Diebstahl, was passiert?

4 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html#:~:text=Strafgesetzbuch%20(StGB),2)%20Der%20Versuch%20ist%20strafbar.

Such dir mal lieber einen Anwalt desto früher der auf den Plan gerufen wird desto mehr kann der machen. Ich kann mir aber gut vorstellen dass das ganze entweder eingestellt wird oder dass ihr mit einem blauen Auge davon kommt

Woher ich das weiß:Hobby – Jurafetischist
Fragesteler123  11.03.2023, 15:47

Der Diebstahl wird höher als die Sachbeschädigung bestraft,

weil sich Straftaten nicht lohnen dürfen.

Wir leben ja nicht im Schlaraffenland.

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Ersttäter, geringer Wert.

Könnte zu einer Verfahrenseinstellung kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Bleon02 
Fragesteller
 28.03.2022, 09:12

hey, danke für deine Antwort.

kann es aber trotzdem passieren, dass ich eine Vorladung zur Polizei bekomme, oder nur einen Brief, dass das Verfahren eingestellt wird.

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Wisst ihr denn, ob sie das auch zur Anzeige bringen wollen, oder ob sie eure Daten nur "zur Sicherheit" aufgenommen haben?

Ich behaupte mal für 2 Artikel unter 2€ lohnt bei reuigen Ersttätern der Aufwand einer Anzeige nicht, da passieren an der Kasse täglich schwerwiegendere Fehlverwiegungen und Ähnliches... Vermutlich werdet ihr mit einer Verwarnung oder im schlimmsten Fall mit einem Hausverbot davonkommen.

Nicht die feine englische Art, sollte euch auch eine Lehre sein, aber befürchten braucht ihr denke ich nix Großartiges.

Da wird wahrscheinlich gar nichts passieren.