Handy bei der Polizei abgeben?

3 Antworten

Sofern derartiges nicht rechtswirksam (durch ein Gericht) angeordnet wurde, darf derjenige selbstverständlich weiterhin soziale Netzwerke nutzen, soweit er noch Zugriff darauf hat. Beweise zu vernichten könnte allerdings Verdunkelungsgefahr begründen (Haftgrund!).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Warum nicht. Es wurde ja das Handy beschlagnahmt und eben nicht jenes Verhalten untersagt.

lg

Anonym549484 
Fragesteller
 18.01.2022, 20:10

Bin davon ausgegangen weil sich dort ja Beweismittel befinden

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HfPol110  18.01.2022, 20:20
@Anonym549484

Es wurde aber nur das Handy und nicht deine „Account“ beschlagnahmt.

Also nein, darfst du weiterhin benutzen 😃.

lg

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Ehm nein, wieso solltest du das machen? Einzige logische Begründung ist beweismittel zu vernichten

Anonym549484 
Fragesteller
 18.01.2022, 20:11

Nicht ich bin betroffen frage wegen einer bekannten

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NonNam  18.01.2022, 20:16

Und?

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