Sollten die Namen und Gesichter von allen Vergewaltigern grundsätzlich immer veröffentlicht werden?

Nein 76%
Ja 24%

38 Stimmen

6 Antworten

Nein

Schon bei einem Unschuldigen, siehe Beispiel Kachelmann, ist alles ruiniert. Was passiert dann erst bei öffentlich zur Schau gestellten Schuldigen?

Never.

Nein

Was bringt das einem? Ein Eintrag ins Polizeiliche Führungszeugnis reicht doch völlig aus.

Nein

Das würde verurteilten Sexualstraftätern jegliche Chance auf Resozialisierung nehmen.

Selbst zu unrecht beschuldigte und erwiesenermaßen freigesprochene Personen finden in der Gesellschaft nur schwer wieder einen Anschluss. Von zu unrecht verurteilten Person durch Justizirrtümer ganz zu schweigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

356256236 
Beitragsersteller
 12.09.2025, 18:22
Das würde verurteilten Sexualstraftätern jegliche Chance auf Resozialisierung nehmen.

Solche Menschen haben keine 2.Chance verdient.

YvonneM2508  12.09.2025, 18:25
@356256236

Sehe ich anders. Und ich bin als 13-jährige Opfer eines versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern geworden.

Und was ist mit zu unrecht verurteilten Personen durch Justizirrtümer? Die hätten dann auch keine Chance mehr.

Nein

Auf gar keinen Fall, da dies der Selbstjustiz Tür & Tor öffnen würde; Dies/solch geartetes hat in unseren demokratischen Rechtstaaten nichts zu suchen. Hinzu kommt die Tatsache, dass auch jeder rechtsgültig verurteilte Straftäter ein Recht auf die Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte hat.

Immer schön die Täter schützen

Solch geartete Aussagen zeigen, dass „man“ keine Ahnung hat bezüglich unserer demokratischen Rechtsysteme, geschweige denn der Menschenrechte & -Würde, der Resozialisierung uvm.

(Pädokriminalität & OK/OV sind Bestandteil meines/unseres {internat.} Fachbereichs)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)
Nein

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