Handy von nem Freund wird ausgelesen und wir hatten chats, die aber nix mit der Anklage zu tun haben. Muss ich mir sorgen machen?
Mein Freund hatte eine Hausdurchsuchung und sein Handy wurde beschlagnahmt und wird ausgelesen. Wir hatten zwar chats die die die Polizei eventuell interessieren könnten, jedoch haben diese nichts mit der Anklage zu tun. Ich habe gelesen, dass die Polizei nur Sachen auswerten darf, die direkt mit der Anklage zu tun haben könnten. Kann mit trotzdem was passieren?
7 Antworten
Zufallsfunde werden in der Regel als verwertbarer Beweis eingestuft. Ausgenommen sind eigentlich nur Dinge, die sich auf den s. g. höchstpersönlichen Lebensbereich beziehen.
Beifang ist immer gerne gesehen und wird auch verwertet werden. Wäre ja noch schöner wenn ihr per Chat einen 20kg Koks Deal aushandelt und die Polizei darf das nicht verwerten.
Wenn die Sicherstellung/Auswertung des Handys rechtmäßig ist sind alle weiteren Funde ebenfalls rechtlich verwertbar.
Nebenfunde werden dankend angenommen und zur Anklage gebracht!
Nennt sich Zufallsfund. Ist natürlich zulässig.
lg