Ladendiebstahl Minderjährig?

5 Antworten

Keine Ahnung, wie deine Vorladung verlaufen wird. Das hängt nicht nur von dir ab, sondern auch von den anderen beteiligten. Aber das Hausverbot wird vermutlich bestehen bleiben, evtl. kann noch eine Geldstrafe dazukommen. So meine Erfahrung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seid 2006 im LEH tätig

Da es dein Erstes vergehen ist und nur ein geringer Warenwert gestohlen wurde, wird das Strafverfahren höchstwahrscheinlich eingestellt.

Jedoch musst du bei Rewe mit einem Hausverbot rechnen und zivilrechtliche Forderungen gegen dich.

dir wird die hand abgehackt

Das hängt davon ab, wie Richter oder Richterin drauf ist. Mit 16 kannst du dich nicht auf Minderjährigkeit berufen und meinen, dass nutzen zu können. Ab 14 ist man bedingt strafmündig.

Dann musst du da eben jetzt auch aushalten, was an Konsequenzen kommt.

In dem Fall kannst du zu 100% davon ausgehen das es eingestellt wird.

Ich denke das es bei der Ladung dann wahrscheinlich garnicht darum geht was du getan hast, sondern eher darum ob deine Eltern dir genug zu Essen und Taschengeld geben, und die Polizei eher überlegt ob sie einen Bericht ans Jugendamt macht oder nicht.