verbleibt im „Schwitzkasten“, bis er/sie keinen Widerstand mehr leistet.

EDIT

Wer einen Fetisch à la „in den Schwitzkasten genommen werden“ hat, sollte es tunlichst unterlassen, dafür die Polizei instrumentalisieren zu wollen: Ihm/ihr werden unsere dahingehenden Reaktionen & Techniken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gefallen.

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