Handy bei der Polizei abgeben?

3 Antworten

Sofern derartiges nicht rechtswirksam (durch ein Gericht) angeordnet wurde, darf derjenige selbstverständlich weiterhin soziale Netzwerke nutzen, soweit er noch Zugriff darauf hat. Beweise zu vernichten könnte allerdings Verdunkelungsgefahr begründen (Haftgrund!).

Warum nicht. Es wurde ja das Handy beschlagnahmt und eben nicht jenes Verhalten untersagt.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Anonym549484 
Beitragsersteller
 18.01.2022, 20:10

Bin davon ausgegangen weil sich dort ja Beweismittel befinden

Ehm nein, wieso solltest du das machen? Einzige logische Begründung ist beweismittel zu vernichten


NonNam  18.01.2022, 20:16

Und?

Anonym549484 
Beitragsersteller
 18.01.2022, 20:11

Nicht ich bin betroffen frage wegen einer bekannten