Raubüberfall. Wie kann man seine Unschuld in Haft beweisen?
Liebe Community,
ein anderer Mitbewohner wurde auch verhaftet nach dem er angeblich einen Raubüberfall gemacht hat.
Jetzt sagt er das er unschuldig ist.
Was sollen wir davon halten ?
Er möchte jetzt Beschwerde bei Bundesgerichtshof einlegen um seine Unschuld zu beweisen ?
Welche Möglichkeiten hat er noch ?
8 Antworten
Anwalt. Nix Bundesgerichtshof, so ein Quatsch.
in deine WG geht’s ja ab...
Wir haben der Polizei aber erlaub das Haus jederzeit zu betreten.
Ich lach mich tot. Ob das der Polizei wohl vollkommen wurscht ist, ob ihr der Polizei erlaubt habt, das Haus zu betreten. Sie gehen mit oder ohne eure großzügige Erlaubnis rein, wenn es notwendig wird.
Was davon zu halten ist? Wenn er die Tat bestreitet, gilt er solange als unschuldig, bis seine Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. Fertig!
Und was er zu tun hat, darüber soll er sich mit einem Anwalt beraten.
Falsch - Nicht er muss seine Unschuld beweisen, sondern die Polizei muss seine Schuld beweisen.
Also kann er nichts machen, außer einen Anwalt einzuschalten.
LG
.... wenn ein Mitbewohner von dir wegen eines (angeblichen) Raubüberfalles in Haft sitzt, wird sein Rechtsanwalt sich bei der Verhandlung darum kümmern, das alle Tatsachen berücksichtigt werden. Nach einem - von ihm als ungerecht empfundenen Urteil - kann Revision eingelegt werden.
Sich beim Bundesgerichtshof - der obersten Instanz der deutschen Gerichtsbarkeit - zu beschweren, ist albern. Der ist überhaupt nicht dafür zuständig.........
Dein Mitbewohner scheint eine echte "Dramaqueen" zu sein!
Das Haus ist etwas abgelegen da fällt das nicht auf.
Zu uns kommt öfter Polizei und Staatsanwaltschaft.
Wir haben der Polizei aber erlaub das Haus jederzeit zu betreten.