Darf bei Beschlagnahmung eines Handys dieses auch zerlegt werden?
Ich wollte mal fragen, ob bei Beschlagnahmung des Handys durch die Polizei dieses zerlegt werden kann, um den Speicher oder sonstiges raus zu nehmen? Wäre das nicht Sachbeschädigung?
3 Antworten
Das wird gemacht, wenn anders nicht an den Speicherinhalt zu gelangen ist. iPhones werden schon mal komplett zerstört. Das kann der Eigentümer verhindern, wenn er es entsperrt. Wenn nicht, dann kannst du davon ausgehen, dass sich belastende Dinge auf dem Gerät befinden, dann bekommt er es eh nicht mehr zurück, dann ist es "Tatwerkzeug".
Wäre das nicht Sachbeschädigung?
Ja, das wäre dann nicht Sachbeschädigung, weil du nicht mehr Besitzer oder Eigentümer der Sache bist.
Eine rechtmäßige Ermittlungshandlung kann niemals Sachbeschädigung sein.
Darf natürlich bei Verdacht auf eine Straftat gemacht werden. Die hauen ja auch nicht mit dem Hammer drauf sondern zerlegen es fachgerecht und bauen es auch wieder fachgerecht zusammen
und bauen es auch wieder fachgerecht zusammen
Das würde ich nicht unterschreiben. Der Beschuldigte hat es in seiner Hand, was mit dem gerät passiert.