Wegen "Diebstahl" ins Gefängnis?
Ich habe ein Handy vom Tisch genommen und es eingesteckt.
Es lag dort und alle gingen raus. Ich hatte es genommen und wollte fragen wem es gehört. Als ich runter kam wurde schon geschrien das das Handy gestohlen wurde.
Ich hatte es dann eingesteckt weil ich Angst hatte dann als Diebin dar zu stehen.
Dummer Weise habe ich auch bei der gerufenen Polizei weder mit der Wahrheit und Handy rausgerückt weil ich Angst vor der Situation hatte.
Nun wurde Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin erhoben.
Warenwert 800 Euro.
Ich bin mit dem Handy zur Polizei gegangen und habe es dort abgegeben und die Situation geschildert. Klar war dumm von mir keine Frage aber muss ich jetzt mit einer hohen Strafe wie etwa Bewährung oder gar Gefängniss rechnen ?
Bin nicht vorbestraft und hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun.
7 Antworten
Nun so wie du es schilderst sieht es nach einer Unterschlagung, § 246 Abs. 1 StGB aus. Der Strafrahmen ist hier schon deutlich geringer als der des Diebstahls und der liegt bei der Schilderung so nicht vor.
Also weder eine Freiheitsstrafe noch Bewährung kommt hier in Frage. Eine Geldstrafe schließe ich eigentlich auch schon aus. Bestraft wird die Schuld und die ist denkbar gering. Ganz davon abgesehen, dass du dich gemeldet hast und das Smartphone der Polizei ausgehändigt hast.
In diesem Fall wird es wohl eher eine Einstellung gegen Auflagen geben § 153a StPO. Damit ist viel mehr geholfen, du bist natürlich weiterhin nicht vorbestraft und eine gemeinnützige Organisation könnte eine Spende erhalten, die Unschuldsvermutung gilt dann weiter fort.
Kein Gericht hat sich lust damit rumzuschlagen und dann „unnötig“ einen Verhandlungstermin anzusetzen. Das stellt man gegen Auflagen ein.
Gefängnisse gibt es in De nicht, sondern Justizvollzugsanstalten.
Eine Haftstrafe bekommst Du deswegen ganz sicher nicht. Das Schlimmste was Dir als Ersttäter passieren kann ist eine kleine Geldstrafe, wahrscheinlich kommst Du mit einem erhobenem Zeigefinger davon, wenn es nicht gar eingestellt wird. Mach aber lieber nicht so weiter.
Ohne einschlägige Vorstrafen mußt du bestimmt keine Freiheitsstrafe fürchten. Dein Verhalten ist aber schlichtweg kriminell.
Hallo.
Es kommt darauf an was der Richter glaubt, und nicht wie du es schilderts,
Hast du Zeugen oder sonst nimm dir einen Anwalt.
Ohne Anwalt bist du vermutlich verloren.
Die können dir das Wort im Munde umdrehen.
Mit Gruß
Bley 1914
Dafür geht ein Ersttäter sicher nicht ins Gefängnis.
ch hatte es genommen und wollte fragen wem es gehört
Nee, is klar.