Nein.

Von einem "Weltkrieg" spricht man, wenn die Kämpfe zwischen vielen Staaten stattfinden und sich über die ganze Welt erstrecken.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321418/weltkrieg

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Mit 16, Mitglied in einem Schützenverein.

völlig egal

Was ist eine "sehr kleine" Schreckschusswaffe?

z.B. eine Little Joe

https://www.gunfinder.de/rohm-little-joe-preisvergleich

Stimmt es, dass man diese mit 16 besitzen darf (Grund Sportschießen)?

Nein. Waffen sind immer ab 18 (mindestens).

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Mehrere Sendungen mit identischen Versender/Empfänger die gleichzeitig zur Verzollung eintreffen kann der Zoll auch zusammen verzollen.

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Allgemein gilt in D:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Durch Hausrecht oder in sog Waffenverbotszonen sind strengere Regeln möglich.

+++++

Und weil du nach Selbstverteidigung fragst vorsichtshalber eine Warnung: Messer sind Werkzeuge!

Sie eignen sich zwar für einen heimtückischen Angriff auf jemand der nicht vorbereitet ist aber ein Messer ist zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet. 

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Sei schlau und nimm ein Pfefferspray.

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer mindestens eine gef. Körperverletzung, straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

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Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer mindestens eine gef. Körperverletzung, straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

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Anderes

Die Behauptung ist falsch. Der kleine Waffenschein hat mit Pfefferspray nichts zu tun.

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer mindestens eine gef. Körperverletzung, straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

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https://www.forgottenweapons.com/other-handguns/oss-bigot-pistol/

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Nein. Eine Obergrenze ist eine beliebig festgesetzte Zahl. Wenn die erreicht ist kommt keine/r mehr rein egal wie bedroht sie/er ist.

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Es wird immer der Gesamtbetrag (Ware +Versand) berechnet.

Ab 5€ wird EUST (meist 19%) fällig, ab 150€ zusätzlich Zoll (je nach Warengruppe)

Es gibt im Netz Rechner für Einfuhrabgaben.

https://www.paketda.de/ausland/zollrechner.php

Wenn der Absender die Zollerklärung richtig ausgestellt hat kann es sein dass der Zustelldienst es bringt und dabei die Einfuhrabgaben kassiert (+6€ Auslagengebühr der Post).

Wenn der Versender, wie z.B. Ali, am IOSS teilnimmt kassiert er die Steuer (nicht den Zoll!) beim Kauf und du musst keine Steuern nachzahlen.

Aber:

Falls der Zoll Zweifel hat oder das Formular nicht glaubwürdig erscheint oder der Inhalt geprüft werden soll wirst du benachrichtigt, musst zum Zollamt, das Paket öffnen und nachweisen was das ist und wie viel es Wert ist. 

Wenn der Zoll es dann freigibt zahlst du dort die EUST + evtl Zoll.

Du kannst (musst nicht!) die Abfertigung vor Ort auch DHL übertragen, dafür verlangen die aber 28,50€.

Wenn der Zoll eine Sendung überprüfen will, (und das ist deren Job!), dann tun die das, egal was draufsteht. 

Die Überprüfung soll ja auch klären ob die Angaben stimmen sonst würde jeder "Geschenk 5$" auf sein Kilo Koks schreiben.

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