1 Antwort

Ich glaube, den Unterschied zwischen Video und Foto muss man dir nicht erklären?

Es wurde ja sogar im Short erklärt. Im Rahmen einer Anzeige (gegen Falschparker) ist das Fotografieren erlaubt. Gleiches gilt bei einem Unfall und / oder anderen Geschehnissen.

Nur nehmen Dashcams eben immer Videomaterial auf, um bei einem Unfall auch vor dem Geschehen Videomaterial zur Verfügung zu haben.

Die offizielle Erklärung dafür:

Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und somit unzulässig. Zulässig sei eine Beobachtung bzw. Aufzeichnung mittels einer Dashcam nur, soweit keine schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen (§ 4 BDSG).

Trotzdem: Jeder Polizist vor Ort und auch die gegnerische Versicherung wird deine Dashcam Aufnahme mit Kusshand nehmen.

"Nur bedingt zugelassen" ist also wirklich weit hergeholt. In sehr vielen Fällen wird das Videomaterial als Beweis aufgenommen.