Polizei Handy beschlagnahmt, was darf man auswerten?
Hallo ich hatte heute morgen eine Hausdurchsuchung, begschlagnahmt wurde mein Smartphone. Ich bin bei der Sache Verdächtiger und habe mit der Sache nichts zu tun. Nun meine frage: darf die Polizei jetzt Daten verwerten, die nach der beschlagnahmung des Handys geschrieben wurden, verwerten? Ein beispiel: Ich benutze immer noch die selbe whatsapp Nummer. Wenn ich mich jetzt 2 tage nachdem das Handy beschlagnahmt wurde mit Freunden zum kiffen verabrede, darf die Polizei dn nachgehen?
9 Antworten
Sicherlich, wenn sogar ein Durchsuchungsbeschluss erteilt wurde, ist die Genehmigung zur Online- Durchsuchung nicht weit.
Sag halt Deinen Freunden Bescheid, dass sie Dir keine Nachrichten mehr schicken sollen und benutz eine andere WhattsAppNr.
Wenn ich mich jetzt 2 tage nachdem das Handy beschlagnahmt wurde mit Freunden zum kiffen verabrede, darf die Polizei dn nachgehen?
Schlechtes Beispiel, weil kiffen nicht verboten ist. Würde die Pol auf diesem Weg von einer (geplanten) Starftat erfahren MÜSSTE sie dem nachgehen.
Sich per WhatsApp auszutauschen ist mal allerhöchste Amateurstufe.
Threema oder am besten ein altes Handy mit Prepaidsimkarte.
btw Kannst du dir sicher sein dass sie dich im Auge behalten und wenn sie richtig arbeiten dir ne Spyware draufmachen.
Ich würde es auf Werkseinstellung zurücksetzen.
Ob sie es verwerten dürfen ist egal, sie werden es verwerten.
selbstverständlich darf die Polizei nicht nur, sie muss sogar. Erst recht, wenn das im Zusamnmenhang mit dem Verdacht steht, der gegen dich erhoben wurde.
Aber es könnte sich dadurch auch ein weiterer Verdacht gegen dich entwickeln.
Die Polizei ermittelt nicht nur GEGEN Dich, sie muss auch FÜR dich ermitteln.
Wenn sie beispielsweise Standortdaten findet, dass du zu einem gewissen Zeitpunkt woanders warst als Tatort / angenommen, ist das positiv für dich.